Änderung zur Haushaltsplanung 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-47/2024 schlägt der Fachbereich Jugend und Familie Änderungen an der Haushaltsplanung 2024 für den Produktbereich 06 vor. Die Anpassungen der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne basieren auf neuen Entwicklungen, die nach der ursprünglichen Vorstellung der Haushaltsansätze im November 2023 eingetreten sind.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird die Fortschreibungsrate gemäß Kinderbildungsgesetz von zuvor kalkulierten 9 % auf 9,65 % angehoben. Zudem werden Einnahmen aus einer Überbrückungshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 122.000 Euro sowie erhöhte Landeseinnahmen für die Betriebskosten einer Gruppe im Gedulderweg sowie Einnahmen aus dem Förderprogramm Alltagshelfer berücksichtigt. Zudem wird eine Neuveranschlagung von 10.000 Euro für Ausstattungsmaterial vorgenommen, da sich Lieferungen verzögern. Auch bei der Kindertagespflege erhöht sich die Fortschreibungsrate sowie die Anzahl der betreuten Kinder, was durch höhere Elternbeiträge und Kindpauschalen ausgeglichen werden soll.
Für familienersetzende Maßnahmen wird eine Erhöhung des Ansatzes um etwa 460.000 Euro vorgeschlagen, begründet durch einen Anstieg der Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Die entsprechenden Kosten werden nach Ablauf des Haushaltsjahres vom Land erstattet, wobei die Einnahmen für 2024 um 250.000 Euro erhöht werden. Zudem werden zusätzliche Kosten für die Jugendschutzstelle und die Bereitschaftspflegestelle berücksichtigt.
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Beratungsfolge
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