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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 3.1Neu-/Umbesetzung in AusschüssenZur Vorlage · VL-150/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-150/2026 des Geschäftsbereichs I regelt die Neu- und Umbesetzung von Mitgliedern in den Ausschüssen des Rates. Der Rat soll den in den entsprechenden Anlagen aufgeführten personellen Änderungen zustimmen.
Diese Vorlage ist als Standardvorlage für künftige Ratssitzungen konzipiert. Damit wird den Fraktionen ermöglicht, auf kurzfristig auftretende Ereignisse oder Erfordernisse zu reagieren. Sofern zum Zeitpunkt der jeweiligen Sitzung keine konkreten Anträge zur Umbesetzung vorliegen, kann dieser Tagesordnungspunkt entfallen.
Im Hinblick auf eine Gesetzesänderung aus dem Ende des Jahres 2025 wird derzeit noch auf eine übergeordnete Stellungnahme gewartet. Weiterführende Erläuterungen zu diesem rechtlichen Kontext sollen im Rahmen der Sitzung erfolgen. Durch die vorgeschlagene Regelung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.2Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.03.2026Zur Vorlage · KN-140/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-140/2026 des Geschäftsbereichs I enthält den Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für das erste Quartal des Jahres 2026, welches den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März umfasst. Dem vorliegenden Bericht zufolge ist davon auszugehen, dass der durch einen Ratsbeschluss vom 19. März 2026 bereitgestellte Ansatz für die Personalkosten insgesamt ausreichend bleibt.
Gleichzeitig weist das Dokument auf eine Entwicklung bei den Beihilfeaufwendungen für aktive Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger hin. Aufgrund dieser Entwicklung wird im Rahmen der kommenden Haushaltspläne ein höherer Ansatz angemeldet werden müssen. Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 sowie im Rat am 9. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3.3Benennung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · VL-122/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-12lag-22/2026 wird die Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung behandelt. Der Rat soll Vertreter der Lokalen Agenda als sachkundige Einwohner in dieses Gremium wählen.
Die rechtliche Grundlage für diese Benennung ist Paragraph 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW. Sachkundige Einwohner sind nach dieser Bestimmung dazu berechtigt, an den Ausschusssitzungen beratend teilzunehmen, besitzen jedoch kein Stimmrecht. In der vorangegangenen Sitzungsperiode war die Lokale Agenda bereits mit einem sachkundigen Einwohner in dem betreffenden Ausschuss vertreten.
Der Beschlussvorschlag stützt sich auf einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 25. Juni 2026 vor. Die endgültige Entscheidung über die Wahl der Vertreter durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 25.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.4Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Kultur, Sport und FreizeitZur Vorlage · VL-125/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-125/2026 regelt die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in Sprockhövel. Auf Grundlage von § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind diese Personen dazu berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses beratend teilzunehmen, wobei sie kein Stimmrecht besitzen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat bereits in seiner Sitzung vom 2. März 2026 dem Rat vorgeschlagen, dass verschiedene Organisationen Vertreterinnen bzw. Vertreter als Mitglieder mit beratender Stimme entsenden können. Dies betrifft den Förderverein Freibad Sprockhövel e.V., den Stadtmarketing- und Verkehrsverein für Sprockhövel e.V., den Stadtsportverband Sprockhövel e.V., die Kunst- und Kulturinitiative Sprockhövel e.V. sowie den Stadtkulturring e.V. Die entsprechenden Personen und deren Stellvertretungen wurden von den jeweiligen Organisationen bereits benannt.
Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 22. Juni 2026 vorgesehen. Im Anschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2026 über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (2. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.5Benennung von sachkundigen Einwohner*innenZur Vorlage · VL-82/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Demografie empfiehlt dem Rat, die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für die neue Legislaturperiode zu benennen. Dies betrifft Vertreter der Organisationen Stadtsportverband, Behindertenbeirat, Flüchtlingshilfe sowie des Seniorenbeirats, welche künftig zu den Sitzungen des Ausschusses eingeladen werden sollen.
Die Verwaltung hat die betreffenden Organisationen bereits um die Benennung von Fachleuten und deren Stellvertretungen gebeten. Für den Stadtsportverband, den Behindertenberat und die Flüchtlingshilfe liegen Vorschläge für die Besetzung der Positionen vor. Eine Benennung durch den Seniorenbeirat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die konstituierende Sitzung des Gremiums noch aussteht; die Besetzung erfolgt nach der ersten Beiratssitzung. Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 18.06.2026 · Ausschuss für Soziales und Demografie (2. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.6Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel hier: Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz - § 11Zur Vorlage · VL-96/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage VL-96/2026 einen Entwurf für den ersten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zu Aufwandsentschädigungen und dem Ersatz von Verdienstausfällen gemäß § 11 der Satzung.
Hintergrund der Anpassung ist eine Überprüfung der Hauptsatzung durch die gpaNRW, um die Übereinstimmung mit aktuellen rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Im Rahmen dieser Überarbeitung soll die Regelung aus § 45 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) umgesetzt werden. Konkret sieht der Entwurf vor, die Anzahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen pro Jahr für Ratsmitglieder zu beschränken. Bisher enthielt die Hauptsatzung keine solche Begrenzung, da die Anzahl der Sitzungen keinen Einfluss auf die Höhe der Aufwandsentschädigung hat. Durch den Nachtrag wird nun eine entsprechende Deckelung eingeführt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 vorberatend behandeln und dem Rat eine Beschlussempfehlung unterbreiten. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 10 Ja-Stimme(n), (SPD, FDP, Linke)25 Gegenstimme(n), (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)2 Stimmenthaltung(en) (BM, 1 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: 10 Ja-Stimme(n), (SPD, FDP, Linke)25 Gegenstimme(n), (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)2 Stimmenthaltung(en) (BM, 1 Freie Wähler MiS) - 3.7Änderung der Satzung des BehindertenbeiratesZur Vorlage · VL-148/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät über eine Änderung der Satzung des Behindertenbeirates. Die Beschlussvorlage VL-148/2026 sieht vor, die bestehende Satzung in zwei wesentlichen Punkten anzupassen. Einerseits sollen redaktionelle Korrekturen vorgenommen werden, um unter anderem die korrekte Bezeichnung der Ausschüsse im Text sicherzustellen.
Andererseits soll über die Einführung einer gendergerechten Sprache innerhalb der Satzung abgestimmt werden. Die Vorlage basiert auf einer Beratung im Ausschuss für Soziales und Demografie. In diesem Gremium sprachen sich sieben von 13 stimmberechtigten Mitgliedern für die Anwendung einer gendergerechten Sprache aus, während die CDU gegen diesen Vorschlag stimmte. Bezüglich der rein redaktionellen Anpassungen bestand im Ausschuss Einigkeit. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen wird nun dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.8Erlass einer Geschäftsordnung für Beiräte und ArbeitskreiseZur Vorlage · VL-139/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-139/2026 befasst sich mit dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Beiräte und Arbeitskreise in der Stadt Sprockhövel. Die Federführung für dieses Vorhaben liegt beim Geschäftsbereich I.
Der parlamentarische Beratungsprozess ist für den Zeitraum im Juli 2026 angesetzt. Zunächst wird das Thema im Haupt- und Finanzausschuss behandelt, wobei die Sitzung am 2. Juli 2026 eine vorberatende Funktion übernimmt. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll im Rat der Stadt Sprockhövel fallen, dessen Sitzung für den 9. Juli 2026 terminiert ist.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Unterlagen zur Vorlage nachgereicht werden sollen. Der Status des Dokuments ist als öffentlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.9Wiedereingliederung der ZGS in die Kernverwaltung zum 01.01.2027 hier: Erlass einer Satzung zur Aufhebung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der BetriebssatzungZur Vorlage · VL-83/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel bereitet die Wiedereingliederung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) in die Kernverwaltung vor. Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 19. März 2026 soll die eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 31. Dezember 2026 aufgelöst und ab dem 1. Januar 2027 in den städtischen Haushalt überführt werden.
Zur formellen Umsetzung dieses Vorhabens sieht die vorliegende Beschlussvorlage den Erlass einer Satzung zur Aufhebung der ZGS sowie zur Aufhebung der bestehenden Betriebssatzung vor. Die Verabschiedung soll gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 vorberatend behandeln, um dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung zu empfehlen. Über den Entwurf soll der Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2026 endgültige Entscheidung treffen. Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt oder die Finanzen sind in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 27 Ja-Stimme(n),8 Gegenstimme(n), (SPD)2 Stimmenthaltung(en) (2 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: 27 Ja-Stimme(n),8 Gegenstimme(n), (SPD)2 Stimmenthaltung(en) (2 Freie Wähler MiS) - 3.10Mitteilung über Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2025Zur Vorlage · KN-229/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-229/2026 informiert den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Sprockhövel über die verschiedenen Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2025. Federführend für diese Vorlage ist das Sachgebiet Organisation.
Der Zweck der Mitteilung besteht darin, die zuständigen Gremien über die Ausübung von Ämtern sowie die Zugehörigkeit der Bürgermeisterin zu verschiedenen Institutionen oder Gremien in Kenntnis zu setzen. Eine detaillierte Übersicht der entsprechenden Funktionen und Mitgliedschaften für das Jahr 2025 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Beratung der Information ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 sowie für den Rat der Stadt Sprockhövel am 9. Juli 2026 vorgesehen. In beiden Fällen ist die vorgesehene Aktion lediglich die Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen durch die jeweiligen Gremien. Auswirkungen auf die Finanzen oder auf Klima und Umwelt werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3.11Integrierte Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Sprockhövel hier: Beschluss des StrategiepapiersZur Vorlage · VL-126/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die Verabschiedung der integrierten Nachhaltigkeitsstrategie entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht die Annahme des Strategiepapiers sowie die Fortführung des verwaltungsinternen Kernteams und einer projektbegleitenden Steuerungsgruppe vor, die Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft umfasst. Die Verwaltung wird regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung berichten. Für den Fall, dass zusätzliche finanzielle Ressourcen für Maßnahmen erforderlich werden, sind separate Beschlüsse in den zuständigen Fachausschüssen vorgesehen.
Die Strategie wurde im Rahmen des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ entwickelt, nachdem sich der Rat im Juni 2024 für eine Teilnahme entschieden hatte. Das Projekt wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. durchgeführt und durch Mittel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Im Prozess wurden sechs Handlungsfelder priorisiert: Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft, Bildung & Kultur, Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, Gute Arbeit & Nachhaltiges Wirtschaften sowie Biodiversität & Umweltschutz. In die Erarbeitung flossen zudem Ergebnisse einer digitalen Bürgerbeteiligung ein.
