Kostencontrolling für den Fachbereich Jugend und Familie
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-23/2024 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Einführung eines regelmäßigen Kostencontrollings vor. Hintergrund der Vorlage ist die finanzielle Entwicklung der Jugendhilfe im Jahr 2023, welche aufgrund verschiedener Komponenten über den Planansätzen lag und Ende des Jahres überplanmäßige Ausgaben erforderte.
Um die finanziellen Auswirkungen der Jugendhilfe künftig zeitnah darzustellen, wird vorgeschlagen, dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule einen quartalsweisen Bericht vorzulegen. Die Berichterstattung soll erstmals für das erste Quartal 2024 erfolgen. Der Bericht konzentriert sich zur Wahrung der Übersichtlichkeit auf jene Kostenstellen, die wesentliche Auswirkungen auf das Budget des Jugendamtes haben.
Der inhaltliche Fokus des Controllings liegt auf drei Hauptbereichen: der Kindertagesbetreuung, die städtische und freitragige Einrichtungen sowie die Kindertagespflege umfasst; den familienunterstützenden Hilfen, insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Erziehung; sowie den familienersetzenden Hilfen, darunter die Vollzeitpflege, die Heimerziehung und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Der Bericht soll neben den Zahlen auch eine kurze textliche Betrachtung der Ansätze und deren Entwicklung enthalten.
Bestimmte Bereiche wie die Förderung von Jugendhilfeträgern, Spielplätze, Jugendzentren, sonstige Maßnahmen sowie Maßnahmen für ukrainische Familien sind nicht Teil der regelmäßigen quartalsweisen Betrachtung. Diese werden nur bei außergewöhnlichen Abweichungen in die Berichterstattung aufgenommen. Die Einführung des Berichts hat keine finanziellen Auswirkungen.
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- 13.03.2024kein Ergebnis hinterlegt