Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße - Haßlinghausen hier: Sachstandsbericht zum Qualifizierungsantrag des InHK in das STEP 2027Zur Vorlage · KN-311/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-311/2026 informiert über den aktuellen Sachstand des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Mittelstraße - Haßlinghausen. Ziel des Konzepts ist die Stärkung der Funktionen der Mittelstraße als Ort des Wohnens, der Begegnung und des Handelns. Für den Bewilligungszeitraum bis zum 31. Dezember 2031 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg eine Zuwendung in Höhe von 1.993.000 Euro bewilligt. Um weitere Finanzierungsabschnitte zu sichern, muss bis zum 31. Oktober 2026 ein Qualifizierungsantrag für das Programmjahr 2027 gestellt werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der barrierefreien Umgestaltung der Gehwege. Im ersten Teilabschnitt der Mittelstraße, zwischen Poststraße und Handstraße, wurden die Bauarbeiten am 20. Juli 2026 aufgenommen. Nach der Erneuerung der Leitungsnetze erfolgt derzeit die Sanierung des Kanalnetzes. In diesem Bereich werden auch Trittsteinplätze sowie eine Modernisierung der Straßenmöblierung umgesetzt, deren Fertigstellung für Ende 2026 geplant ist. Der zweite Teilabschnitt der Gehweggestaltung sowie ein multifunktionales Begegnungszentrum befinden sich derzeit in der Planung.
Im Bereich des Radverkehrs ist die Anbindung an die Glückauf-Trasse weitgehend abgeschlossen; die Endabnahme der Rampe bei der Friedhofstraße ist für Oktober 2026 vorgesehen. Zudem wird die Friedhofstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Die geplante Anbindung über den Glashüttenplatz wird nicht weiterverfolgt; stattdessen ist eine Neugestaltung der Poststraße geplant. Die Maßnahmen zur Förderung eines einheitlichen Stadtbildes durch ein Hof- und Fassadenprogramm werden voraussichtlich ab Ende 2027 beginnen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 3.Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen Neue Pflasterung und Barrierefreiheit des Gehweges – 2. Teilabschnitt der Umgestaltung hier: Vorstellung der ausgearbeiteten DetailplanungZur Vorlage · VL-160/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-160/2026 befasst sich mit der Detailplanung für den zweiten Teilabschnitt der Umgestaltung der Mittelstraße und Haßlinghausen. Ziel der Maßnahme ist die barrierefreie Neugestaltung der Gehwege sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Rahmen des Integrierten Handlungskonorems (InHK).
Die Planung basiert auf der sogenannten Variante C, die als Weiterentwicklung aus einem Beteiligungsverfahren hervorging. Diese Variante kombiniert die Anforderungen an die Verkehrssicherheit mit dem Erhalt des Baumbestandes und der Parkplatzkapazitäten. Konkret sieht die Planung den Entfall der bisherigen Querungshilfen und die Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen vor. Der Gehweg soll eine durchgängige Breite von 2,50 Metern aufweisen, um den geltenden Regelwerken zu entsprechen. Auf der Nordseite ist eine Freigabe für den Radverkehr vorgesehen, wobei die Parkflächen weitgehend erhalten bleiben sollen. Laut Planung können etwa 93 Prozent der derzeitigen Stellplätze beibehalten werden, während gleichzeitig der Erhalt von elf Bäumen sowie die Neupflanzung von 18 Bäumen vorgesehen ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Planung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogrammes 2027 zu stellen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 4.Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße - Haßlinghausen hier: Sachstand zur Maßnahme Multifunktionales Begegnungszentrum und UmfeldgestaltungZur Vorlage · KN-318/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-318/2026 zum Integrierten Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße - Haßlinghausen informiert über den aktuellen Sachstand zum Bau des multifunktionalen Begegnungszentrums. Nach der Erarbeitung des Raumprogramms in Abstimmung mit Vereinen und der Bibliotheksleitung sowie der Erteilung eines Bauvorbescheids wurden die Objekt-, Tragwerks- und TGA-Planung durch ein Verhandlungsverfahren vergeben. Ein Architekturbüro sowie ein Ingenieurbüro wurden mit der Planung beauftragt; ergänzend wurden Fachplanungen für Brandschutz, Schallschutz und Möblierung in Auftrag gegeben.
Die Planung wurde auf Basis der Machbarkeitsstudie strukturell angepasst. Im Bereich der 3-fach-Sporthalle wurden die Anordnung der Räume, die Hallenhöhe sowie die Platzierung von Technikräumen und einem Regieraum überarbeitet. Das Foyer wurde zur Bewältigung großer Personenzahlen erweitert. Die Bibliothek erhält einen zusätzlichen Empfangsbereich, ein Magazin sowie eine 24-Stunden-Rückgabestation. Die Seminarräume wurden vergrößert, um auch für öffentliche Ratssitzungen nutzbar zu sein, und brandschutztechnisch von der Sporthalle getrennt.
Technische Neuerungen umfassen die Installation von Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Photovoltaik auf den Dachflächen sowie die Nutzung von Gussglas zur natürlichen Belichtung. Die Barrierefreiheit wird durch ein taktiles Leitsystem und digitale Access Points unterstützt. Für die Außenanlagen ist die Anpassung bestehender Flächen sowie die Vorbereitung des Gebäudes als Notfallpunkt vorgesehen. Die bestehende Bodenplatte soll zurückgebaut und das Material als Tragschicht wiederverwendet werden. Eine aktuelle Kostenschätzung zur Aktualisierung der Projektkosten wird derzeit erstellt.
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- 16.09.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (3. Sitzung)
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 5.Bebauungsplan Gedulderweg / Lerchenweg hier: Vorstellung des städtebaulichen KonzeptesZur Vorlage · VL-164/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-164/2026 befasst sich mit der Vorstellung eines städtebaulichen Konzeptes zur Arrondierung des Siedlungsrandes im Bereich Gedulderweg und Lerchenweg in Niedersprockhövel. Das Vorhaben sieht die Entwicklung eines neuen Baugebietes mit insgesamt 41 bis 43 Wohneinheiten vor. Die Planung umfasst ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit acht bis zehn Wohneinheiten, zehn Doppelhaushälften sowie 23 Einfamilienhäuser. Das Konzept sieht eine überwiegend ein- bis zweigeschossige Bebauung vor, die sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügt und vorhandene Grünstrukturen integriert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Umsetzung. Da Teile des Gebiets im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, sieht die Verwaltung für die Baukörper in diesen Bereichen eine Prüfung nach den Ausnahmeregelungen des § 246e BauGB vor. Die technischen Voraussetzungen für die Erschließung sind laut Verwaltung gegeben, da der Ausbau der Straße Gedulderweg sowie die Erneuerung des Kanalnetzes bereits erfolgt sind.
Die Erschließung des Quartiers soll über den erweiterten Gedulderweg erfolgen, wobei die Ausweisung als verkehrsberuhigte Spielstraße in Betracht gezogen wird. Die Planung berücksichtigt zudem die Befahrbarkeit durch Entsorgungsfahrzeuge sowie die Bereitstellung von Stellplätzen und 34 Garagen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll der Planung grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung beauftragen, das Bauleitplanverfahren einzuleiten sowie die weitere rechtliche Prüfung in Abstimmung mit dem Investor vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 6.Errichtung von bis zu 36 Wohneinheiten an der Elfringhauser Straße - Beurteilung nach § 246e BauGB (sog. Bauturbo) hier: Vorstellung des städtebaulichen KonzeptesZur Vorlage · VL-162/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zwei Planungsvarianten für eine Wohnbauentwicklung an der Elfringhauser Straße in Sprockhövel-Herzkamp vorgestellt. Das Vorhaben wurde als wohnbauliche Ergänzung des bestehenden Siedlungsbereichs im Rahmen der Sonderregelung nach § 246e BauGB, dem sogenannten „Bauturbo“, eingereicht.
