Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel hier: zugelassener Personenkreis an nichtöffentlichen Sitzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-37/2024 des Geschäftsbereichs I sieht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung des zulässigen Personenkreises, der an nichtöffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilnehmen darf.
Nach der aktuellen Regelung vom 11. Dezember 2020 ist die Teilnahme von Ausschussmitgliedern an nichtöffentlichen Ratssitzungen sowie die Teilnahme von Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnern an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen vorgesehen. Die Verwaltung verweist auf eine Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes, wonach auch Mitarbeiter von Fraktionen oder Gruppen an diesen Sitzungen teilnehmen können, sofern sie gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Um diese Teilnahme formell abzusichern, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Paragrafen 10 Absatz 2 und 28 Absatz 6 der Geschäftsordnung vor. Der Entwurf des ersten Nachtrags sieht vor, dass Mitarbeiter von Fraktionen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, als Zuhörer an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilnehmen können. Dabei ist die Nutzung des für Zuhörer vorgesehenen Bereichs im Sitzungssaal vorgeschrieben. Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf Sitzungsgeld oder Ersatz von Verdienstausfällen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Entwurf als Satzung zu beschließen.
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