Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen Neue Pflasterung und Barrierefreiheit des Gehweges – 2. Teilabschnitt der Umgestaltung hier: Vorstellung der Planung
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Die Beschlussvorlage VL-106/2026 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Vorstellung der Planungsvarianten für den zweiten Teilabschnitt der Umgestaltung der Mittelstraße in Haßlinghausen. Die Maßnahme, die Teil des Integrierten Handlungskonzeptes ist, umfasst eine neue Pflasterung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit auf dem Gehweg. Geplant ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,50 Metern, die Freigabe der Nordseite für den Radverkehr sowie Maßnahmen zur Begrünung. Für den ersten Finanzierungsabschnitt wurde bereits eine Projektförderung durch die Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 1.990.000 Euro bewilligt. Ein Qualifizierungsantrag für das Programmjahr 2027 muss bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Es werden zwei Planungsvarianten zur Auswahl gestellt. Variante A sieht den Erhalt der Querungshilfe bei Hausnummer 64 und den Ersatz der Mittelinsel vor Hausnummer 48 durch einen Fußgängerüberweg vor, wobei die Bäume auf der Nordseite erhalten bleiben und die Anzahl der Parkplätze unverändert bleibt. Variante B sieht den Rückbau der Querungshilfe bei Hausnummer 64 vor, was die Schaffung von acht zusätzlichen Stellplätzen ermöglichen würde, jedoch die Entfernung von fünf Bäumen oder eine Gehwegverschiebung nach sich ziehen könnte. Eine Erweiterung des Parkraums um bis zu sechs Stellplätze über private Flächen ist gegen Mehrkosten möglich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Varianten zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 18. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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