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Beschlussvorlage

Bereithalten von Plätzen in einer Bereitschaftspflege

VL-36/2024 13.03.2024 Fachbereich Jugend und Familie

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-36/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Anpassung der Verträge mit Bereitschaftspflegestellen vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Verwaltung beauftragen, die bestehenden Vereinbarungen ab dem 1. Mai 2024 um eine Vergütungskomponente zu ergänzen. Konkret soll für Tage, an denen die Bereitschaftspflegestelle nicht belegt ist, eine Pauschale in Höhe von 17,00 Euro pro Tag gezahlt werden.

Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr. Da Inobhutnahmen gemäß SGB VIII oft kurzfristig erfolgen müssen, ist die Vorhaltung von Privathaushalten als Bereitschaftspflegestellen notwendig. Aktuell verfügt die Verwaltung über nur noch eine aktive Bereitschaftspflegestelle, was bei mehreren gleichzeitigen Notfällen oder Krankheitsfällen zu Engpässen führen kann. Da eine direkte Unterbringung in regulären Jugendhilfeeinrichtungen aufgrund der begrenzten Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen schwierig ist, soll durch die neue Pauschale ein Anreiz geschaffen werden, weitere Pflegestellen zu gewinnen. Die Vergütung soll die ständige Verfügbarkeit der Pflegestellen finanziell unterstützen, da die Erwerbstätigkeit der Eltern die kurzfristige Einsatzbereitschaft erschwert.

Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 belaufen sich auf etwa 9.400 Euro, während für das Jahr 2025 mit jährlichen Kosten von rund 12.500 Euro gerechnet wird. Die Kosten für eine einzelne Stelle bei voller jährlicher Bereitstellung würden 6.205 Euro betragen, wobei sich dieser Betrag bei tatsächlicher Belegung entsprechend reduziert.

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