Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-97/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ wird derzeit im Verfahren zur Satzung vorbereitet. Ziel der Änderung ist es, bestimmte Grundstücksteile an der Mittelstraße, die bislang als Mischgebiet ausgewiesen sind, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die Umgestaltung der Gehwege hinsichtlich einer neuen Pflasterung und Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung realisiert werden soll.
Im Rahmen des Verfahrens fanden verschiedene Beteiligungsphasen statt. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im November 2025 äußerten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger grundsätzliche Befürwortung der Änderung, wobei Fragen zur städtebaulichen Umgestaltung der Mittelstraße aufkamen. Die Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden führte zu Hinweisen bezüglich des Denkmalschutzes, der Leitungsumlegungen sowie der Kennzeichnung von Verdachtsflächen für Altlasten. Diese Anregungen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Auch die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2026 brachte weitere Hinweise von beteiligten Trägern hervor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt nun dem Rat, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Zudem wird die Verabschiedung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 als Satzung inklusive der Begründung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 3.17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · VL-100/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße wird zur Beratung vorgelegt. Grundlage der Planung ist das Vorhaben, auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu zu errichten und einen Vollsortimenter auf eine Fläche von circa 1.440 m² zu verlagern. Im Zuge dessen soll ein Bürogebäude, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, zurückgebaut werden. Die Änderung sieht vor, den Bereich im Flächennutzungsplan von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln sowie einen nordöstlich gelegenen Teilbereich als gemischte Baufläche auszuweisen.
Ein Verträglichkeitsgutachten bescheinigt die Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil Niedersprockhövel und sieht keine wesentlichen Beeinträchtigungen der umliegenden Versorgungsbereiche. Der Regionalverband Ruhr sowie die Bezirksregierung Arnsberg haben die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung bestätigt, sofern redaktionelle Ergänzungen zur Verkaufsfläche und zum Umweltbericht erfolgen. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung liegt vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichts empfehlen.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 4.InHK Mittelstraße hier: SachstandsberichtZur Vorlage · KN-187/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Integrierten Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße Haßlinghausen informiert über den aktuellen Stand der städtebaulichen Maßnahmen. Die Stadt Sprockhövel erhielt von der Bezirksregierung Arnsberg einen Zuwendungsbescheid für den ersten Finanzierungsabschnitt in Höhe von rund 1,99 Millionen Euro, der bis Ende 2031 gültig ist. Um die Förderung für das Programmjahr 2027 sicherzustellen, muss bis September 2026 ein entsprechender Qualifizierungsantrag gestellt werden.
Im ersten Bauabschnitt der Mittelstraße, zwischen Poststraße und Handstraße, werden bis voraussichtlich August 2026 Strom- und Wasserleitungen erneuert. Während der Arbeiten wird der Verkehr zweispurig aufrechterhalten, wobei zeitweise Parkplätze entfallen. In Abstimmung mit dem lokalen Handel wurden Maßnahmen zur Bereitstellung temporärer Parkflächen besprochen. Zudem wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen, um die Verfügbarkeit von Parkplätzen für Kundschaft sicherzustellen.
Für das geplante multifunktionale Begegnungszentrum mit Sporthalle befindet sich die Planung in einem Verhandlungsverfahren. Hierfür wurden Bewerber für die Objekt-, Tragwerks- und technische Gebäudeplanung ausgewählt; der Bau soll zwischen 2027 und 2029 erfolgen. Parallel dazu steht der Baubeginn für die verbesserte Anbindung der Friedhofstraße an die Glückauf-Trasse für Juni 2026 bevor. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt bei positivem Bescheid zu 60 Prozent durch Fördermittel.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 5.Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen Neue Pflasterung und Barrierefreiheit des Gehweges – 2. Teilabschnitt der Umgestaltung hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · VL-106/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz befasst sich mit der Planungsvariante für den zweiten Teilabschnitt der Umgestaltung im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Verwaltung beauftragt werden, auf Basis dieser Planungen die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Städtebauförderprogramms, für das die Stadt Sprockhövel von der Bezirksregierung Arnsberg Fördermittel in Höhe von rund 1,99 Millionen Euro bis zum Jahr 2031 erhalten hat. Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Mittelstraße, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Anpassung an aktuelle technische Regelwerke.
Die Planung sieht vor, den Gehwegbereich auf eine Mindestbreite von 2,50 Metern auszuweiten, um den Anforderungen an die Verkehrsicherheit und Barrierefreiheit gerecht zu werden. Da der Straßenraum begrenzt ist, soll auf der Nordseite des Gehwegs die Beschilderung „Radfahrer frei“ erfolgen, was die Nutzung durch den Radverkehr bei Schrittgeschwindigkeit unter Vorrang der Fußverkehrsteilnehmenden ermöglicht. Ergänzend sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität umgesetzt werden, darunter die Neupflanzung von Bäumen oder Sträuchern sowie eine einheitliche Gestaltung mit Stadtmöbeln und Beleuchtung, die an bereits abgeschlossene Abschnitte anknüpft.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 6.28. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal Frühzeitige Unterrichtung und Scoping gemäß §§ 8-9 ROG hier: Festlegung von ASB-GE und GIB u.a. im Bereich SchmiedestraßeZur Vorlage · VL-107/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 28. Änderung des Regionalplans Düsseldorf wird die Festlegung neuer Gewerbeflächen im Gebiet der Stadt Wuppertal vorbereitet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Verwaltung hierzu im Zuge einer frühzeitigen Unterrichtung und eines Scoping-Verfahrens beteiligt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsbereichen für Gewerbe an vier Standorten sowie eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen an einem weiteren Standort, um den Gewerbeflächenbedarf in Wuppertal zu decken.
Die Interessen der Stadt Sprockhövel sind durch das Vorhaben im Bereich Schmiedestraße tangiert. Eine wirtschaftliche Nutzung dieser Fläche ist an eine gemeinsame Entwicklung mit der Stadt Sprockhövel gebunden, da die Erschließung andernfalls nicht realisierbar wäre. Derzeit umfasst das Gebiet Grünland- und Waldflächen sowie Schutzgebiete für Landschaft und Erholung. In diesem Bereich verläuft zudem eine Hochspannungsfreileitung, deren Ausbau im Rahmen des Projekts „Hattingen-Linde“ auf 380 Kilovolt geplant ist. Während der Regionalplan Ruhr die betroffenen Flächen aktuell als Agrar- und Erholungsflächen ausweist, wurde die Umwandlung in einen Siedlungsbereich für Gewerbe bereits vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, im Rahmen des Verfahrens keine Anregungen oder Bedenken zu der geplanten Änderung vorzubringen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 7.Interkommunale Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit der Stadt Wuppertal an der SchmiedestraßeZur Vorlage · VL-114/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Verwaltung beauftragen, die Abstimmungsgespräche mit der Stadt Wuppertal sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) fortzuführen. Ziel ist die Vorbereitung und Realisierung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbegebietes an der Schmiedestraße.
Die Stadt Wuppertal ist bezüglich dieser Entwicklung an die Verwaltung herangetreten und hat bereits eine Änderung des Regionalplans angestoßen. Eine Umsetzung des Vorhabens auf Wuppertaler Stadtgebiet setzt voraus, dass die Erschließung von Norden über die Schmiedestraße durch das Gebiet von Sprockhövel gesichert ist. Die betroffenen Flächen sind im aktuellen Flächennutzungplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Nach aktuellem Kenntnisstand weisen diese Flächen keine besondere ökologische Wertigkeit auf, wobei im Rahmen der künftigen Bauleitplanung notwendige Prüfungen zu Umwelt-, Natur- und Artenschutzbelangen durchgeführt werden müssen.
Die interkommunale Zusammenarbeit strebt eine abgestimmte Flächenentwicklung sowie eine gemeinsame Gewerbesteuerregelung an. Hintergrund ist der anhaltende Bedarf an Gewerbeflächen in Sprockhövel, insbesondere im Bereich Haßlinghausen, da bereits entwickelte Flächen wie im Bereich Tackenberg weitgehend veräußert sind. Zur Umsetzung des Vorhabens sind künftige Änderungen der Regionalpläne erforderlich, weshalb die weiteren Planungsabstimmungen mit den beteiligten Partnern und dem Regionalverband Ruhr vorgesehen sind.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 8.Errichtung eines Gebäudes für ein Finanzinstitut in der MühlenstraßeZur Vorlage · VL-109/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Errichtung eines Gebäudes für ein Finanzinstitut in der Mühlenstraße im Ortsteil Niedersprockhövel. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dem Vorhaben einschließlich spezifischer Ausnahmen und Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung zuzustimmen. Ein entsprechender Bauvorbescheid wurde bereits erteilt; die Einreichung des Bauantrags ist für das dritte Quartal des laufenden Jahres geplant.