Nach dem Beschluss beginnt die Umsetzungsphase, in der ein detaillierter Maßnahmenplan entwickelt werden soll. Ein regelmäßiges Monitoring durch das Kernteam soll die Zielerreichung begleiten. Eine Evaluation des Prozesses ist für das Jahr 2030 geplant, um die Strategie bei Bedarf anzupassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 3.12Stadtziele für die Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-141/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die als Anlage beigefügten Stadtziele zu beschließen. Diese Ziele stellen eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus verschiedenen Beteiligungs- und Konzeptionsverfahren dar, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden. In diesen Prozessen wurden Akteursgruppen aus der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung sowie externe Expertinnen und Experten einbezogen.
Die Stadtziele bündeln die Inhalte unterschiedlicher strategischer Dokumente auf einer übergeordneten Ebene. Dazu zählen unter anderem die integrierte Nachhaltigkeitsstrategie, das Mobilitätskonzept, das Klimaschutzkonzept sowie der Gleichstellungsplan. Ebenfalls Bestandteil sind die Leitlinien zur Förderung von Bürgerbeteiligung und die Sprockhöveler Erklärung für Demokratie und Menschenwürde. Die Ziele basieren auf einer Analyse stadtstruktureller Entwicklungen und zukünftiger Herausforderungen.
Als Orientierungsrahmen für die strategische Steuerung der Stadtentwicklung dienen diese Ziele künftigen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Sie sollen eine Grundlage schaffen, die auf Teilhabe, Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein beruht, um die Lebensqualität in der Stadt dauerhaft zu sichern. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 vorberatend behandelt, bevor im Rat am 9. Juli 2026 eine abschließende Entscheidung erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht für das I. Quartal 2026Zur Vorlage · KN-153/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-153/2026 befasst sich mit dem Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2026. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Kämmerei erstellt und dient der Information über die finanzielle Lage im betreffenden Zeitraum.
Der Bericht ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage am 2. Juli 2026 zur Kenntnis genommen werden. Ein weiterer Termin ist für den Rat am 9. Juli 2026 angesetzt, wobei auch hier die bloße Kenntnisnahme der Inhalte vorgesehen ist.
Aus dem vorliegenden Dokument gehen keine spezifischen finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor. Die detaillierten Informationen des Berichts sind in der als Anlage beigefügten Datei zum ersten Quartal 2026 enthalten. Damit dient die Mitteilungsvorlage der Bereitstellung der aktuellen Zahlen für die Gremienarbeit.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 4.2Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des LageberichtsZur Vorlage · VL-78/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Bericht des externen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des Lageberichts für das Jahr 2024. Der externe Wirtschaftsprüfer hat für diese Unterlagen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Basierend auf diesem Ergebnis empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, den Bericht des externen Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.771.753,48 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Ein weiterer Punkt des Empfehlungsbeschlusses ist die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für die Bürgermeisterin bezüglich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024. In seiner Stellungnahme gibt der Rechnungsprüfungsausschuss an, dass nach Abschluss der Prüfung keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erheben sind und diese zu billigen sind.
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- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 28.04.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss (2. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 4.3Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2025Zur Vorlage · VL-132/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-132/2026 wird vorgeschlagen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2025 zu verzichten. Grundsätzlich ist die Stadt Sprockhövel nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Erstellung eines solchen Abschlusses verpflichtet. In den Konsolidierungskreis der Stadt fällt dabei lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).
Die rechtliche Grundlage für einen Verzicht bietet der Paragraph 116a der Gemeindeordnung NRW. Demnach kann der Rat bis zum 30. September des Folgejahres über den Verzicht entscheiden, wobei eine rückwirkende Anwendung für vergangene Jahre gesetzlich nicht vorgesehen ist. Die Entscheidung muss der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorgelegt werden. Im Falle eines Verzichts ist zudem ein Beteiligungsbericht gemäß Paragraph 117 GO NRW zu erstellen. Voraussetzung für die Anwendung dieser Befreiung ist, dass zwei von drei festgelegten Merkmalungen sowohl am aktuellen als auch am vorangegangenen Abschlussstichtag erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 8 Ja-Stimme(n), (SPD)24 Gegenstimme(n), (BM. CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)5 Stimmenthaltung(en) (FDP, Linke, 1 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: 8 Ja-Stimme(n), (SPD)24 Gegenstimme(n), (BM. CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)5 Stimmenthaltung(en) (FDP, Linke, 1 Freie Wähler MiS) - 4.4Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2025Zur Vorlage · KN-259/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-259/2026 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2025. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts durch die Kämmerin aufgestellt und anschließend von der Bürgermeisterin bestätigt. Der bestätigte Entwurf wird dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltesjahres zur Feststellung vorgelegt.
Es wird auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2015 verwiesen, wonach die Jahresabschlussentwürfe dem Rat auf schriftlichem Weg zugestellt werden sollen. Ziel dieser Regelung ist eine Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung, sodass die Zuleitung nicht erst zum Zeitpunkt der nächsten regulären Ratssitzung erfolgen muss. Zudem findet im Bereich der Jahresabschlüsse ein pauschaler Überweisungsbeschluss an die Rechnungsprüfung Anwendung. Die formelle Zuleitung des Entwurfs für das Jahr 2025 steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.
