Errichtung von bis zu 36 Wohneinheiten an der Elfringhauser Straße - Beurteilung nach § 246e BauGB (sog. Bauturbo) hier: Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zwei Planungsvarianten für eine Wohnbauentwicklung an der Elfringhauser Straße in Sprockhövel-Herzkamp vorgestellt. Das Vorhaben wurde als wohnbauliche Ergänzung des bestehenden Siedlungsbereichs im Rahmen der Sonderregelung nach § 246e BauGB, dem sogenannten „Bauturbo“, eingereicht.
Beide Varianten sehen eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften vor, die durch eine interne Verkehrsfläche erschlossen werden. Die Planung umfasst zudem Stellplätze, Garagen, Grünflächen sowie eine Eingrünung zur angrenzenden Landschaft. Variante A umfasst 31 Wohneinheiten, darunter 16 barrierefreie Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern, und beinhaltet eine 80 Quadratmeter große Spielfläche für Kleinkinder. Variante B sieht mit 36 Wohneinheiten eine höhere bauliche Dichte vor, da ein zusätzliches Mehrfamilienhaus mit 25 barrierefreien Wohnungen integriert ist. Zudem ist hier eine größere Spielfläche von etwa 125 Quadratmetern vorgesehen.
Aus städtebaulicher Sicht werden beide Konzepte als geeignet zur Ergänzung des Siedlungsbereichs bewertet. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Umsetzung nach § 246e BauGB gegeben sind. Der Ausschuss soll die vorgestellten Varianten zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die bauplanungsrechtliche Prüfung auf Basis einer Variante fortzuführen sowie die Zulassung des Vorhabens im Rahmen einer Bauvoranfrage zu prüfen. Eine abschließende Prüfung von Umwelt-, Naturschutz- und Entwässerungsbelangen bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.
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