Das Projekt umfasst den Abriss des bestehenden Gebäudes in der Mühlenstraße 2a und den Neubau einer Fläche von etwa 2.200 Quadratmetern zur Unterbringung von rund 60 Arbeitsplätzen. Der Entwurf sieht ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach sowie ein zweigeschossiges Kundencenter vor. Die Fassadengestaltung der Obergeschosse ist in schieferfarbener, mattgrauer Keramik geplant, während das Erdgeschoss eine weiße Holzoptik erhalten soll. Trotz der Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung für geneigte Dächer wird die Verwendung eines Flachdaches als städtebaulich vertretbare Abweichung vorgeschlagen.
Zusätzlich ist eine Neugestaltung der Außenanlagen vorgesehen, die unter anderem die Verbreiterung von Laufwegen, Entsiegelungen und neue Sitzgelegenheiten umfasst. Bestehende Natursteinmauern sollen erhalten oder erweitert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, Ausnahmen für die Dachform sowie für die Höhe der Werbeanlagen auf der Südseite zu erteilen, da das Vorhaben die wesentlichen gestalterischen Merkmale des historischen Ortskerns aufgreife.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 9.Neubau eines Gebäudes für Service-Wohnungen mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss auf dem Kirchengelände St. JanuariusZur Vorlage · VL-101/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bauantrag für ein neues Gebäude auf dem Kirchengelände St. Januarius in der Von-Galen-Straße 9 vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 15 Service-Wohnungen sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte im Erdgeschoss. Der geplante Baukörper weist einen U-förmigen Grundriss auf und besteht aus zwei Vollgeschossen sowie einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Als Dachform ist ein begrüntes Flachdach mit einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
Im Erdgeschoss soll Platz für eine Kindertagesstätte mit insgesamt 55 Kindern entstehen, die über Außenflächen von etwa 555 Quadratmetern verfügt. Die Wohnungen im Obergeschoss und Staffelgeschoss werden eine Fläche zwischen 43 und 80 Quadratmetern aufweisen; zudem ist ein Gemeinschaftsbereich mit Dachterrasse geplant. Im Zuge der Umsetzung sollen bestehende Gebäude, die derzeit eine Kindertagesstätte und ein Gemeindehaus beherbergen, zurückgebaut werden.
Der Bereich soll vom Individualverkehr freigehalten werden, wobei die erforderlichen Stellplätze auf einem vorhandenen Parkplatz nachgewiesen werden, der künftig nicht mehr öffentlich zur Verfügung steht. Nach der fachlichen Beurteilung fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung eines allgemeinen Wohngebiets ein. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden positiv ausfallen.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 10.Errichtung von „Maxigaragen als Lagergebäude" mit ca. 70 Einheiten an der KleinbeckstraßeZur Vorlage · VL-111/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung von etwa 70 Lagereinheiten in Form von „Maxigaragen“ an der Kleinbeckstraße vorgelegt. Das Vorhaben wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zur Entscheidung vorliegen. Die geplanten Einheiten sollen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen als Mietflächen für Lagerbedarf und Unterstellmöglichkeiten dienen.
Die bauliche Umsetzung sieht drei, aufgrund der Topografie versetzte Reihen von Garagen vor. Während die größeren Einheiten mit Abmessungen von etwa 9 mal 3,5 Metern über eine breite Fahrgasse von circa 11 Metern erschlossen werden sollen, sind im unteren Grundstücksbereich kleinere Einheiten vorgesehen. Die Gebäude werden als Flachdachkonstruktionen mit einer Höhe von etwa fünf Metern ausgeführt. Zur Begrünung des Grundstücks sowie zur Gestaltung der Böschung zum Kühlen Grunde hin sind Pflanzungen geplant.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel als Gewerbefläche ausgewiesen. Da das Vorhaben außerhalb bebauter Ortsteile liegt, erfolgt die Beurteilung nach § 35 BauGB. Die beteiligten Behörden, darunter die untere Umweltschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie die Bergbaubehörde, haben im Verfahren keine Einwände gegen die Planung geäußert. Im Rahmen des Bauantrags ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 11.Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind": hier: Errichtung eines Grünen Campus Rathausplatz 21Zur Vorlage · VL-116/2026 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz prüft die Errichtung eines „Grünen Campus“ auf dem Grundstück Rathausplatz 21. Auf Basis eines Antrags der Gesamtschule Hasslinghausen sieht das Vorhaben die Schaffung eines Bildungs- und Begegnungsraums vor, der aus modularen Containereinheiten, ergänzenden Gebäuden und naturnahen Außenflächen besteht.
