Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage

Förderung von kleineren Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden

KN-204/2026 15.06.2026 Bauen und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt allen Kommunen eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro zur Unterstützung der Denkmalpflege zur Verfügung. In einer Mitteilungsvorlage informiert die Verwaltung über die Vergabe dieser Mittel für kleinere Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden in Sprockhövel. Ziel ist die finanzielle Entlastung von Eigentümern und Trägern bei Erhaltungs-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen sowie bei wissenschaftlicher Erforschung oder Präsentation von Denkmälern. Gefördert werden ausschließlich Mehraufwendungen, die durch die Denkmaleigenschaft entstehen; reine Modernisierungen oder der Austausch von Heizungs- und Elektroanlagen sind nicht förderfähig.

Die Verwaltung hat Rahmenbedingungen für die Vergabe festgelegt: Die Zuwendung beträgt maximal 2.500 Euro und deckt höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme ab, um eine breite Verteilung zu ermöglichen. Zudem wird eine anteilige Finanzierung durch die Antragstellenden erwartet. Voraussetzung ist, dass das Objekt in der Denkmalliste eingetragen oder Teil eines Denkmalbereichs ist und die entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen haben und müssen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden. Eine Umsetzung muss innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erfolgen, in dem die Zuwendung bewilligt wurde.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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