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Beschlussvorlage

Kommunale Klassenrichtzahl 2024 / 2025

VL-134/2023 21.03.2024 Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-134/2023 des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung befasst sich mit der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2024/2025 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen an den Grundschulen fest. Die Berechnung der Klassenrichtzahl erfolgt durch die Division der voraussichtlichen Schülerzahl der Eingangsklassen durch 23.

Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 248 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Gesamtzahl von 11 zu bildenden Klassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch sind 5 Klassen vorgesehen, an der GGS Haßlinghausen 4 Klassen, an der GGS Hobeuken eine Klasse und an der GGS Gennebreck ebenfalls eine Klasse.

Die Erhöhung der Klassenanzahl an der GGS Haßlinghausen auf vier Klassen erfolgt nach Rücksprache mit der Schulleitung und der Schulrätin. Grund hierfür sind Prognosen über weitere Anmeldungen sowie erwartete Rückstufungen aus dem vorangegangenen Schuljahr. Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Höchstzahl der Eingangsklassen und deren Verteilung auf die Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025 zu bestätigen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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