Das Konzept umfasst Outdoor-Klassenzimmer, ökologische Lern- und Experimentierflächen wie Schulgärten und Wildblumenwiesen sowie einen „Maker-Space“ für technische und digitale Bildung. Zudem ist eine multifunktionale Freifläche als Begegnungszone für kulturelle Angebote und soziale Interaktion geplant. Die Entwicklung des Projekts ist in drei Phasen unterteilt, die von der Schaffung der Basisinfrastruktur bis hin zur Etablierung eines regionalen Modellprojekts reichen. Für das Vorhaben soll eine LEADER-Förderung beantragt werden.
Das Gelände liegt neben einer im Bau befindlichen Kindertagesstätte. Die Verwaltung führt aus, dass die verbleibende Fläche von etwa 500 Quadratmetern für eine Wohnnutzung ungeeignet sei, aber Synergien mit der Kita ermöglichen und den Baumbestand erhalten könne. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Susewind“, sofern die Baukörper mindestens zweigeschossig und mit Flachdächern ausgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 12.Planung und Entwicklung einer Rast- und Erholungsfläche an der Glückauf Trasse im Bereich MerklinghausenZur Vorlage · VL-117/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Planungs- und Entwicklungsvorhaben einer Rast- und Erholungsfläche an der Glückauf-Trasse im Bereich Merklinghausen zustimmt, sofern die zuständigen Fachbehörden zustimmen. Auf einem etwa 2.160 Quadratmeter großen städtischen Grundstück soll ein naturnaher Aufenthaltsbereich entstehen. Geplant sind unter anderem Sitz- und Tischgelegenheiten, Beschattungselemente durch Pflanzungen sowie eine Fahrradstation mit Abstellmöglichkeiten. Ergänzend sollen inklusive Spielgeräte für Kinder und Jugendliche sowie sportliche Angebote zur Verfügung stehen.
Das Konzept sieht zudem die Einbindung ökologischer und bildungsbezogener Aspekte vor, um Besucher über Natur- und Umweltthemen zu informieren. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen sollen auf dem Grundstück oder angrenzenden städtischen Flächen durchgeführt werden. Die historische Nutzung der Trasse als ehemalige Bahnlinie soll gestalterisch berücksichtigt werden.
Die Finanzierung des Projekts soll durch eine Förderung aus dem LEADER-Programm unterstützt werden; die genauen Kosten werden derzeit ermittelt. Eine Bauvoranfrage zur Prüfung der baurechtlichen Umsetzung ist in Bearbeitung. Da das Grundstück im Außenbereich und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, beurteilt sich das Vorhaben nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung beabsichtigt, vorbehaltlich der behördlichen Zustimmung einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 13.Kommunale WärmeplanungZur Vorlage · KN-186/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhöver hat einer Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Wärmeplanung zugestimmt. Die Vereinbarung umfasst die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter. Derzeit wird das Dokument von den Bürgermeistern unterzeichnet, woraufhin eine Meldung an die Kommunalaufsicht erfolgen wird. Für die Umsetzung der Wärmeplanung ist eine EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen vorgesehen. Dieser Prozess umfasst die Erstellung eines Pflichtenheftes sowie der Vergabeunterlagen, die Durchführung des Vergabeverfahrens und die anschließende Auswertung der Angebote.
Im Rahmen der Wärmeplanung benachbarter Kommunen hat die Verwaltung von Sprockhövel Stellungnahmen zu den Plänen der Städte Hattingens, Witten und Wuppertals abgegeben. In Bezug auf den Wärmeplan der Stadt Hattingens regte die Verwaltung eine frühzeitige Abstimmung grenzüberschreitender Wärmeinfrastrukturen sowie die Prüfung von Anschlussmöglichkeiten für grenznahe Quartiere an. Ähnliche Empfehlungen zur Koordination der Infrastruktur im Grenzgebiet wurden gegenüber der Stadt Witten ausgesprochen. Im Austausch mit der Stadt Wuppertal verwies die Verwaltung auf die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit und möglicher Anschlussfähigkeiten.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Vereinbarung nicht, da die Kosten voraussichtlich den Belastungsausgleich nicht überschreiten werden. Die Erstellung des Konzepts hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine direkten Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt; positive Effekte werden erst durch die spätere Umsetzung der Maßnahmen erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 14.Bauturbo - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungZur Vorlage · VL-105/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-105/2026 behandelt das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, welches als „Bauturbo“ bezeichnet wird. Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz sieht Änderungen im Bundesbaugesetzbuch (BauGB) vor, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken und die Dauer von Genehmigungsverfahren zu verkürzen.
Die Neuregelungen beinhalten unter anderem eine befristete Sonderregelung nach § 246e BauGB, die bis zum 31. Dezember 2030 Abweichungen von Bauvorschriften ermöglicht, sofern diese mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen vereinbar sind. Hierunter fallen die Errichtung, Änderung oder Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken sowie begleitende Nutzungen wie Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Des Weiteren wurden die Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen (§ 31 BauGB) sowie Abweichungen vom Einfügungsgebot bei der Umnutzung oder Erweiterung von Nichtwohngebäuden zu Wohnzwecken (§ 34 BauGB) erweitert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Informationen zur Gesetzeslage zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Änderung der Zuständigkeitsordnung empfehlen. Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen Änderungen der Zuständigkeitsordnung zu beschließen.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 15.Förderung von kleineren Maßnahmen an denkmalgeschützten GebäudenZur Vorlage · KN-204/2026 · Mitteilungsvorlage
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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt allen Kommunen eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro zur Unterstützung der Denkmalpflege zur Verfügung. In einer Mitteilungsvorlage informiert die Verwaltung über die Vergabe dieser Mittel für kleinere Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden in Sprockhövel. Ziel ist die finanzielle Entlastung von Eigentümern und Trägern bei Erhaltungs-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen sowie bei wissenschaftlicher Erforschung oder Präsentation von Denkmälern. Gefördert werden ausschließlich Mehraufwendungen, die durch die Denkmaleigenschaft entstehen; reine Modernisierungen oder der Austausch von Heizungs- und Elektroanlagen sind nicht förderfähig.
Die Verwaltung hat Rahmenbedingungen für die Vergabe festgelegt: Die Zuwendung beträgt maximal 2.500 Euro und deckt höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme ab, um eine breite Verteilung zu ermöglichen. Zudem wird eine anteilige Finanzierung durch die Antragstellenden erwartet. Voraussetzung ist, dass das Objekt in der Denkmalliste eingetragen oder Teil eines Denkmalbereichs ist und die entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen haben und müssen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden. Eine Umsetzung muss innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erfolgen, in dem die Zuwendung bewilligt wurde.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 16.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-174/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-174/2026 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Bekanntgabe des aktuellen Stands von Bauakten im Zeitraum vom 21. Januar 2026 bis zum 15. Mai 2026. Die Aufstellung umfasst die seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz angelegten Bauakten, die erteilten Baugenehmigungen sowie die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen. In der vorliegenden Übersicht sind gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Eintragung gekennzeichnet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen werden keine Kosten aufgeführt. Bezüglich der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt wird festgehalten, dass die Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimaneutativ sind. Die Vorlage ist für den Verwaltungsvorstand am 26. Mai 2026 sowie für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 15. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 17.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-192/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-192/2026, die vom Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen und Wohnen erstellt wurde, dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung, welche am 15. Juni 2026 stattfindet.
Dem vorliegenden Dokument ist zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine spezifischen Mitteilungen zur Berichterstattung vorlagen bzw. diese lediglich zur Kenntnisnahme bestimmt sind. Die Vorlage dient somit der formalen Dokumentation des Status der Verwaltungsmitteilungen innerhalb des genannten Ausschusses. Es werden in diesem Dokument keine weiteren inhaltlichen Details zu einzelnen Sachverhalten oder Themenbereichen aufgeführt, da die Vorlage ausschließlich den Stand der Mitteilungen im öffentlichen Teil behandelt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)
- 18.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-193/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-193/2026 des Fachbereichs Planen, Umwelt, Bauen und Wohnen befasst sich mit dem Status der Anfragen im öffentlichen Teil für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 15. Juni 2026.
Dem Dokument zufolge werden die entsprechenden Anfragen beantwortet bzw. es lagen keine Anfragen vor. Die Vorlage dient der Information des Gremiums zur Kenntnisnahme.
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- 15.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (3. Sitzung)