Bericht der ZGS für das III. Quartal 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat im Rahmen der Vorlage KN-346/2024 den Bericht für das dritte Quartal 2024 vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, die Bürgermeisterin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Diese Berichterstattung hat jeweils einen Monat nach Ende des Quartals zu erfolgen.
Der vorliegende Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung im dritten Quartal des Jahres 2024 wurde bereits der Bürgermeisterin, der Kämmerin sowie dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis zugeleitet. Die entsprechende Mitteilung dient der Information des Betriebsausschusses, der die Vorlage im Rahmen der Sitzung am 2. Dezember 2024 als Tagesordnungspunkt 9 zur Kenntnis nehmen wird. Der detaillierte Bericht über die finanziellen Kennzahlen des betreffenden Zeitraums ist der Vorlage beigefügt.
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