Personalkosten- und Planstellencontrolling 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-39/2024 des Geschäftsbereichs I informiert über das Personalkosten- und Planstellencontrolling für das Jahr 2023. Dem vorläufigen Abschlussbericht zufolge wurden die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Beschäftigten im Jahr 2023 unterhalb des geplanten Ansatzes von 15.254.440 Euro realisiert. Das tatsächliche Ergebnis belief sich auf 14.966.055 Euro, was einer Unterschreitung von 288.385 Euro entspricht.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Personalausgaben bereits in den Vorjahren 2020 bis 2022 unter den jeweiligen Ansatzwerten lagen. Die Verwaltung erläutert, dass diese Differenzen primär auf nicht realisierte Tarifsteigerungen oder unbesetzte Stellen zurückzuführen sind. Es wird klargestellt, dass die Kalkulation der Personalkosten auf Basis der zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Daten und einer geringen Sicherheitsmarge für Unvorhergesehenes erfolgt.
Ein wesentlicher Aspekt der Mitteilung ist der Hinweis, dass das Vorliegen eines versicherungsmathematischen Gutachtens für die Pensionsrückstellungen zum Zeitpunkt der Erstellung noch ausstand. Zukünftige Zuführungserfordernisse könnten das Gesamtergebnis beeinflussen, sind jedoch nicht zahlungswirksam. Die Verwaltung betont, dass trotz der bisherigen Unterschreitungen das Risiko überplanmäßiger Aufwendungen bestehen bleibt, insbesondere wenn Planstellen besetzt sind und zusätzliche Stellenerfordernisse oder Kostensteigerungen auftreten. Die Vermeidung solcher überplanmäßigen Aufwendungen bleibt weiterhin Ziel der Verwaltung.
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