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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Freibad Sprockhövel - Konzept zur SanierungZur Vorlage · VL-160/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-160/2025 liegt ein Dokument zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Sanierungskonzept des Freibades Sprockhövel vor. Die Federführung für diese Angelegenheit obliegt der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
Die Beratung zu diesem Thema ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 8. Dezember 2025 vorgesehen. In dieser Sitzung wird das Anliegen unter dem Tagesordnungspunkt 2 als vorberatendes Geschäft behandelt.
Hinsichtlich der inhaltlichen Details zum geplanten Sanierungskonzept ist festzuhalten, dass die entsprechenden Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Vorlage sind. Die Verwaltung hat angegeben, dass diese Dokumente nachgereicht werden sollen. Damit umfasst die aktuelle Vorlage primär den organisatorischen Rahmen für das anstehende Beratungsverfahren im zuständigen Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 3.Multifunktionale Begegnungsstätte mit integrierter 3-fach SporthalleZur Vorlage · KN-373/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat mit der Vorlage KN-373/2025 über ein geplantes Bauvorhaben informiert, welches die Schaffung einer multifunktionalen Begegnungsstätte mit einer integrierten 3-fach Sporthalle vorsieht. Das Dokument ist als Mitteilungsvorlage konzipiert und soll im Betriebsausschuss in der Sitzung am 8. Dezember 2025 unter dem Tagesordnungspunkt 3 zur Kenntnis gebracht werden.
Derzeit umfasst die Vorlage lediglich den Hinweis auf das Projekt sowie die Information, dass die detaillierten Planungsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden sollen. Ein entsprechender Antrag zur Planung der Multifunktionshalle ist als Anlage aufgeführt, jedoch sind weiterführende Informationen zum aktuellen Stand der Ausarbeitung oder zu finanziellen Auswirkungen in diesem Dokument noch nicht enthalten. Die Vorlage dient somit der Information des Gremiums über das geplante Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 4.Antrag auf Umbenennung der Sportanlage des Vfl GennebreckZur Vorlage · VL-154/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-154/2025 wird die Umbenennung der Sportanlage des VfL Gennebreck behandelt. Der Verein hat für die Benennung seiner Sportstätte einen Namensgeber gefunden, nämlich die Firma Wicke. Diese Kooperation sieht vor, dass die Firma Wicke den VfL Gennebreck auf unbefristete Weise unterstützt, wobei ein Schwerpunkt der Förderung auf der Jugendarbeit liegt.
Als Gegenleistung für diese Unterstützung soll die Sportanlage künftig unter dem Namen „Wicke-Sportarena“ geführt werden. Der entsprechende Antrag zur Namensänderung wurde der Verwaltung vorgelegt. Der Betriebsausschuss hat sich dazu entschieden, dem Rat eine Empfehlung zur Annahme dieses Antrags auszusprechen. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 5.Neubau Erweiterungsbau GGS HobeukenZur Vorlage · VL-155/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss berät über die Planung des Erweiterungsneubaus der Grundschule Hobeuken. Das Vorhaben dient dazu, den Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten zu decken und die Nachfrage nach Plätzen in der offenen Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2028/2029 zu gewährleisten. Die Genehmigung der Bauvoranfrage liegt bereits vor; der Bauantrag soll im ersten Quartal 2026 eingereicht werden.
Im Zuge des Neubaus ist die Verlegung des Pausenhofes hinter das Gebäude vorgesehen, da das neue Gebäude auf der aktuellen Außenfläche entstehen soll. Da diese Maßnahme im ursprünglichen Wirtschaftsplan nicht enthalten war, wird die Bereitstellung zusätzlicher Mittel beantragt. Die Kosten für die Verlegung und Gestaltung des Pausenhofes belaufen sich auf etwa 381.000 Euro brutto. Damit erhöht sich der bereits genehmigte Haushaltsrahmen von 2,2 Millionen Euro auf circa 2,581 Millionen Euro. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt überplanmäßig aus Mitteln der Investitionsnummer 704210.
Die Fachplanung für die Objekt-, TGA- und Tragwerksplanung ist bereits beauftragt. Für den Neubau sind energieeffiziente Anlagen sowie eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Gestaltung des verlegten Pausenhofes soll naturnah erfolgen und einen geringen Versiegeltungsgrad aufweisen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 6.Kita Neubau HaßlinghausenZur Vorlage · KN-368/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Neubau der Kita Haßlinghausen schreitet gemäß dem Rahmenterminplan voran. Nach dem Beginn der Erdarbeiten im April 2025 ist der Rohbau des Gebäudes derzeit zu etwa 80 Prozent fertiggestellt. Dies ermöglicht zum Jahresende den zweiten Mittelabruf der Fördermittel durch den LWL. Die Gesamtfertigstellung des Neubauprojektes ist weiterhin für das vierte Quartal 2026 geplant.
Die aktuelle Kostenberechnung für die Kostengruppen 200 bis 500 sowie 700 beläuft sich auf knapp 6,55 Millionen Euro brutto. Von den insgesamt 20 vorgesehenen Gewerken sind bislang neun Aufträge erteilt worden. Vier Angebote befinden sich derzeit in der Auswertung, während für sieben weitere Gewerke die Ausschreibung in Kürze erfolgen soll. Bei mehreren Leistungen, wie etwa der Aufzugsanlage, dem Metallbau oder der Lüftungsanlage, liegen die Kosten unter den ursprünglichen Kostenanschlägen. Der aktualisierte Kostenplan, welcher diese Reduzierungen beinhaltet, wird nach aktuellem Stand eingehalten.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 7.Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel, Otto-Brenner-Str.Zur Vorlage · VL-158/2025 · Beschlussvorlage
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Der Betriebsausschuss berät über die Planung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Otto-Brenner-Straße in Obersprockhövel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Zustimmung des Gremiums zu der vorgelegten Planung vor. Der Bau wurde auf Grundlage eines Brandschutzbedarfsplans durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2024 veranlasst.
