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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung einer neuen Schriftführerin für den BetriebsausschussZur Vorlage · VL-203/2024 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat mit der Vorlage VL-203/2024 einen Vorschlag zur Neuregelung der Schriftführung im Betriebsausschuss vorgelegt. Grund für diese Maßnahme sind personelle Veränderungen innerhalb der Zentralen Gebäudebewirtschaftung, die eine Anpassung der bisherigen Zuständigkeiten notwendig machen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung einer neuen Schriftführerin für den Betriebsausschuss vor. Die bisherige stellvertretende Schriftführerin soll in ihrer Funktion weiterhin bestehen bleiben. Die Entscheidung über diese personelle Neubesetzung wird im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 2. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Vorlage keine Veränderungen zu verzeichnen. Auch für den Bereich Klima und Umwelt ergeben sich aus der geplanten Neuregelung der Schriftführung keine Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung im anstehenden Termin vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 3.Konkretisierung Umbau KITA KiFazZur Vorlage · KN-362/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die baulichen Maßnahmen zur Sicherung des dauerhaften Verbleibs der KITA KiFaz in der Hauptstraße 6 konkretisiert. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 1,7 Millionen Euro brutto geschätzt. Diese Summe gliedert sich in den Erhalt der bestehenden vier Gruppen, den Ausbau des zweiten Obergeschosses zur Schaffung einer fünften Gruppe sowie allgemeine Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude.
Die Kosten für die bestehende Kita umfassen unter anderem einen Anbau zur Herstellung eines zweiten Rettungsweges sowie Brandschutzmaßnahmen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss. Für den Ausbau des zweiten Obergeschosses sind etwa 150.500 Euro vorgesehen. Ein wesentlicher Teil der Kosten entfällt auf die energetische Sanierung des Gebäudes, insbesondere die Erneuerung des Dachs sowie die Installation einer Photovoltaikanlage und einer Wärmepumpe.
Hinsichtlich der Finanzierung werden verschiedene Fördermöglichkeiten aufgezeigt, etwa über die Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung oder das Landesinvestitionsprogramm. Die jährliche Belastung für den städtischen Haushalt hängt maßgeblich von der Höhe der erhaltenen Zuschüsse ab. Ohne Berücksichtigung von Fördergeldern würde sich die jährliche Kostenbelastung bei einer Abschreibung über 34 Jahre auf etwa 50.235 Euro belaufen. Unter Einbeziehung maximal möglicher Fördermittel könnte dieser Betrag auf circa 15.284 Euro pro Jahr sinken.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 27.11.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (18. Sitzung)
- 4.Sachstandsbericht Neubau KITA HaßlinghausenZur Vorlage · KN-381/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Neubau der Kita Haßlinghausen informiert über den aktuellen Planungsstand des Bauvorhabens. Am 10. Oktober 2024 wurde die Baugenehmigung erteilt. Durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen am Baukörper sowie eine Überplanung der Außenanlagen soll der Termin für die Übergabe an die Nutzer im Sommer 20
Der Bericht erläutert zudem die finanziellen Auswirkungen. Die vorliegende Kostenberechnung nach DIN276 für die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 beläuft sich auf knapp 7,29 Millionen Euro brutto, wobei Rückstellungen noch nicht berücksichtigt sind. Um eine Budgetüberschreitung von 290.000 Euro zu reduzieren, wurden verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Eine Überplanung der Außenlagen im Bereich der Kostengruppe 500 soll Einsparungen zwischen 200.000 und 250.000 Euro ermöglichen, ohne den Übergabetermin zu beeinflussen. Weitere Anpassungen am Baukörper, wie der Entfall einer Pfosten-Riegel-Fassade im Treppenhaus, die Reduzierung der Lüftungsanlage auf das baurechtliche Minimum sowie Änderungen bei Bodenbelägen und der Ausstattung, sollen zusätzliche Einsparungen zwischen 160.000 und 180.000 Euro generieren.
Zudem wird eine Teilkündigung des Projektsteuerers geprüft, was ein Potenzial von 100.000 bis 150.000 Euro bietet. Eine Korrektur fehlerhafter Aufstellungen bei den Erdarbeiten führt zu einer weiteren Reduzierung des Kostenansatzes um 140.000 Euro. Eine Stellungnahme des Klimaschutzmanagers zur Auswirkung auf Klima und Umwelt liegt der Vorlage ebenfalls bei.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 5.Standort Feuerwehrgerätehaus ObersprockhövelZur Vorlage · VL-214/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer VL-214/2024, zuständig durch die Zentrale Gebäudebewirtschaftung, befasst sich mit dem Standort des Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder ein konkreter Beschlussvorschlag noch eine detaillierte Sachdarstellung im Dokument enthalten, da diese Informationen nachgereicht werden sollen.
Der weitere Beratungsweg der Vorlage ist bereits festgelegt. Die Vorlage wird zunächst in der Sitzung des Betriebsausschusses am 2. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran findet am 5. Dezember 2024 eine Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss statt, wobei dieser Termin ebenfalls der reinen Kenntnisnahme dient. Die abschließende Beratung und die Entscheidung über den Sachverhalt durch den Rat sind für die Sitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Rat (26. Sitzung)
- 05.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 6.Antrag des TSG Sprockhövel auf Bezuschussung durch die SportpauschaleZur Vorlage · VL-158/2024 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-158/2024 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Antrag des TSG Sprockhövel auf eine Bezuschussung aus der Sportpauschale. Ziel der Förderung ist die Reparatur des Kunstrasens auf dem Sportplatz im Baumhof.
Der Kunstrasen weist Beschädigungen auf, die laut Sachdarstellung das Verletzungsrisiko für Sportler erhöhen und die Bespielbarkeit des Platzes beeinträchtigen können. Eine Reparatur soll die Notwendigkeit einer vollständigen Erneuerung des Kunstrasens um einige Jahre verzögern. Es wird empfohlen, die Instandsetzungsmaßnahmen noch vor der Winterperiode durchzuführen.
Die vorliegenden Angebote umfassen die Reparatur des Kunstrasens in Höhe von 35.000,00 Euro sowie das Nachsanden des Platzes in Höhe von 6.800,00 Euro. Durch eine Reduzierung des Leistungsumfangs in Absprache zwischen dem Verein und dem Auftragnehmer verringert sich das Auftragsvolumen gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis um 6.000,00 Euro.
Der Stadtsportverband hat die Unterlagen geprüft und empfiehlt die Bezuschussung in Höhe von 16.000,00 Euro für das Jahr 2024. Auch der Arbeitskreis Sport Freizeit hat die Bezuschussung in einer Vorbesprechung befürwortet. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus den Mitteln der Sportpauschale zur allgemeinen Sportförderung erfolgen, welche im städtischen Haushalt für das Jahr 2024 bisher nicht abgerufen wurden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 11.11.2024 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (16. Sitzung)
- 7.Erweiterung Kapazitäten zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-211/2024 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss wird ersucht, die Erweiterung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete am Standort Hiddinghauser Straße zu beschließen. Hintergrund ist die Untersuchung von Möglichkeiten zur Kapazitätserweiterung aufgrund potenzieller Veränderungen bei anderen Standorten wie der Dresdener Straße und der Beisenbruchstraße. Die zentrale Gebäudebewirtschaftung schlägt hierfür zwei Maßnahmen vor.
Die erste Maßnahme sieht eine Anpassung der bereits geplanten Gebäude in der Hiddinghauser Straße vor, um eine spätere Aufstockung um ein Geschoss zu ermöglichen. Dies würde die Kapazität um etwa 3lag 35 Personen pro Gebäude erhöhen. Die baulichen Änderungen umfassen unter anderem die Anpassung der Dachentwässerung, die Errichtung einer Attika sowie die Planung einer zweiläufigen Treppe und die Ertüchtigung des Tragwerks. Die geschätzten Mehrkosten für diese Vorbereitung belaufen sich auf etwa 183.498 Euro brutto.
Die zweite Maßnahme umfasst die Bereitstellung zusätzlicher Container am selben Standort, was eine Kapazität von etwa 60 bis 70 Personen in zweigeschossiger Bauweise ermöglichen würde. Hierfür sind Kosten in Höhe von circa 105.000 Euro brutto für die Bodenbereitung und den Anschluss der Medien vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zentrale Gebäudebewirtschaftung beide Maßnahmen umsetzt und die entsprechenden Mittel im Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 8.Wirtschaftsplan 2025 der ZGSZur Vorlage · VL-199/2024 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsplan 2025 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) steht zur Beschlussfassung an. Der vorliegende Entwurf enthält Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Planung, die sich aus neuen Erkenntnissen und einer Besichtigung verschiedener Objekte mit den Fraktionen ergeben haben.
Im Bereich des Erweiterungsbaus der Grundschule Börgersbruch sind die Ausgaben nach Abschluss der Ausschreibung auf insgesamt 6,65 Millionen Euro anzupassen. Bei der multifunktionalen Begegnungsstätte wurde der Ablauf aufgrund geänderter Förderrichtlinien angepasst. Für den Verein TV Haßlinghausen sieht der Plan die Anschaffung eines Containers am Sportplatz Landringhauser Weg vor, um Materialien nach dem Abriss der Sporthalle Haßlinghausen unterzubringen. Der Abriss der Sporthalle selbst soll kurzfristig erfolgen, wobei die Ausführung für das Jahr 2025 vorgesehen ist.