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- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.5Nachtragshaushalt 2026 Hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend-und Familienhilfe)Zur Vorlage · VL-66/2026 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Nachtragshaushalt 2026 vorgelegt, die Anpassungen in den Produktbereichen 03 (Schulträgeraufgaben) und 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) vorsieht. Im Bereich der Schulträgeraufgaben ist eine Umwidmung von 120.000 Euro für den Neubau im Börgersbruch vorgesehen, wobei Mittel vom konsumtiven in den investiven Bereich, etwa für die digitale Ausstattung, verschoben werden sollen. Zudem werden Mittel für das Startchancen-Programm an der Mathilde-Anneke-Schule beantragt, um Projekte und die Anschaffung von multifunktionalem Mobiliar zu finanzieren.
Bei den Schülerbeförderungskosten wird ein Anstieg durch neue Verträge für Schulbusse im Bereich der Grundschulen Gennebreck und Börgersbruch sowie durch veränderte Kosten beim Schülerspezialverkehr ausgewiesen. Im Produktbereich 06 sind Anpassungen aufgrund neuer Vorgaben von IT-NRW bei den Kostenträgern sowie ein Anstieg der erwarteten Aufwendungen für die Eingliederungshilfe in Einrichtungen vorgesehen.
Insgesamt sieht die Vorlage eine Erhöhung der Einnahmen um 1.202.900 Euro und eine Erhöhung der Ausgaben um 1.747.400 Euro vor. Die Prognose der Einnahmen orientiert sich dabei an den aktuellen Leistungsbescheiden des Landesjugendamtes für das laufende Kita-Jahr.
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- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (2. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 4.61. Nachtragssatzung zum Haushalt der Stadt Sprockhövel 2026 und Haushaltssicherungskonzept 2026Zur Vorlage · VL-135/2026 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-135/2026 behandelt die 1. Nachtragssatzung zum Haushalt der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2026 sowie das zugehörige Haushaltssicherungskonzept 2026. Der Vorschlag sieht vor, die Nachtragssatzung unter Einbeziehung einer Änderungsliste und des vorgelegten Haushaltssicherungskonzepts zu verabschieden.
Die Notwendigkeit der Anpassungen ergibt sich aus Änderungen, die nach der Einbringung des ersten Entwurfs der Nachtragssatzung eingetreten sind. Die entsprechenden Details sind in der beigefügten Änderungsliste dokumentiert. Mit der Verabschiedung dieser 1. Nachtragssatzung ist die Stadt Sprockhövel dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Während das vollständige Konzept erst nachgereicht wird, enthält die Vorlage bereits eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Anpassung des Ergebnisplans sowie des Finanzplans für das Jahr 2026 und die darauffolgenden Jahre. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 vorgesehen, während die abschließende Entscheidung durch den Rat am 9. Juli 2026 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 26 Ja-Stimme(n),8 Gegenstimme(n), (SPD)3 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: 26 Ja-Stimme(n),8 Gegenstimme(n), (SPD)3 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS) - 4.7Jahresabschluss 2024 der ZGSZur Vorlage · VL-131/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat die Beschlussvorlage VL-131/2026 vorgelegt, welche den Jahresabschluss 2024 der ZGS zum Gegenstand hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzuhalten, dass die inhaltliche Sachdarstellung der Vorlage noch aussteht, da die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden sollen.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht eine Behandlung im Betriebsausschuss am 6. Juli 2026 vor. Im Anschluss daran ist die Beratung im Rat für den 9. Juli 2026 angesetzt. In beiden Gremien soll die Vorlage beschließend behandelt werden. Die zuständige Fachabteilung übernimmt dabei die Federführung für das Dokument. Als Bestandteil der Vorlage sind zudem Berichtsanlagen zur ZGS 2024 vorgesehen, welche im Rahmen der nachgereichten Unterlagen Teil der Entscheidungsgrundlage bilden werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 26 Ja-Stimme(n),0 Gegenstimme(n),2 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS)
- 06.07.2026 · Betriebsausschuss (3. Sitzung) — 12 Ja-Stimme(n),0 Gegenstimme(n),1 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS)
Ergebnis: 26 Ja-Stimme(n),0 Gegenstimme(n),2 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS) - 5.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 5.11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-104/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ als Satzung beschließen und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nehmen. Ziel der Änderung ist es, bestimmte Flächen an der Mittelstraße, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für geplante Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der Gehwege, wie etwa neue Pflasterungen und die Herstellung von Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung realisiert werden sollen.
Im Rahmen des Verfahrens fanden verschiedene Beteiligungsphasen statt. Während der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2026 wurden keine Anregungen oder Bedenken seitens der Bürgerschaft eingerebracht. Auch in der vorangegangenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zeigten sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich befürwortend, wobei sich Fragen primär auf die städtebauliche Gestaltung und nicht auf das Bauleitplanverfahren bezogen. Rückmeldungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu Themen wie Denkmalschutz, Leitungsumlegungen sowie zum Umgang mit Verdachtsflächen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 5.217. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · VL-108/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße entscheiden. Grundlage ist ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Das Vorhaben sieht den Rückbau eines Lebensmitteldiscounters und die Errichtung einer neuen Filiale mit rund 1.540 m² Verkaufsfläche vor. Zudem soll ein im Ortskern ansässiger Vollsortimenter auf das Gelände verlagert werden, wobei eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf etwa 1.440 m² geplant ist. Die bestehende gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks bleibt erhalten, während ein Bürogebäude, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, zurückgebaut werden soll.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, den Bereich von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt sowie in eine gemischte Baufläche umzuzeichnen. Der Regionalverband Ruhr und die Bezirksregierung Arnsberg haben die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Dies erfolgt im Kontext einer bereits erfolgten Anpassung des zentralen Versorgungsbereiches für Niedersprockhövel.
Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwände gegen die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden enthielten lediglich Hinweise zu Themen wie Bergwerksfeldern, Altlasten und der Löschwasserversorgung, jedoch keine wesentlichen Bedenken gegen das Planvorhaben.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 5.3Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen Neue Pflasterung und Barrierefreiheit des Gehweges – 2. Teilabschnitt der Umgestaltung hier: Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · VL-145/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen ist die Umgestaltung des zweiten Teilabschnitts zwischen der Poststraße und der Flurstraße geplant. Ziel der Maßnahme sind eine neue Pflasterung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Nachdem für den ersten Finanzierungsabschnitt bereits Zuwendungen durch die Bezirksregierung Arnsberg bewilligt wurden, muss bis zum 30. September 2026 ein Qualifizierungsantrag für das Programmjahr 2027 gestellt werden. Ein örtliches Ingenieurbüro wurde bereits mit der Planung und Begleitung dieses Abschnitts beauftragt.
Die Planung sieht vor, bestehende Defizite bei der Gehwegbreite und der Barrierefreiheit zu beheben, indem die Gehwege auf eine Mindestbreite von 2,50 Metern erweitert werden. Da der Straßenraum keine separaten Radwege zulässt, soll die Nordseite des Gehwegs mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ gekennzeichnet werden, um eine gesicherte Verkehrsführung als Kompromisslösung zu ermöglichen. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sind zudem zusätzliche Begrünungen durch Bäume oder Sträuche sowie eine neue Stadtmöblierung vorgesehen. Die Gestaltung soll an die bereits umgesetzten Maßnahmen des ersten Abschnitts und des Rathausvorplatzes anknüpfen.
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, die Planung auf Basis der Stellungnahme der Verwaltung zu überarbeiten und den entsprechenden Förderantrag zu stellen.
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- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 5.4Bauturbo - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hier: Änderung der ZuständigkeitsordnungZur Vorlage · VL-146/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll über Änderungen der Zuständigkeitsordnung im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beraten. Die Beschlussvorlage VL-146/2026 informiert über die Neuerungen im Baugesetzbuch, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten sind. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu adressieren und die Dauer von Genehmigungsverfahren zu verkürzen.
Die Änderungen beinhalten unter anderem eine befristete Sonderregelung nach § 246e BauGB, die bis zum 31. Dezember 2030 von Vorschriften abweichen kann. Voraussetzung für solche Abweichungen bei Wohnbauvorhaben ist die Zustimmung der Gemeinde sowie die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, begleitende Nutzungen wie soziale Einrichtungen oder Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs zuzulassen.
Zudem sieht das Gesetz erweiterte Möglichkeiten für Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 BauGB) sowie Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung (§ 34 BauGB) vor. Dies umfasst auch die Umnutzung oder Erweiterung von Nichtwohngebäuden zu Wohnzwecken. Die kommunale Planungshoheit bleibt durch die Notwendigkeit der kommunalen Zustimmung gewahrt. Bei Vorhaben, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, sind entsprechende Prüfungen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 5.5Interkommunale Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit der Stadt Wuppertal an der SchmiedestraßeZur Vorlage · VL-147/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Abstimmungsgespräche mit der Stadt Wuppertal sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbegebietes an der Schmiedestraße fortzuführen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines abgestimmten Gewerbestandortes mit gemeinsamer Gewerbesteuerregelung, um den Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet, insbesondere im Bereich Haßlinghausen, zu decken.
Im Rahmen der Gespräche soll die Verwaltung verschiedene Aspekte prüfen und einbringen. Dazu gehören die Anwendung eines Kriterienkataloges zur Unternehmensansiedlung sowie die Auswirkungen der Flächenversiegelung auf das lokale Ökosystem, insbesondere auf den Stefansbach. Zudem sollen die erwartete Verkehrsentwicklung auf der Schmiedestraße hinsichtlich Lärmbelastung und möglicher Unfallhäufungen sowie die Auswirkungen der Gas- und Strominfrastruktur auf die Umsetzbarkeit des Gewerbegebiets untersucht werden.
Die für das Vorhaben in Betracht kommenden Flächen sind im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Eine Umsetzung des Projekts erfordert eine entsprechende Änderung der Regionalpläne. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Perspektiven für die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen im Zuge einer möglichen Regionalplanänderung zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 5.6Einführung einer GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · VL-123/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung befasst sich mit der Prüfung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in Sprockhövel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Messungen untersucht. Hintergrund ist eine geplante Änderung des Ordnungsbehördengesetzes in Nordrhein-Westfalen, welche Kommunen mit weniger als 60.000 Einwohnern künftig erweiterten Spielraum bei der Verkehrsüberwachung einräumen soll.
Da Sprockhövel etwa 25.000 Einwohner zählt, sind eigenständige Geschwindigkeitskontrollen nach der aktuellen Rechtslage nur eingeschränkt möglich. Eine Anpassung des Landesrechts könnte es der Stadt ermöglichen, gezielt auf Hinweise aus der Bürgerschaft zu reagieren, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie in verkehrsbelasteten Ortsdurchfahrten.