Das neue Gebäude soll eine Nutzungsfläche von rund 520 Quadratmetern bereitstellen. Die Planung umfasst eine Wagenhalle für drei Einsatzfahrzeuge, Lagerflächen, Umkleide- und Duschräume mit Schwarz-Weiß-Trennung sowie Sanitäranlagen. Des Weiteren sind Büroräume und ein Schulungsraum mit Küche und Lager vorgesehen. Die Ausschreibungen für die Objekt-, TGA- und Tragwerkplanung sind bereits erfolgt; die Beauftragung der Objekt- und TGA-Planung ist bereits abgeschlossen, während die Beauftragung der Tragwerksplanung kurz bevorsteht. Zur Finalisierung der Planung finden derzeit Abstimmungen mit der Feuerwehr statt.
Die vorläufig geschätzten Baukosten für die Kostengruppen 200 bis 500 liegen auf Basis des Vorentwurfes im Rahmen des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025. Für den Neubau ist zudem der Einsatz energieeffizienter Anlagen sowie die Integration einer Photovoltaikanlage vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 8.Erweiterungsbau GGS BörgersbruchZur Vorlage · KN-371/2025 · Mitteilungsvorlage
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Der Erweiterungsbau der Grundschule Börgersbruch schreitet planmäßig voran. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom November 2023 wurde am 23. Juni 2025 mit den Bauarbeiten begonnen. Der Baukörper, der in Modulbauweise errichtet wird, konnte termingerecht fertiggestellt werden.
Derzeit findet der Innenausbau statt. Dieser umfasst neun Gruppenräume sowie die Einrichtung einer Küche, eines Heizungs- und Serverraumes, eines Putzraumes, eines Personalbüros, der Sanitäranlagen für Schüler und Personal sowie eines Förder- und Musikraumes. Die Installation technischer Anlagen, darunter eine Wärmepumpe und eine Solaranlage, ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die Gestaltung der Außenanlagen soll während der Osterferien 2026 erfolgen. Im Anschluss übernimmt der Schulträger die Ausstattung des Gebäudes. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für Mitte April 2026 avisiert, sodass die Übergabe des betriebsbereiten Gebäudes an die Schule wie geplant stattfinden kann. Das Projekt befindet sich im zeitlichen Rahmen, wobei sich die Bruttobaukosten auf etwa 6.650.000 Euro belaufen.
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- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 9.Jahresabschluss 2024 der ZGSZur Vorlage · KN-366/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH führt derzeit die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Stadtbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Prüfungsbericht zusammengefasst, der den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 umfasst.
Mit der Mitteilungsvorlage KN-366/2025 wird der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 8. Dezember 2025 über den aktuellen Stand informiert. Eine mündliche Vorstellung des Berichts durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses am 9. März 2026 vorgesehen. Federführend für diese Information ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 10.Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · KN-367/2025 · Mitteilungsvorlage
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Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel wurde dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen vorgelegt. Eine Entscheidung durch das Gremium ist für die Sitzung am 9. März 2026 vorgesehen. Bis zum abschließenden Ratsbeschluss am 19. März 2026 gilt eine vorläufige Haushaltsführung.
Die wirtschaftliche Führung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung unterliegt den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts sowie der Haushaltswirtschaft. Gemäß der Gemeindeordnung ist die ZGS dazu angehalten, Entgelte und Mieten so festzusetzen, dass die Kosten durch spezielle Einnahmen gedeckt werden und ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Kommunale Mittel dürfen nur dann zur Kompensation eingesetzt werden, wenn eine vollständige Deckung des Aufwands durch Entgelte nicht möglich ist.
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert worden, um die Mieten sowie die Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten gering zu halten. Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde zudem mithilfe eines neuen Buchhaltungsprogramms erstellt, auf das die Zentrale Gebäudebewirtschaftung wie die Kernverwaltung umgestellt hat.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-374/2025 · Mitteilungsvorlage ZGS
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Die Mitteilungsvorlage KN-374/2025, erstellt durch die Zentrale Gebäudebewirtschaftung, befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Betriebsausschusses. Für die für den 8. Dezember 2025 anberaumte Sitzung des Gremiums liegen keine inhaltlichen Mitteilungen vor, die zur Kenntnisnahme vorgelegt werden müssten.
Das Dokument ist als Information für den Tagesordnungspunkt 11 der genannten Sitzung vorgesehen. Da zum Zeitpunkt der Erstellung am 24. November 2025 keine spezifischen Mitteilungen eingereicht wurden, enthält die Vorlage keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu den Folgen für Klima und Umwelt. Die Vorlage dient somit der Dokumentation des Sachstands bezüglich der Verwaltungsmitteilungen im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 12.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-376/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorge KN-376/2025 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Thema der Anfragen im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses. Die Vorlage ist für die Sitzung des Gremiums am 8. Dezember 2025 vorgesehen und wird dort unter dem Tagesordnungspunkt 12 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Inhaltlich dient das Dokument dazu, über den Status der Anfragen im öffentlichen Bereich der Ausschusssitzung zu informieren. Es wird festgehalten, dass die vorliegenden Anfragen beantwortet werden oder dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen eingegangen sind. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über das Vorhandensein bzw. die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen des genannten Ausschussgremiums. Damit wird dem Gremium der aktuelle Stand bezüglich der im öffentlichen Teil gestellten Fragen mitgeteilt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)