Weitere bauliche Maßnahmen betreffen die Kitas: Für die Kita Schee ist aufgrund von Schäden durch ein Starkregenereignis eine Neugestaltung des Außengeländes geplant, was Planungskosten im Jahr 2025 nach sich zieht. Bei der Kita Haßlinghausen verschieben sich die Arbeiten zur Herstellung einer Aufstellfläche sowie zur Erschließung aufgrund des Baufortschritts in das Jahr 2025.
Finanziell wird für das Jahr 2026 eine erwartete Zuwendung von 345.000 Euro für den Schulneubau Börgersbruch berücksichtigt. Die Kreditermächtigung für das Jahr 2025 soll um 656.000 Euro auf insgesamt 17.809.990 Euro erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Rat (26. Sitzung)
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 9.Bericht der ZGS für das III. Quartal 2024Zur Vorlage · KN-346/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Vorlage KN-346/2024 den Bericht für das dritte Quartal 2024 vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, die Bürgermeisterin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Diese Berichterstattung hat jeweils einen Monat nach Ende des Quartals zu erfolgen.
Der vorliegende Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung im dritten Quartal des Jahres 2024 wurde bereits der Bürgermeisterin, der Kämmerin sowie dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis zugeleitet. Die entsprechende Mitteilung dient der Information des Betriebsausschusses, der die Vorlage im Rahmen der Sitzung am 2. Dezember 2024 als Tagesordnungspunkt 9 zur Kenntnis nehmen wird. Der detaillierte Bericht über die finanziellen Kennzahlen des betreffenden Zeitraums ist der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 10.Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Sprockhövel für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · VL-191/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Neufassung der Betriebssatzung für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung. Mit der Beschlussvorlage VL-191/2024 soll die bisherige Führungsstruktur der Einrichtung angepasst werden. Bisher obliegt die Leitung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung einer einzelnen Person, welche für die laufende Betriebsführung, den Personaleinsatz sowie die Instandhaltung und Beschaffung verantwortlich ist.
Aufgrund von personellen Veränderungen in der Führungsebene und eines gestiegenen Aufkommens an Neubauprojekten sieht der Entwurf vor, die Leitung künftig auf zwei Personen aufzuteilen. Dabei sollen die Aufgabenbereiche in eine technische Leitung, zuständig für Neubauprojekte und bauliche Unterhaltung, sowie eine kaufmännische Leitung, verantwortlich für Finanzen, Personal und Organisation, unterteilt werden. Die genaue inhaltliche Abgrenzung der Zuständigkeiten wird durch eine Dienstanweisung der Bürgermeisterin festgelegt, die dem Betriebsausschuss vor ihrem Inkrafttreten vorgelegt wird.
Der Betriebsausschuss wird die Vorlage im Dezember 2024 vorberatend behandeln, bevor der Rat im weiteren Verlauf des Monats die endgültige Entscheidung trifft. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der Neufassung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Rat (26. Sitzung)
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-383/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat die Mitteilungsvorlage KN-383/2024 für den Betriebsausschuss vorgelegt. Die Vorlage ist für die Sitzung am 2. Dezember 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 11 vorgesehen und dient der Information im öffentlichen Teil des Gremiums.
Gegenstand der Vorlage sind allgemeine Mitteilungen der Verwaltung. In der vorliegenden Dokumentation sind keine spezifischen inhaltlichen Details oder weiterführende Informationen zu einzelnen Sachverhalten enthalten, da die entsprechenden Abschnitte zur Mitteilung und Information als ohne Inhalt gekennzeichnet sind. Die Vorlage ist für das Gremium lediglich zur Kenntnisnahme bestimmt. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Unterlage nicht aufgeführt. Damit enthält das Dokument zum aktuellen Zeitpunkt keine neuen Sachverhaltsdarstellungen, sondern dient der formalen Information über die anstehende Sitzung des Betriebsausschusses.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 12.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-384/2024 · Mitteilungsvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat die Mitteilungsvorlage KN-384/2024 erstellt, welche für die Sitzung des Betriebsausschusses am 2. Dezember 2024 vorgesehen ist. Das Dokument wurde am 14. November 2024 datiert und ist als öffentliche Vorlage klassifiziert. In der Sitzungsordnung ist das Thema unter dem Tagesordnungspunkt 12 aufgeführt, wobei die Beratung zur Kenntnisnahme erfolgen soll.
Der Gegenstand der Mitteilung sind Anfragen im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung. Aus der vorliegenden Vorlage gehen keine detaillierten Informationen oder spezifische Fragestellungen zu den Inhalten dieser Anfragen hervor, da die entsprechenden Textabschnitte zur Information als ohne gekennzeichnet sind. Die Vorlage dient somit der formellen Information des Gremiums über das Vorhandensein von Anfragen im öffentlichen Bereich der Sitzung.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)