Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel hier: Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz - § 11
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage VL-96/2026 einen Entwurf für den ersten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zu Aufwandsentschädigungen und dem Ersatz von Verdienstausfällen gemäß § 11 der Satzung.
Hintergrund der Anpassung ist eine Überprüfung der Hauptsatzung durch die gpaNRW, um die Übereinstimmung mit aktuellen rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Im Rahmen dieser Überarbeitung soll die Regelung aus § 45 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) umgesetzt werden. Konkret sieht der Entwurf vor, die Anzahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen pro Jahr für Ratsmitglieder zu beschränken. Bisher enthielt die Hauptsatzung keine solche Begrenzung, da die Anzahl der Sitzungen keinen Einfluss auf die Höhe der Aufwandsentschädigung hat. Durch den Nachtrag wird nun eine entsprechende Deckelung eingeführt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2026 vorberatend behandeln und dem Rat eine Beschlussempfehlung unterbreiten. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.07.202610 Ja-Stimme(n), (SPD, FDP, Linke)25 Gegenstimme(n), (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 2 Freie Wähler MiS)2 Stimmenthaltung(en) (BM, 1 Freie Wähler MiS)
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt