Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2025

VL-132/2026 09.07.2026 Sachgebiet Kämmerei

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) · 8 Ja-Stimme(n), (SPD)24 Gegenstimme(n), (BM. CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)5 Stimmenthaltung(en) (FDP, Linke, 1 Freie Wähler MiS)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage VL-132/2026 wird vorgeschlagen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2025 zu verzichten. Grundsätzlich ist die Stadt Sprockhövel nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Erstellung eines solchen Abschlusses verpflichtet. In den Konsolidierungskreis der Stadt fällt dabei lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).

Die rechtliche Grundlage für einen Verzicht bietet der Paragraph 116a der Gemeindeordnung NRW. Demnach kann der Rat bis zum 30. September des Folgejahres über den Verzicht entscheiden, wobei eine rückwirkende Anwendung für vergangene Jahre gesetzlich nicht vorgesehen ist. Die Entscheidung muss der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorgelegt werden. Im Falle eines Verzichts ist zudem ein Beteiligungsbericht gemäß Paragraph 117 GO NRW zu erstellen. Voraussetzung für die Anwendung dieser Befreiung ist, dass zwei von drei festgelegten Merkmalungen sowohl am aktuellen als auch am vorangegangenen Abschlussstichtag erfüllt sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge