1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ als Satzung beschließen und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nehmen. Ziel der Änderung ist es, bestimmte Flächen an der Mittelstraße, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für geplante Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der Gehwege, wie etwa neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung realisiert werden sollen.
Im Rahmen des Verfahrens fanden verschiedene Beteiligungsphasen statt. Während der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2026 wurden keine Anregungen oder Bedenken seitens der Bürgerschaft eingerebracht. Auch in der vorangegangenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zeigten sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich befürwortend, wobei sich Fragen primär auf die städtebauliche Gestaltung und nicht auf das Bauleitplanverfahren bezogen. Rückmeldungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu Themen wie Denkmalschutz, Leitungsumlegungen sowie zum Umgang mit Verdachtsflächen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026Einstimmig,0 Enthaltung(en)