Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Fachbereich I.3 Jugend und Familie
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-22/2024 liegt dem Rat der Stadt Sprockhövel ein Antrag zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Bestätigung einer Entscheidung vom 21. Dezember 2023, welche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Fachbereich Jugend und Familie im Jahr 2023 betrifft. Die finanziellen Auswirkungen dieser überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 460.000 Euro.
Die Begründung für die Notwendigkeit dieser Ausgaben ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Um eine frühzeitige Erkennbarkeit solcher finanziellen Entwicklungen zu gewährleisten und die politische Beteiligung der Gremien sicherzustellen, sieht die Verwaltung eine Anpassung der Berichtspraxis vor. Der Fachbereich Jugend und Familie wird künftig Quartalsberichte über wesentliche Ausgabepositionen an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vorlegen. Ein entsprechender Entwurf für diese Berichterstattung wurde im Rahmen der Sitzung als separater Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt den Beschlussvorschlag zur Kenntnis, während der Rat die Dringlichkeitsentscheidung beschließend bestätigt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 13.03.2024kein Ergebnis hinterlegt