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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Kommunale Klassenrichtzahl 2024 / 2025Zur Vorlage · VL-134/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-134/2023 des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung befasst sich mit der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2024/2025 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen an den Grundschulen fest. Die Berechnung der Klassenrichtzahl erfolgt durch die Division der voraussichtlichen Schülerzahl der Eingangsklassen durch 23.
Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 248 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Gesamtzahl von 11 zu bildenden Klassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch sind 5 Klassen vorgesehen, an der GGS Haßlinghausen 4 Klassen, an der GGS Hobeuken eine Klasse und an der GGS Gennebreck ebenfalls eine Klasse.
Die Erhöhung der Klassenanzahl an der GGS Haßlinghausen auf vier Klassen erfolgt nach Rücksprache mit der Schulleitung und der Schulrätin. Grund hierfür sind Prognosen über weitere Anmeldungen sowie erwartete Rückstufungen aus dem vorangegangenen Schuljahr. Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Höchstzahl der Eingangsklassen und deren Verteilung auf die Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025 zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 3.Schulentwicklungsplan 2023 - 2028Zur Vorlage · VL-1/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-1/2024 sieht die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Zeitraum von 2023 bis 2028 vor. Nachdem der Planentwurf bereits in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 15. November 2023 zur Beratung vorgelegt wurde, ist nun eine formale Beschlussfassung vorgesehen.
Im Rahmen des Planungsprozesses wurden die betroffenen Schulen sowie die beteiligten benachbarten Schulträger einbezogen und um eine Stellungnahme gebeten. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadt Hattingen liegt der Vorlage bei.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Zustimmung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2023–2028 empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für den März 2024 in den jeweiligen Gremien vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat in der Sitzung am 21. März 2024 erfolgen soll. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Schulen/VHS.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 4.Sachstand Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung ab 2026Zur Vorlage · KN-22/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-22/2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung ab dem Jahr 2026. Die Maßnahmen basieren auf einem Ratsbeschluss vom 23. November 2023 und betreffen verschiedene Grundschulen.
An der GGS Haßlinghausen ist die Erweiterung der Küche und des Speiseraums geplant. Ein Küchenplanungsbüro wurde bereits beauftragt, wobei die baulichen Arbeiten, einschließlich Elektro- und Malerarbeiten, für die kommenden Sommerferien vorgesehen sind. Hierfür ist ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich. Die Verlegung der 8-1 Betreuung in das Jugendzentrum ist ebenfalls geplant; erste Gespräche mit dem Personal des Jugendzentrums haben stattgefunden. Die geplante Teilung des Medienraums kann aufgrund eines im Raum befindlichen Serverschranks nicht umgesetzt werden.
An der GGS Gennebreck wird die Renovierung des Kunstraums in diesem Jahr abgeschlossen. Nach der Genehmigung eines Nutzungsänderungsantrags sollen die Kellerflächen als Betreuungsraum und Betreuungsbüro genutzt werden. Die Anschaffung von höhenverstellbaren Tischen und Stühlen ist für dieses Jahr vorgesehen, während die Anschaffung von flexiblem Mobiliar an die Genehmigung des Antrags gekoppelt ist.
An der GGS Börgersbruch wurde eine positive Bauvoranfrage für einen Systembau auf dem Parkplatz der MAS erwirkt. Aktuell laufen Vermessungsarbeiten sowie Baugrunduntersuchungen, und die Ausschreibung für einen Objektplaner wird vorbereitet. Aufgrund steigender Zügigkeit werden Container als Zwischenlösung geprüft. An der GGS Hobeuken werden derzeit Unterlagen für eine Bauvoranfrage zusammengestellt, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines autarken Gebäudes zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 5.Jahresbericht der städtischen Jugendzentren 2023Zur Vorlage · KN-34/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-34/2024 der Bürgermeisterin informiert über den vorliegenden Jahresbericht der beiden städtischen Jugendzentren für das Kalenderjahr 2023. Der Bericht wurde dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Vorlage dient der Information über die Tätigkeiten und Entwicklungen in den Einrichtungen im vergangenen Jahr. Für die Beratung im zuständigen Ausschuss ist vorgesehen, dass auf Rückfragen der Mitglieder Stellung genommen werden kann. Aus der Mitteilung geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen. Die zuständige Fachabteilung Kindertagesbetreuung ist für die Federführung der Vorlage verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 6.Umsetzung Landeskinderschutzgesetz NRWZur Vorlage · KN-33/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-33/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie informiert über die personelle und konzeptionelle Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW in Sprockhövel. Im Rahmen der Aufgabenbereiche des Landeskinderschutzgesetzes sowie der Themenkomplexe zum Kinderschutz wurde zum 1. August 2023 eine neue Mitarbeiterin im Fachbereich Jugend und Familie eingestellt.
