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Beschlussvorlage

17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB

VL-100/2026 15.06.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße wird zur Beratung vorgelegt. Grundlage der Planung ist das Vorhaben, auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.540 m² neu zu errichten und einen Vollsortimenter auf eine Fläche von circa 1.440 m² zu verlagern. Im Zuge dessen soll ein Bürogebäude, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, zurückgebaut werden. Die Änderung sieht vor, den Bereich im Flächennutzungsplan von einer gewerblichen Baufläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln sowie einen nordöstlich gelegenen Teilbereich als gemischte Baufläche auszuweisen.

Ein Verträglichkeitsgutachten bescheinigt die Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil Niedersprockhövel und sieht keine wesentlichen Beeinträchtigungen der umliegenden Versorgungsbereiche. Der Regionalverband Ruhr sowie die Bezirksregierung Arnsberg haben die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung bestätigt, sofern redaktionelle Ergänzungen zur Verkaufsfläche und zum Umweltbericht erfolgen. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung liegt vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichts empfehlen.

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