Die Verwaltung soll im Rahmen der Prüfung klären, ob die Überwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit einer Nachbarkommune durchgeführt werden kann. Dabei stehen sowohl die Anschaffung als auch die Anmietung geeigneter Messgeräte zur Auswahl. Die Entscheidung über die Umsetzung soll auf Basis einer detaillierten organisatorischen, personellen, technischen und wirtschaftlichen Bewertung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 34 Ja-Stimme(n),0 Gegenstimme(n),3 Stimmenthaltung(en) (1 Freie Wähler MiS, FDP)
- 25.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung)
Ergebnis: 34 Ja-Stimme(n),0 Gegenstimme(n),3 Stimmenthaltung(en) (1 Freie Wähler MiS, FDP) - 5.7Abschluss des Anschlussvorhabens Klimaschutz und Fortschreibung des KlimaschutzkonzeptesZur Vorlage · KN-206/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klimaschutz hat den Abschluss des Anschlussvorhabens Klimaschutz sowie die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt. Der Schlussbericht zum Anschlussvorhaben wurde Ende April 2026 inklusive Verwendungsnachweis eingereicht. Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Arbeit ist die Einrichtung eines stadtweiten Klimaschutzcontrollings. Dieses soll mittels der Software ClimateOS des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowohl den Energieverbrauch kommunaler Gebäude als auch die Werte im restlichen Stadtgebiet erfassen. Dabei wird ein Top-Down-Verfahren zur Datenerhebung sowie ein Bottom-up-Verfahren zur Überprüfung von Erfolgsindikatoren angewandt.
Im Rahmen der Bilanzierung wurde die Systematik von dem bisherigen Verursacherprinzip auf die bundesweit genutzte BISKO-Systematik umgestellt. Ein Vergleich der Methoden zeigt unterschiedliche Ergebnisse bei den CO2-Äquivalenten, was auf die abweichenden Berechnungsmethoden zurückzuführen ist.
Zudem wurde der Maßnahmenfahrplan des Klimaschutzkonzeptes für die kommenden fünf Jahre fortgeschrieben. Die Grundlage hierfür bildeten interne Workshops sowie eine Bürgerveranstaltung im April 2026. Der neue Plan umfasst fünf Handlungsfelder, darunter strukturübergreifende Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, die Kommune als Vorbild, Information und Beratung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie umweltfreundliche Mobilität. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind von deren jeweiliger Umsetzung abhängig.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 25.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung)
- 5.8Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 Einreichung einer Projektskizze zur umfassenden Sanierung des Freibads Sprockhövel, so wie Sportanlage Gennebreck (Zum Sportplatz) und Sportanlage Haßlinghausen (Landring hauser Weg) - SachstandZur Vorlage · KN-219/2026 · Mitteilungsvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel hat im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 eine Projektskizze zur umfassenden Sanierung des Freibads Sprockhövel sowie der Sportanlagen Gennebreck und Haßlinghausen eingereicht. Die Verwaltung hatte die entsprechenden Unterlagen fristgerecht bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal easy-Online übermittelt.
Von den insgesamt mehr als 3.600 eingereichten Projektskizzen wurden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 314 Vorhaben für eine Bundesförderung ausgewählt. Die im Rahmen des Verfahrens eingereichte Interessenbekundung der Stadt Sprockhövel wurde in dieser Auswahl nicht berücksichtigt.
Für das laufende Jahr stehen jedoch weitere Programmmittel zur Verfügung, da bis zum 19. Juni 2026 Interessenbekundungen für den Projektaufruf 2026 im Bereich Schwimmbäder möglich sind. Die Verwaltung wird hierfür eine entsprechende Interessenbekundung einreichen. Zudem ist für den Herbst 2026 eine neue Förderrunde des Bundesprogramms geplant. Ziel der Stadt ist es, die zur Verfügung stehenden Förderangebote zu prüfen und entsprechend zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 06.07.2026 · Betriebsausschuss (3. Sitzung)
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (2. Sitzung)
- 5.91. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sprockhövel (Straßenreinigungssatzung)Zur Vorlage · VL-113/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel die Verabschiedung des ersten Nachtrags zur Satzung über die Straßenreinigung. Gegenstand der Vorlage ist die Aktualisierung des im Rahmen der Satzung enthaltenen Straßenverzeichnisses.
Die Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes in der Stadt bildet die am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Straßenreinigungssatzung. Diese regelt unter anderem die Pflicht der Stadt zur Beseitigung von Schnee und Eis auf öffentlichen Straßen. Die Anpassungen im Verzeichnis sind auf bauliche Veränderungen, eine rechtliche Prüfung sowie die Berücksichtigung von Eingaben aus der Bürgerschaft zurückzuführen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde das betroffene Straßenverzeichnis neu angepasst.
Mit dem Nachtrag zur Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Auch für den Bereich Klima und Umwelt ergeben sich durch die vorliegende Vorlage keine Änderungen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 25. Juni 2026 vorgesehen, während die abschließende Entscheidung durch den Rat im Juli 2026 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 25.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 6.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 6.1Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2027 / 28Zur Vorlage · VL-120/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat mit der Vorlage VL-120/2026 die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2027/28 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zuzustimmen, wobei die Verwaltung beauftragt wird, bedarfsbezogene Änderungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung vorzunehmen. Ziel des jährlichen Planungsverfahrens ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren innerhalb der Kommune.
Die Planung zeigt, dass die neu geschaffenen U3-Gruppen in der Natur-Kita Schee und dem „KiFaz Miteinander“ zum laufenden Kindergartenjahr belegt sind. Für das Jahr 202läufig 26/27 ist ein Anstieg der Betreuungsbedarfe im Ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Da zwei im Bau befindliche Kita-Neubauten erst nach Sommer 2026 fertiggestellt werden, konnte für zehn Kinder vorerst kein Platz angeboten werden, wobei die betroffenen Eltern einer Wartezeit von etwa einem halben Jahr zugestimmt haben. Alle weiteren Betreuungsbedarfe zum Sommer 2026 konnten erfüllt werden.
Für das Kindergartenjahr 2027/28 ist aufgrund des Übergangs eines geburtenstarken Jahrgangs in die Schule und des Nachrückens eines geburtenschwächeren Jahrgangs ein Rückgang der Kinderzahlen im Ü3-Bereich vorgesehen. Die Planung sieht den Abbau der vierten Gruppe in der Musik-Kita Gedulderweg sowie die Umwandlung von Gruppen in ein oder zwei Kitas von Ü3- in reine U3-Gruppen vor. Erste Gespräche mit den Kita-Trägern und den Kita-Leitungen wurden bereits geführt. Für das Jahr 2028/29 wird ein weiterer Rückgang der Zahlen erwartet, was weitere Umwandlungen ermöglichen könnte.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (2. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 6.2Errichtung eines Grünen Campus Rathausplatz 21Zur Vorlage · VL-151/2026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll über die Errichtung eines „Grünen Campus“ am Rathausplatz 21 entscheiden. Der Verwaltung liegt hierzu ein Antrag der Gesamtschule Haßlinghausen vor. Das Vorhaben sieht die Entwicklung eines modularen Campusgeländes aus Containereinheiten, ergänzenden Gebäuden und naturnahen Außenflächen vor. Ziel ist die Schaffung eines Bildungs- und Begegnungsraums, der Bildung, Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe verknüpft.
Das Konzept umfasst Outdoor-Klassenzimmer sowie ökologische Lernflächen mit Schulgärten, Kompoststationen und einer Wildblumenwiese. Ein weiterer Bestandteil ist ein „Maker-Space“ bzw. „Grünes Labor“, der digitale Bildung und handwerkliche Arbeit durch Werkzeugstationen und 3D-Drucker ermöglichen soll. Zudem ist eine Begegnungszone für kulturelle Veranstaltungen und Nachbarschaftstreffen geplant. Die Umsetzung ist in drei Phasen gegliedert, die von der Schaffung der Basisinfrastruktur bis zur Etablierung als regionaler Bildungsstandort reichen.
Für die Realisierung des Projekts ist ein Antrag auf LEADER-Förderung vorgesehen. Das Grundstück am Rathausplatz 21 soll nach dem Neubau der dort befindlichen Kindertagesstätte für das Vorhaben genutzt werden, da eine Wohnbebauung an diesem Standort als weniger geeignet eingestuft wurde. Die Nutzung ermöglicht Synergien mit der Kita und den Erhalt des Baumbestands. Vorbereitende Beratungen fanden in den zuständigen Ausschüssen statt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 35 Ja-Stimme(n),1 Gegenstimme(n), (SPD)1 Stimmenthaltung(en) (SPD)
Ergebnis: 35 Ja-Stimme(n),1 Gegenstimme(n), (SPD)1 Stimmenthaltung(en) (SPD) - 7.Wirtschaft, Handel und Tourismus
- 7.1Verkauf eines Gewerbegrundstücks in dem Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-261/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den geplanten Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Nachdem die Arbeiten am Bodenmanagement sowie der Bau von Kanal- und Straßeninfrastruktur weitestgehend abgeschlossen sind, stehen die Parzellen zur Bebauung bereit.
Für eine Fläche von etwa 2.600 Quadratmeter liegt eine Bewerbung von zwei in Sprockhövel ansässigen Ingenieurbüros vor. Das erste Unternehmen ist auf fachgutachterliche Bearbeitung von Versicherungsfällen im Bauwesen, Maschinenbau und der Umwelttechnik spezialisiert. Der zweite Bewerber konzentriert sich auf die Bereiche Geotechnik, Infrastruktur und Wasserbau. Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit einem Staffelgeschoss, einem begrünten Flachdach sowie einer Photovoltaikanlage vor. Die Gebäudehöhe soll etwa 13 Meter betragen.
Aufgrund der durch das Bodenmanagement veränderten Geländehöhe wird die im Bebauungsplan festgelegte Firsthöhe um circa drei Meter überschritten. Die Verwaltung beabsichtigt, hierfür eine städtebaulich vertretbare Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Durch den Grundstücksverkauf werden Erlöse für die Kommune erzielt. Die durch die Ansiedlung entstehende Flächenversiegelung wird durch bestehende Ausgleichsmaßnahmen sowie durch die Nutzung regenerativer Energien und nachhaltiger Baumaterialien kompensiert.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 7.2Zustimmung zu einer Beteiligung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) am Bochumer Institut für Technologie gGmbH gemäß § 108 Abs. 5 Buchstabe a GO NRWZur Vorlage · VL-127/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll der Beteiligung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) am Bochumer Institut für Technologie gGmbH (BO-I-T gGmbH) zustimmen. Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der EN-Agentur vom 19. Februar 2026, nach dem die Agentur einen Anteil von 27 % an der BO-I-T gGmbH übernehmen möchte. Der Nennwert für diesen Geschäftsanteil beläuft sich auf 6.750 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits eine Empfehlung zur Zustimmung erteilt.
