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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

VL-97/2026 15.06.2026 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ wird derzeit im Verfahren zur Satzung vorbereitet. Ziel der Änderung ist es, bestimmte Grundstücksteile an der Mittelstraße, die bislang als Mischgebiet ausgewiesen sind, planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Dies ist eine Voraussetzung für die Umgestaltung der Gehwege hinsichtlich einer neuen Pflasterung und Barrierefreiheit, welche durch Mittel aus der Städtebauförderung realisiert werden soll.

Im Rahmen des Verfahrens fanden verschiedene Beteiligungsphasen statt. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im November 2025 äußerten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger grundsätzliche Befürwortung der Änderung, wobei Fragen zur städtebaulichen Umgestaltung der Mittelstraße aufkamen. Die Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden führte zu Hinweisen bezüglich des Denkmalschutzes, der Leitungsumlegungen sowie der Kennzeichnung von Verdachtsflächen für Altlasten. Diese Anregungen wurden in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Auch die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2026 brachte weitere Hinweise von beteiligten Trägern hervor.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt nun dem Rat, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Zudem wird die Verabschiedung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 als Satzung inklusive der Begründung empfohlen.

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