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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.03.2026Zur Vorlage · KN-140/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-140/2026 des Geschäftsbereichs I enthält den Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für das erste Quartal des Jahres 2026, welches den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März umfasst. Dem vorliegenden Bericht zufolge ist davon auszugehen, dass der durch einen Ratsbeschluss vom 19. März 2026 bereitgestellte Ansatz für die Personalkosten insgesamt ausreichend bleibt.
Gleichzeitig weist das Dokument auf eine Entwicklung bei den Beihilfeaufwendungen für aktive Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger hin. Aufgrund dieser Entwicklung wird im Rahmen der kommenden Haushaltspläne ein höherer Ansatz angemeldet werden müssen. Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 sowie im Rat am 9. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3.Quartalsbericht für das I. Quartal 2026Zur Vorlage · KN-153/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-153/2026 befasst sich mit dem Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2026. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Kämmerei erstellt und dient der Information über die finanzielle Lage im betreffenden Zeitraum.
Der Bericht ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage am 2. Juli 2026 zur Kenntnis genommen werden. Ein weiterer Termin ist für den Rat am 9. Juli 2026 angesetzt, wobei auch hier die bloße Kenntnisnahme der Inhalte vorgesehen ist.
Aus dem vorliegenden Dokument gehen keine spezifischen finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor. Die detaillierten Informationen des Berichts sind in der als Anlage beigefügten Datei zum ersten Quartal 2026 enthalten. Damit dient die Mitteilungsvorlage der Bereitstellung der aktuellen Zahlen für die Gremienarbeit.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 4.Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2025Zur Vorlage · VL-132/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-132/2026 wird vorgeschlagen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2025 zu verzichten. Grundsätzlich ist die Stadt Sprockhövel nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Erstellung eines solchen Abschlusses verpflichtet. In den Konsolidierungskreis der Stadt fällt dabei lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).
Die rechtliche Grundlage für einen Verzicht bietet der Paragraph 116a der Gemeindeordnung NRW. Demnach kann der Rat bis zum 30. September des Folgejahres über den Verzicht entscheiden, wobei eine rückwirkende Anwendung für vergangene Jahre gesetzlich nicht vorgesehen ist. Die Entscheidung muss der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorgelegt werden. Im Falle eines Verzichts ist zudem ein Beteiligungsbericht gemäß Paragraph 117 GO NRW zu erstellen. Voraussetzung für die Anwendung dieser Befreiung ist, dass zwei von drei festgelegten Merkmalungen sowohl am aktuellen als auch am vorangegangenen Abschlussstichtag erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 8 Ja-Stimme(n), (SPD)24 Gegenstimme(n), (BM. CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)5 Stimmenthaltung(en) (FDP, Linke, 1 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 5.1. Nachtragssatzung zum Haushalt der Stadt Sprockhövel 2026 und Haushaltssicherungskonzept 2026Zur Vorlage · VL-135/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-135/2026 behandelt die 1. Nachtragssatzung zum Haushalt der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2026 sowie das zugehörige Haushaltssicherungskonzept 2026. Der Vorschlag sieht vor, die Nachtragssatzung unter Einbeziehung einer Änderungsliste und des vorgelegten Haushaltssicherungskonzepts zu verabschieden.
Die Notwendigkeit der Anpassungen ergibt sich aus Änderungen, die nach der Einbringung des ersten Entwurfs der Nachtragssatzung eingetreten sind. Die entsprechenden Details sind in der beigefügten Änderungsliste dokumentiert. Mit der Verabschiedung dieser 1. Nachtragssatzung ist die Stadt Sprockhövel dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Während das vollständige Konzept erst nachgereicht wird, enthält die Vorlage bereits eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Anpassung des Ergebnisplans sowie des Finanzplans für das Jahr 2026 und die darauffolgenden Jahre. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 vorgesehen, während die abschließende Entscheidung durch den Rat am 9. Juli 2026 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 26 Ja-Stimme(n),8 Gegenstimme(n), (SPD)3 Stimmenthaltung(en) (Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 6.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel hier: Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz - § 11Zur Vorlage · VL-96/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage VL-96/2026 einen Entwurf für den ersten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zu Aufwandsentschädigungen und dem Ersatz von Verdienstausfällen gemäß § 11 der Satzung.
Hintergrund der Anpassung ist eine Überprüfung der Hauptsatzung durch die gpaNRW, um die Übereinstimmung mit aktuellen rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Im Rahmen dieser Überarbeitung soll die Regelung aus § 45 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) umgesetzt werden. Konkret sieht der Entwurf vor, die Anzahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen pro Jahr für Ratsmitglieder zu beschränken. Bisher enthielt die Hauptsatzung keine solche Begrenzung, da die Anzahl der Sitzungen keinen Einfluss auf die Höhe der Aufwandsentschädigung hat. Durch den Nachtrag wird nun eine entsprechende Deckelung eingeführt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 vorberatend behandeln und dem Rat eine Beschlussempfehlung unterbreiten. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 10 Ja-Stimme(n), (SPD, FDP, Linke)25 Gegenstimme(n), (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)2 Stimmenthaltung(en) (BM, 1 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 7.Erlass einer Geschäftsordnung für Beiräte und ArbeitskreiseZur Vorlage · VL-139/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-139/2026 befasst sich mit dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Beiräte und Arbeitskreise in der Stadt Sprockhövel. Die Federführung für dieses Vorhaben liegt beim Geschäftsbereich I.
Der parlamentarische Beratungsprozess ist für den Zeitraum im Juli 2026 angesetzt. Zunächst wird das Thema im Haupt- und Finanzausschuss behandelt, wobei die Sitzung am 2. Juli 2026 eine vorberatende Funktion übernimmt. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll im Rat der Stadt Sprockhövel fallen, dessen Sitzung für den 9. Juli 2026 terminiert ist.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Unterlagen zur Vorlage nachgereicht werden sollen. Der Status des Dokuments ist als öffentlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 8.Mitteilung über Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2025Zur Vorlage · KN-229/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-229/2026 informiert den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Sprockhövel über die verschiedenen Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2025. Federführend für diese Vorlage ist das Sachgebiet Organisation.
Der Zweck der Mitteilung besteht darin, die zuständigen Gremien über die Ausübung von Ämtern sowie die Zugehörigkeit der Bürgermeisterin zu verschiedenen Institutionen oder Gremien in Kenntnis zu setzen. Eine detaillierte Übersicht der entsprechenden Funktionen und Mitgliedschaften für das Jahr 2025 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Beratung der Information ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 sowie für den Rat der Stadt Sprockhövel am 9. Juli 2026 vorgesehen. In beiden Fällen ist die vorgesehene Aktion lediglich die Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen durch die jeweiligen Gremien. Auswirkungen auf die Finanzen oder auf Klima und Umwelt werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 9.Wiedereingliederung der ZGS in die Kernverwaltung zum 01.01.2027 hier: Erlass einer Satzung zur Aufhebung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der BetriebssatzungZur Vorlage · VL-83/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel bereitet die Wiedereingliederung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) in die Kernverwaltung vor. Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 19. März 2026 soll die eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 31. Dezember 2026 aufgelöst und ab dem 1. Januar 2027 in den städtischen Haushalt überführt werden.
Zur formellen Umsetzung dieses Vorhabens sieht die vorliegende Beschlussvorlage den Erlass einer Satzung zur Aufhebung der ZGS sowie zur Aufhebung der bestehenden Betriebssatzung vor. Die Verabschiedung soll gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 vorberatend behandeln, um dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung zu empfehlen. Über den Entwurf soll der Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2026 endgültige Entscheidung treffen. Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt oder die Finanzen sind in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — 27 Ja-Stimme(n),8 Gegenstimme(n), (SPD)2 Stimmenthaltung(en) (2 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 10.Integrierte Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Sprockhövel hier: Beschluss des StrategiepapiersZur Vorlage · VL-126/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die Verabschiedung der integrierten Nachhaltigkeitsstrategie entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht die Annahme des Strategiepapiers sowie die Fortführung des verwaltungsinternen Kernteams und einer projektbegleitenden Steuerungsgruppe vor, die Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft umfasst. Die Verwaltung wird regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung berichten. Für den Fall, dass zusätzliche finanzielle Ressourcen für Maßnahmen erforderlich werden, sind separate Beschlüsse in den zuständigen Fachausschüssen vorgesehen.
Die Strategie wurde im Rahmen des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ entwickelt, nachdem sich der Rat im Juni 2024 für eine Teilnahme entschieden hatte. Das Projekt wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. durchgeführt und durch Mittel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Im Prozess wurden sechs Handlungsfelder priorisiert: Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft, Bildung & Kultur, Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, Gute Arbeit & Nachhaltiges Wirtschaften sowie Biodiversität & Umweltschutz. In die Erarbeitung flossen zudem Ergebnisse einer digitalen Bürgerbeteiligung ein.
Nach dem Beschluss beginnt die Umsetzungsphase, in der ein detaillierter Maßnahmenplan entwickelt werden soll. Ein regelmäßiges Monitoring durch das Kernteam soll die Zielerreichung begleiten. Eine Evaluation des Prozesses ist für das Jahr 2030 geplant, um die Strategie bei Bedarf anzupassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 11.Stadtziele für die Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-141/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die als Anlage beigefügten Stadtziele zu beschließen. Diese Ziele stellen eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus verschiedenen Beteiligungs- und Konzeptionsverfahren dar, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden. In diesen Prozessen wurden Akteursgruppen aus der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung sowie externe Expertinnen und Experten einbezogen.
Die Stadtziele bündeln die Inhalte unterschiedlicher strategischer Dokumente auf einer übergeordneten Ebene. Dazu zählen unter anderem die integrierte Nachhaltigkeitsstrategie, das Mobilitätskonzept, das Klimaschutzkonzept sowie der Gleichstellungsplan. Ebenfalls Bestandteil sind die Leitlinien zur Förderung von Bürgerbeteiligung und die Sprockhöveler Erklärung für Demokratie und Menschenwürde. Die Ziele basieren auf einer Analyse stadtstruktureller Entwicklungen und zukünftiger Herausforderungen.
Als Orientierungsrahmen für die strategische Steuerung der Stadtentwicklung dienen diese Ziele künftigen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Sie sollen eine Grundlage schaffen, die auf Teilhabe, Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein beruht, um die Lebensqualität in der Stadt dauerhaft zu sichern. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Juli 2026 vorberatend behandelt, bevor im Rat am 9. Juli 2026 eine abschließende Entscheidung erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 12.Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2027 / 28Zur Vorlage · VL-120/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat mit der Vorlage VL-120/2026 die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2027/28 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zuzustimmen, wobei die Verwaltung beauftragt wird, bedarfsbezogene Änderungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung vorzunehmen. Ziel des jährlichen Planungsverfahrens ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren innerhalb der Kommune.
Die Planung zeigt, dass die neu geschaffenen U3-Gruppen in der Natur-Kita Schee und dem „KiFaz Miteinander“ zum laufenden Kindergartenjahr belegt sind. Für das Jahr 202läufig 26/27 ist ein Anstieg der Betreuungsbedarfe im Ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Da zwei im Bau befindliche Kita-Neubauten erst nach Sommer 2026 fertiggestellt werden, konnte für zehn Kinder vorerst kein Platz angeboten werden, wobei die betroffenen Eltern einer Wartezeit von etwa einem halben Jahr zugestimmt haben. Alle weiteren Betreuungsbedarfe zum Sommer 2026 konnten erfüllt werden.
Für das Kindergartenjahr 2027/28 ist aufgrund des Übergangs eines geburtenstarken Jahrgangs in die Schule und des Nachrückens eines geburtenschwächeren Jahrgangs ein Rückgang der Kinderzahlen im Ü3-Bereich vorgesehen. Die Planung sieht den Abbau der vierten Gruppe in der Musik-Kita Gedulderweg sowie die Umwandlung von Gruppen in ein oder zwei Kitas von Ü3- in reine U3-Gruppen vor. Erste Gespräche mit den Kita-Trägern und den Kita-Leitungen wurden bereits geführt. Für das Jahr 2028/29 wird ein weiterer Rückgang der Zahlen erwartet, was weitere Umwandlungen ermöglichen könnte.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (2. Sitzung)
- 13.Verkauf eines Gewerbegrundstücks in dem Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-261/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den geplanten Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Nachdem die Arbeiten am Bodenmanagement sowie der Bau von Kanal- und Straßeninfrastruktur weitestgehend abgeschlossen sind, stehen die Parzellen zur Bebauung bereit.
Für eine Fläche von etwa 2.600 Quadratmeter liegt eine Bewerbung von zwei in Sprockhövel ansässigen Ingenieurbüros vor. Das erste Unternehmen ist auf fachgutachterliche Bearbeitung von Versicherungsfällen im Bauwesen, Maschinenbau und der Umwelttechnik spezialisiert. Der zweite Bewerber konzentriert sich auf die Bereiche Geotechnik, Infrastruktur und Wasserbau. Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit einem Staffelgeschoss, einem begrünten Flachdach sowie einer Photovoltaikanlage vor. Die Gebäudehöhe soll etwa 13 Meter betragen.
Aufgrund der durch das Bodenmanagement veränderten Geländehöhe wird die im Bebauungsplan festgelegte Firsthöhe um circa drei Meter überschritten. Die Verwaltung beabsichtigt, hierfür eine städtebaulich vertretbare Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Durch den Grundstücksverkauf werden Erlöse für die Kommune erzielt. Die durch die Ansiedlung entstehende Flächenversiegelung wird durch bestehende Ausgleichsmaßnahmen sowie durch die Nutzung regenerativer Energien und nachhaltiger Baumaterialien kompensiert.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 14.Zustimmung zu einer Beteiligung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) am Bochumer Institut für Technologie gGmbH gemäß § 108 Abs. 5 Buchstabe a GO NRWZur Vorlage · VL-127/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll der Beteiligung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) am Bochumer Institut für Technologie gGmbH (BO-I-T gGmbH) zustimmen. Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der EN-Agentur vom 19. Februar 2026, nach dem die Agentur einen Anteil von 27 % an der BO-I-T gGmbH übernehmen möchte. Der Nennwert für diesen Geschäftsanteil beläuft sich auf 6.750 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits eine Empfehlung zur Zustimmung erteilt.
Die BO-I-T gGmbH ist als interdisziplinäres Forschungsinstitut tätig, das Schwerpunkte in den Bereichen Innovation, Künstliche Intelligenz und angewandte Data Science setzt. Das Institut agiert als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und unterstützt Unternehmen bei der Akquise von Fördermitteln. Durch die geplante Beteiligung und die damit verbundene Sperrminorität beabsichtigt die EN-Agentur, regionale wirtschaftspolitische Schwerpunkte zu setzen und die Innovationskraft im Ennepe-Ruhr-Kreis zu stärken. Ziel ist es, Projekte gezielt auf die Bedürfnisse der Region auszurichten und sicherzustellen, dass Fördermittel verstärkt in den Kreis fließen.
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- 09.07.2026 · Rat (4. Sitzung) — Einstimmig,0 Enthaltung(en)
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 15.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-248/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-248/2026, erstellt durch das Sachgebiet Organisation, befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage ist für die Sitzung des Gremiums am 2. Juli 2026 vorgesehen und wird dort unter dem Tagesordnungspunkt 15 zur Kenntnisnahme behandelt.
Dem Dokument zufolge lagen zum Zeitpunkt der Erstellung keine spezifischen Mitteilungen vor, die im Rahmen der Sitzung im öffentlichen Teil zur Beratung oder Information bereitgestellt werden mussten. Die Vorlage dient somit der formalen Feststellung, dass keine weiteren Meldungen der Verwaltung an das Gremium herangetragen wurden und die entsprechenden Informationen lediglich zur Kenntnisnahme bereitstehen.
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- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 16.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-250/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-250/2026 befasst sich mit den Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage, welche unter der Federführung des Sachgebiets Organisation erstellt wurde, ist für die Beratung in der Sitzung am 2. Juli 2026 vorgesehen. In der entsprechenden Tagesordnungsposition 16 dient das Dokument der Information des Gremiums zur Kenntnisnahme.
Inhaltlich wird über den Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung berichtet. Die Mitteilung hält fest, dass die vorliegenden Anfragen beantwortet werden oder keine Anfragen vorlagen. Damit dient die Vorlage der formalen Dokumentation des Informationsstandes bezüglich der im öffentlichen Teil gestellten Fragen innerhalb der Sitzungsordnung des Haupt- und Finanzausschusses.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)