Bereithalten von Plätzen in Jugendschutzstellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-35/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht vor, dass die Verwaltung durch vertragliche Vereinbarungen mit einem Träger eine angemessene Anzahl an Inobhutnahmeplätzen in einer Jugendschutzstelle vorhält. Zudem soll die Angemessenheit dieser Anzahl regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Verpflichtung des Jugendamtes, Kinder oder Jugendliche bei drohender Gefahr für das Kindeswohl in Obhut zu nehmen. Die Unterbringungsmöglichkeiten in der regulären Jugendhilfe sowie in Jugendschutzstellen haben sich zuletzt durch einen Anstieg der Inobhutnahmefälle, unter anderem durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sowie durch Fachkräftemangel bei den Trägern verringert. Da fehlende Plätze in stationären Einrichtungen zu längeren Verweildauern in Schutzstellen führen, sinkt die Verfügbarkeit für neue Inobhutnahmen.
Die Jugendämter der Städte Herdecke, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) streben derzeit die gemeinsame Vorhaltung eines Schutzstellenplatzes an. Die Kosten für die Vorhaltung eines solchen Platzes werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Da in der bisherigen Haushaltsplanung für 2024 lediglich 9.000 Euro berücksichtigt wurden, ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von 26.000 Euro. Eine vorübergehende Einzelvereinbarung für Sprockhövel mit dem Träger Aufwind in Witten wurde bereits genutzt, wobei der Platz seit Dezember 2023 bereits in zwei Fällen beansprucht wurde.
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