Die Vorlage enthält zudem einen ersten Überblick über die konzeptionellen Maßnahmen, die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Stadt geplant sind. Diese Übersicht ist der Mitteilung als Bericht zum Kinderschutz beigefügt. Die zuständige Fachkraft wird die Inhalte der Maßnahmen in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule in kompakter Form vorstellen und erläutern.
Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt vorgesehen. Die Beratung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule zur Kenntnisnahme ist für den 13. März 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 7.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Fachbereich I.3 Jugend und FamilieZur Vorlage · VL-22/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-22/2024 liegt dem Rat der Stadt Sprockhövel ein Antrag zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Bestätigung einer Entscheidung vom 21. Dezember 2023, welche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Fachbereich Jugend und Familie im Jahr 2023 betrifft. Die finanziellen Auswirkungen dieser überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 460.000 Euro.
Die Begründung für die Notwendigkeit dieser Ausgaben ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Um eine frühzeitige Erkennbarkeit solcher finanziellen Entwicklungen zu gewährleisten und die politische Beteiligung der Gremien sicherzustellen, sieht die Verwaltung eine Anpassung der Berichtspraxis vor. Der Fachbereich Jugend und Familie wird künftig Quartalsberichte über wesentliche Ausgabepositionen an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vorlegen. Ein entsprechender Entwurf für diese Berichterstattung wurde im Rahmen der Sitzung als separater Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt den Beschlussvorschlag zur Kenntnis, während der Rat die Dringlichkeitsentscheidung beschließend bestätigt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 8.Kostencontrolling für den Fachbereich Jugend und FamilieZur Vorlage · VL-23/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-23/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Einführung eines regelmäßigen Kostencontrollings vor. Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Entwicklung der Jugendhilfe im Jahr 2023, welche aufgrund verschiedener Komponenten über den Planansätzen lag und Ende des Jahres überplanmäßige Ausgaben erforderte.
Um die finanziellen Auswirkungen der Jugendhilfe künftig zeitnah darzustellen, wird vorgeschlagen, dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule einen quartalsweisen Bericht vorzulegen. Die Berichterstattung soll erstmals für das erste Quartal 2024 erfolgen. Der Bericht konzentriert sich zur Wahrung der Übersichtlichkeit auf jene Kostenstellen, die wesentliche Auswirkungen auf das Budget des Jugendamtes haben.
Der inhaltliche Fokus des Controllings liegt auf drei Hauptbereichen: der Kindertagesbetreuung, die städtische und freitragige Einrichtungen sowie die Kindertagespflege umfasst; den familienunterstützenden Hilfen, insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Erziehung; sowie den familienersetzenden Hilfen, darunter die Vollzeitpflege, die Heimerziehung und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Der Bericht soll neben den Zahlen auch eine kurze textliche Betrachtung der Ansätze und deren Entwicklung enthalten.
Bestimmte Bereiche wie die Förderung von Jugendhilfeträgern, Spielplätze, Jugendzentren, sonstige Maßnahmen sowie Maßnahmen für ukrainische Familien sind nicht Teil der regelmäßigen quartalsweisen Betrachtung. Diese werden nur bei außergewöhnlichen Abweichungen in die Berichterstattung aufgenommen. Die Einführung des Berichts hat keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 9.Bereithalten von Plätzen in JugendschutzstellenZur Vorlage · VL-35/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-35/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht vor, dass die Verwaltung durch vertragliche Vereinbarungen mit einem Träger eine angemessene Anzahl an Inobhutnahmeplätzen in einer Jugendschutzstelle vorhält. Zudem soll die Angemessenheit dieser Anzahl regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Verpflichtung des Jugendamtes, Kinder oder Jugendliche bei drohender Gefahr für das Kindeswohl in Obhut zu nehmen. Die Unterbringungsmöglichkeiten in der regulären Jugendhilfe sowie in Jugendschutzstellen haben sich zuletzt durch einen Anstieg der Inobhutnahmefälle, unter anderem durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sowie durch Fachkräftemangel bei den Trägern verringert. Da fehlende Plätze in stationären Einrichtungen zu längeren Verweildauern in Schutzstellen führen, sinkt die Verfügbarkeit für neue Inobhutnahmen.
Die Jugendämter der Städte Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) streben derzeit die gemeinsame Vorhaltung eines Schutzstellenplatzes an. Die Kosten für die Vorhaltung eines solchen Platzes werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Da in der bisherigen Haushaltsplanung für 2024 lediglich 9.000 Euro berücksichtigt wurden, ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von 26.000 Euro. Eine vorübergehende Einzelvereinbarung für Sprockhövel mit dem Träger Aufwind in Witten wurde bereits genutzt, wobei der Platz seit Dezember 2023 bereits in zwei Fällen beansprucht wurde.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 10.Bereithalten von Plätzen in einer BereitschaftspflegeZur Vorlage · VL-36/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-36/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Anpassung der Verträge mit Bereitschaftspflegestellen vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Verwaltung beauftragen, die bestehenden Vereinbarungen ab dem 1. Mai 2024 um eine Vergütungskomponente zu ergänzen. Konkret soll für Tage, an denen die Bereitschaftspflegestelle nicht belegt ist, eine Pauschale in Höhe von 17,00 Euro pro Tag gezahlt werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr. Da Inobhutnahmen gemäß SGB VIII oft kurzfristig erfolgen müssen, ist die Vorhaltung von Privathaushalten als Bereitschaftspflegestellen notwendig. Aktuell verfügt die Verwaltung über nur noch eine aktive Bereitschaftspflegestelle, was bei mehreren gleichzeitigen Notfällen oder Krankheitsfällen zu Engpässen führen kann. Da eine direkte Unterbringung in regulären Jugendhilfeeinrichtungen aufgrund der begrenzten Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen schwierig ist, soll durch die neue Pauschale ein Anreiz geschaffen werden, weitere Pflegestellen zu gewinnen. Die Vergütung soll die ständige Verfügbarkeit der Pflegestellen finanziell unterstützen, da die Erwerbstätigkeit der Eltern die kurzfristige Einsatzbereitschaft erschwert.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 belaufen sich auf etwa 9.400 Euro, während für das Jahr 2025 mit jährlichen Kosten von rund 12.500 Euro gerechnet wird. Die Kosten für eine einzelne Stelle bei voller jährlicher Bereitstellung würden 6.205 Euro betragen, wobei sich dieser Betrag bei tatsächlicher Belegung entsprechend reduziert.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 11.Auswertung der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern im VorschulalterZur Vorlage · KN-36/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-36/2024 informiert über die Ergebnisse einer umfassenden Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern im Vorschulalter in Sprockhövel. Die Befragung wurde im Herbst des vergangenen Jahres durchgeführt.
