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Mitteilungsvorlage

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel

KN-367/2025 08.12.2025 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel wurde dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen vorgelegt. Eine Entscheidung durch das Gremium ist für die Sitzung am 9. März 2026 vorgesehen. Bis zum abschließenden Ratsbeschluss am 19. März 2026 gilt eine vorläufige Haushaltsführung.

Die wirtschaftliche Führung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung unterliegt den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts sowie der Haushaltswirtschaft. Gemäß der Gemeindeordnung ist die ZGS dazu angehalten, Entgelte und Mieten so festzusetzen, dass die Kosten durch spezielle Einnahmen gedeckt werden und ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Kommunale Mittel dürfen nur dann zur Kompensation eingesetzt werden, wenn eine vollständige Deckung des Aufwands durch Entgelte nicht möglich ist.

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert worden, um die Mieten sowie die Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten gering zu halten. Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde zudem mithilfe eines neuen Buchhaltungsprogramms erstellt, auf das die Zentrale Gebäudebewirtschaftung wie die Kernverwaltung umgestellt hat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge