Errichtung eines Gebäudes für ein Finanzinstitut in der Mühlenstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Errichtung eines Gebäudes für ein Finanzinstitut in der Mühlenstraße im Ortsteil Niedersprockhövel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dem Vorhaben einschließlich spezifischer Ausnahmen und Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung zuzustimmen. Ein entsprechender Bauvorbescheid wurde bereits erteilt; die Einreichung des Bauantrags ist für das dritte Quartal des laufenden Jahres geplant.
Das Projekt umfasst den Abriss des bestehenden Gebäudes in der Mühlenstraße 2a und den Neubau einer Fläche von etwa 2.200 Quadratmetern zur Unterbringung von rund 60 Arbeitsplätzen. Der Entwurf sieht ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach sowie ein zweigeschossiges Kundencenter vor. Die Fassadengestaltung der Obergeschosse ist in schieferfarbener, mattgrauer Keramik geplant, während das Erdgeschoss eine weiße Holzoptik erhalten soll. Trotz der Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung für geneigte Dächer wird die Verwendung eines Flachdaches als städtebaulich vertretbare Abweichung vorgeschlagen.
Zusätzlich ist eine Neugestaltung der Außenanlagen vorgesehen, die unter anderem die Verbreiterung von Laufwegen, Entsiegelungen und neue Sitzgelegenheiten umfasst. Bestehende Natursteinmauern sollen erhalten oder erweitert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, Ausnahmen für die Dachform sowie für die Höhe der Werbeanlagen auf der Südseite zu erteilen, da das Vorhaben die wesentlichen gestalterischen Merkmale des historischen Ortskerns aufgreife.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026kein Ergebnis hinterlegt