Die Auswertung der erhobenen Daten liegt der Vorlage als Anlage bei. Die Ergebnisse dienen der Information des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Im Rahmen der Sitzung am 13. März 2024 besteht die Möglichkeit, zu der Darstellung der Ergebnisse Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso werden keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt festgestellt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Kindertagesbetreuung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 12.Aktuelle Entwicklungen im Platzbestand in der Kindertagesbetreuung zum Kita-Jahr 2024 / 25Zur Vorlage · KN-35/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-35/2024 des Fachbereichs Kindertagesbetreuung informiert über die aktuelle Entwicklung der Platzbestände in der Kindertagesbetreuung für das Kita-Jahr 2024/2025. Während in der vorangegangenen Planung für den Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) Platzüberhänge in den Wohnbereichen Niedersproden und Haßlinghausen prognostiziert worden waren, konnte im laufenden Kita-Jahr eine vollständige Bedarfsdeckung erreicht werden.
Im Bereich der unter dreijährigen Kinder (U3) ist der Bedarf weiter gestiegen, wobei die Plätze in der Kindertagespflege von 88 auf 104 Plätze angewachsen sind. Trotz einer weitgehend vollständigen Deckung konnten unterjährige Anfragen zeitweise erst mit Verzögerung bedient werden.
Für das kommende Kita-Jahr 2024/2025 wurde von einem Abbau von Ü3-Plätzen abgesehen. Grund hierfür ist ein Anstieg der Schulrückstellungen von bisher etwa drei bis vier auf mindestens 15 Kinder. Diese Entwicklung führt dazu, dass die städtische Musik-Kita Gedulderweg mit vier Gruppen statt bisher drei bis dreieinhalb Gruppen startet. Dies bedingt einen zusätzlichen Personalbedarf, der nach aktuellem Stand zu einem weiteren Aufwand von rund 67.000 Euro führt, wobei gleichzeitig höhere Einnahmen aus Elternbeiträgen und LWL-Zuschüssen zu erwarten sind. Für das Kita-Jahr 2025/2026 ist nach aktuellem Stand ein Abbau von Ü3-Plätzen erforderlich, dessen genaue Ausgestaltung erst durch die anstehende Fortschreibung der Bedarfsplanung im Frühjahr festgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 13.Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2024 / 25Zur Vorlage · VL-41/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-41/2024 befasst sich mit der platzgenauen Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/25. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt zu beantragen. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese muss die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung von Gruppenform, Stundenumfang sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweisen.
Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen basieren auf der städtischen Jugendhilfeplanung, welche auf vorangegangenen Beschlüssen der Gremien beruht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die detaillierte tabellarische Darstellung der Bedarfsplanung erst kurz vor der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 13. März 2024 vorgelegt werden kann. Dies ist notwendig, da die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Anträge auf Betriebskostenförderung erst zum Stichtag einreichen und die Verwaltung kurzfristige Änderungen oder Klärungsbedarf bearbeiten muss.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/25 zu beschließen. Eine solche Form der Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Einrichtungen durch Landesmittel. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht ausgewiesen.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 14.Sachstand "Dauerhafter Standort mit guter Umgebung für das KiFaZ Miteinander sicherstellen"Zur Vorlage · KN-23/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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Die Mitteilungsvorlage KN-23/2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung informiert über den aktuellen Sachstand zur Sicherstellung eines dauerhaften Standorts für das KiFaZ Miteinander. Auf Grundlage eines Beschlusses des Betriebsausschusses vom Dezember 2023 ist der Standort im Bürgerhaus an der Hauptstraße 6 dauerhaft beibehalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu planen und ein Konzept für den Außenbereich sowie die angrenzenden Areale zu erstellen. Dabei sollen auch die Interaktion mit dem Busbahnhof sowie eine mögliche veränderte Nutzung des alten Geländes der Kindertagesstätte berücksichtigt werden.
