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Beschlussvorlage

Kommunalwahl 2025 hier: Bildung eines Wahlausschusses

VL-108/2023 21.03.2024 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorbereitung der Kommunalwahl 2025 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Wahlausschusses vor. Der Wahlausschuss ist gemäß Kommunalwahlgesetz für die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein.

Der Ausschuss wird unter dem Vorsitz der Wahlleitung gebildet. Die Zusammensetzung kann aus Ratsmitgliedern sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Eine Besetzung mit Personen, die als Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters kandidieren, ist gesetzlich ausgeschlossen. Zudem dürfen gewählte Mitglieder des Wahlausschusses nicht gleichzeitig Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Für jedes gewählte Beisitzmitglied ist eine Stellvertretung zu bestimmen.

Die Verwaltung schlägt zur Besetzung des Ausschusses drei verschiedene Modelle vor, um der aktuellen Fraktionsstärke Rechnung zu tragen. Die Optionen umfassen die Wahl von 6, 8 oder 10 Beisitzern. Dabei wird die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen und Wählergruppen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Fraktionsstärke betrachtet. Die endgültige Entscheidung über die Anzahl der Beisitzer und deren Stellvertreter obliegt der Vertretung.

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