Die BO-I-T gGmbH ist als interdisziplinäres Forschungsinstitut tätig, das Schwerpunkte in den Bereichen Innovation, Künstliche Intelligenz und angewandte Data Science setzt. Das Institut agiert als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und unterstützt Unternehmen bei der Akquise von Fördermitteln. Durch die geplante Beteiligung und die damit verbundene Sperrminorität beabsichtigt die EN-Agentur, regionale wirtschaftspolitische Schwerpunkte zu setzen und die Innovationskraft im Ennepe-Ruhr-Kreis zu stärken. Ziel ist es, Projekte gezielt auf die Bedürfnisse der Region auszurichten und sicherzustellen, dass Fördermittel verstärkt in den Kreis fließen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig,0 Enthaltung(en) - 8.Antrag der SPD-Fraktion: Förderung von Balkonsolaranlagen in SprockhövelZur Vorlage · AT-22/2026 · Antrag der SPD-Fraktion
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-22/2026 einen Antrag zur Förderung von Balkonsolaranlagen in Sprockhövel eingereicht. Das Dokument, welches auf den 24. Juni 2026 datiert ist, befasst sich mit der Unterstützung von Balkonkraftwerken innerhalb des Stadtgebietes der Kommune.
Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Sachgebiet Organisation. Der vorliegende Antrag umfasst die formale Einreichung durch die Fraktion und verweist auf eine ergänzende Anlage, welche die inhaltlichen Details zur geplanten Förderung von Balkonsolaranlagen enthält. Damit wird die Grundlage für eine politische Auseinandersetzung mit der Förderung dezentraler Solarenergie in Sprockhövel geschaffen, wobei die inhaltliche Ausarbeitung in den beigefügten Unterlagen zu finden ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 11 Ja-Stimme(n), (SPD, Linke, 1 Freie Wähler MiS)24 Gegenstimme(n), (BM, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)2 Stimmenthaltung(en) (FDP)
Ergebnis: 11 Ja-Stimme(n), (SPD, Linke, 1 Freie Wähler MiS)24 Gegenstimme(n), (BM, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)2 Stimmenthaltung(en) (FDP) - 9.Antrag der SPD-Fraktion: Öffnungszeiten der Zweigstelle des Bürgerbüros NiedersprockhövelZur Vorlage · AT-21/2026 · Antrag der SPD-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-21/2026 einen Antrag eingereicht, der die Öffnungszeiten der Zweigstelle des Bürgerbüros in Niedersprockhövel zum Gegenstand hat. Das entsprechende Dokument vom 24. Juni 2026 wird im Sachgebiet Organisation geführt.
Der Antrag befasst sich mit der zeitlichen Gestaltung und Regelung der Dienstleistungen in der genannten Zweigstelle. Die Vorlage umfasst neben dem eigentlichen Antrag auch eine Sachdarstellung, wobei die detaillierten inhaltlichen Ausführungen sowie die konkreten Vorschläge zur Anpassung oder Festlegung der Zeiten in einer beigefügten Anlage dokumentiert sind. Damit adressiert die Fraktion die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erreichbarkeit des Bürgerbüros am Standort Niedersprockhövel. Die parlamentarische Vorlage dient als Grundlage für die weitere politische Beratung zu diesem Thema innerhalb der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 8 Ja-Stimme(n), (SPD)26 Gegenstimme(n),3 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS)
Ergebnis: 8 Ja-Stimme(n), (SPD)26 Gegenstimme(n),3 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS) - 10.Antrag der SPD-Fraktion: Erhöhung der Erreichbarkeit der einzelnen Geschäftsbereiche für die ÖffentlichkeitZur Vorlage · AT-23/2026 · Antrag der SPD-Fraktion
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-23/2026 hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht, der die Erhöhung der Erreichbarkeit der einzelnen Geschäftsbereiche für die Öffentlichkeit zum Gegenstand hat. Das entsprechende Dokument ist auf den 24. Juni 2026 datiert.
Der Inhalt des Antrags befasst sich mit der Frage, wie der Zugang zu den verschiedenen Geschäftsbereichen gegenüber der Öffentlichkeit gesteigert werden kann. Eine detaillierte Sachdarstellung sowie die inhaltliche Ausarbeitung zu diesem Vorhaben sind in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten, welche die Erreichbarkeit der jeweiligen Bereiche thematisiert. Für die Bearbeitung dieses Antrags ist das Sachgebiet Organisation als federführende Stelle zuständig. Der Antrag wurde im Rahmen des parlamentarischen Prozesses zur Vorlage gebracht.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-262/2026 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-262/2026 befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 9. Juli 2026. Das Dokument wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt und ist dem Geschäftsbereich I zugeordnet.
In der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen seitens der Verwaltung zur Kenntnisnahme vorlagen. Da kein inhaltlicher Mitteilungsbedarf bestand, enthält das Dokument keine weiteren Informationen zu spezifischen Sachverhalten oder Themenbereichen. Es sind zudem keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt für diesen Tagesordnungspunkt dokumentiert. Die Vorlage dient somit der formalen Information des Rates über den Stand der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der geplanten Sitzung.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 12.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-264/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-264/2026 informiert über den Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 9. Juli 2026. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, ist für die Beratung im Rat zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Inhaltlich hält das Dokument fest, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden bzw. dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Die Mitteilungsvorlage ist als öffentliche Information klassifiziert und trägt das Datum vom 17. Juni 2026.
Weitere Informationen zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz sind in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Organisation innerhalb des Geschäftsbereichs I.
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- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)