Aktuell laufen erste baurechtliche Abstimmungen zur Einbindung des zweiten Obergeschosses in den Kita-Betrieb. Bis zur Umsetzung der finalen Maßnahmen sind Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit zum Bestandsaußengelände durch Einzäunung sowie eine Verbreiterung der Rampe vorgesehen. Zudem soll die Nutzung des Bewegungsraums im Anbau des alten Standorts ermöglicht werden, wofür eine Luftraumanalyse beauftragt wurde. Die Vergaben für diese Maßnahmen sind vorbereitet; die finale Beauftragung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der Luftraumanalyse. Die Konzeptionierung der Außenflächen erfolgt nach der Entwicklung der aktuellen Situation der Kindergartenplätze, während konkrete Baumaßnahmen erst nach Vorliegen der Betriebserlaubnis durch den LWL und der Bekanntgabe der Kosten umgesetzt werden.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 11.03.2024 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 15.Einstellung der Kinderbeförderung zur städtischen Natur-Kita ScheeZur Vorlage · VL-44/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-44/2024 sieht vor, das Angebot der Kinderbeförderung zur städtischen Natur-Kita Schee zum Kita-Jahr 2026/27 einzustellen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Verwaltung mit dieser Maßnahme beauftragen.
Der Kindergarten-Bus wurde ursprünglich eingeführt, um die Erreichbarkeit der ländlich gelegenen Einrichtung für Familien aus Haßlinghausen, Hobeuken und Obersprockhövel zu gewährleisten. Die Verwaltung führt für die geplante Einstellung mehrere Gründe an. Die Auslastung des Busses ist kontinuierlich gesunken; aktuell nutzen lediglich 12 der 110 Kinder das Angebot, wobei die Nutzung nicht immer regelmäßig erfolgt. Zudem entfällt die Notwendigkeit, einen Mangel an Kita-Plätzen in Haßlinghausen auszugleichen, da durch Geburtenrückgänge und Platzausbau ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.
Ein weiterer Aspekt ist der personelle Aufwand, da täglich Fachkräfte aus der Kita für die Begleitung des Busses abgestellt werden müssen. Die Kosten für den städtischen Haushalt sind in den letzten acht Jahren gestiegen und beliefen sich im Jahr 2023 auf über 37.000 Euro, während die Einnahmen aus den Elterngebühren jährlich bei etwa 2.400 Euro liegen. Durch die Einstellung des Angebots wird eine jährliche Einsparung von circa 35.000 Euro erwartet und personelle Ressourcen für die pädagogische Arbeit frei. Die Umsetzung zum Kita-Jahr 2026/27 soll eine angemessene Vorlaufzeit für die betroffenen Familien gewährleisten.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 16.Änderung zur Haushaltsplanung 2024Zur Vorlage · VL-47/2024 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage VL-47/2024 schlägt der Fachbereich Jugend und Familie Änderungen an der Haushaltsplanung 2024 für den Produktbereich 06 vor. Die Anpassungen der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne basieren auf neuen Entwicklungen, die nach der ursprünglichen Vorstellung der Haushaltsansätze im November 2023 eingetreten sind.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird die Fortschreibungsrate gemäß Kinderbildungsgesetz von zuvor kalkulierten 9 % auf 9,65 % angehoben. Zudem werden Einnahmen aus einer Überbrückungshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 122.000 Euro sowie erhöhte Landeseinnahmen für die Betriebskosten einer Gruppe im Gedulderweg sowie Einnahmen aus dem Förderprogramm Alltagshelfer berücksichtigt. Zudem wird eine Neuveranschlagung von 10.000 Euro für Ausstattungsmaterial vorgenommen, da sich Lieferungen verzögern. Auch bei der Kindertagespflege erhöht sich die Fortschreibungsrate sowie die Anzahl der betreuten Kinder, was durch höhere Elternbeiträge und Kindpauschalen ausgeglichen werden soll.
Für familienersetzende Maßnahmen wird eine Erhöhung des Ansatzes um etwa 460.000 Euro vorgeschlagen, begründet durch einen Anstieg der Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Die entsprechenden Kosten werden nach Ablauf des Haushaltsjahres vom Land erstattet, wobei die Einnahmen für 2024 um 250.000 Euro erhöht werden. Zudem werden zusätzliche Kosten für die Jugendschutzstelle und die Bereitschaftspflegestelle berücksichtigt.
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- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 17.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 18.Anfragen im öffentlichen Teil