Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2024 / 25
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-41/2024 befasst sich mit der platzgenauen Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/25. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt zu beantragen. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese muss die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung von Gruppenform, Stundenumfang sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweisen.
Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen basieren auf der städtischen Jugendhilfeplanung, welche auf vorangegangenen Beschlüssen der Gremien beruht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die detaillierte tabellarische Darstellung der Bedarfsplanung erst kurz vor der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 13. März 2024 vorgelegt werden kann. Dies ist notwendig, da die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Anträge auf Betriebskostenförderung erst zum Stichtag einreichen und die Verwaltung kurzfristige Änderungen oder Klärungsbedarf bearbeiten muss.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/25 zu beschließen. Eine solche Form der Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Einrichtungen durch Landesmittel. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden nicht ausgewiesen.
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