Beide Varianten sehen eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften vor, die durch eine interne Verkehrsfläche erschlossen werden. Die Planung umfasst zudem Stellplätze, Garagen, Grünflächen sowie eine Eingrünung zur angrenzenden Landschaft. Variante A umfasst 31 Wohneinheiten, darunter 16 barrierefreie Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern, und beinhaltet eine 80 Quadratmeter große Spielfläche für Kleinkinder. Variante B sieht mit 36 Wohneinheiten eine höhere bauliche Dichte vor, da ein zusätzliches Mehrfamilienhaus mit 25 barrierefreien Wohnungen integriert ist. Zudem ist hier eine größere Spielfläche von etwa 125 Quadratmetern vorgesehen.
Aus städtebaulicher Sicht werden beide Konzepte als geeignet zur Ergänzung des Siedlungsbereichs bewertet. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Umsetzung nach § 246e BauGB gegeben sind. Der Ausschuss soll die vorgestellten Varianten zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die bauplanungsrechtliche Prüfung auf Basis einer Variante fortzuführen sowie die Zulassung des Vorhabens im Rahmen einer Bauvoranfrage zu prüfen. Eine abschließende Prüfung von Umwelt-, Naturschutz- und Entwässerungsbelangen bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 7.Auf der Heege - Beurteilung nach §246e BauGB (sog. Bauturbo) hier: Vorstellung des städtebaulichen KonzeptsZur Vorlage · VL-163/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-163/2026 befasst sich mit der Vorstellung eines städtebaulichen Konzepts für ein neues Wohnquartier im Bereich „Auf der Heege“ in Niedersprockhövel. Das Vorhaben, das im Rahmen der Sonderregelung nach § 246e BauGB (sogenannter „Bauturbo“) eingereicht wurde, sieht die Entwicklung von insgesamt 81 Wohneinheiten vor. Die Planung umfasst drei barrierefreie Mehrfamilienhäuser mit jeweils 11 Einheiten sowie 20 Doppelhaushälften und 28 Reihenhäuser.
Das Konzept sieht eine differenzierte Bebauungsstruktur vor, die sich in Richtung Norden hin zu einer kleinteiligeren Struktur entwickelt. Die Erschließung erfolgt über eine interne Straße sowie eine separate Zufahrt für die Feuerwehr und die Abfallabfuhr. Zur energetischen Nutzung sind Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen und eine Beheizung mittels Wärmepumpen vorgesehen. Zudem sollen Garagendächer begrünt werden.
Städtebaulich soll das Quartier den bestehenden Siedlungsbereich an der Fänkenstraße und der Hohen Egge Unterweg ergänzen. Ein nördlich angrenzender Freiraum soll als Grün- und Parkanlage sowie als Retentionsraum für Niederschlagswasser gestaltet werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Planung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die bauplanungsrechtliche Prüfung sowie die Voraussetzungen für eine Zulassung nach § 246e BauGB fortzuführen.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 8.Einführung des "Bauturbo" gemäß §246e BauGB hier: Leitlinien der Stadt Sprockhövel zum Umgang mit dem BauturboZur Vorlage · VL-165/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-165/2026 befasst sich mit der Einführung von Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich als „Bauturbo“ bezeichnet. Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz enthält verschiedene Änderungen im Baugesetzbuch, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Hierzu zählen unter anderem die befristete Sonderregelung nach § 246e BauGB sowie erweiterte Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten bei der Bebauung im Innenbereich.
Die Verwaltung hat verschiedene Modelle aus anderen Kommunen geprüft, die als Grundlage für eine interne Vorbewertung von Bauvorhaben dienen könnten. In der Sachdarstellung wird erläutert, dass die Gemeinde bei Vorhaben nach dem „Bauturbo“ eine eigenverantwortliche Zustimmungsentscheidung trifft, wobei ein Rechtsanspruch auf Zustimmung nicht besteht. Die Verwaltung empfiehlt im vorliegenden Dokument, keine eigenen Leitlinien zu beschließen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Möglichkeiten wird darauf hingewiesen, dass bisher kein nennenswerter Bedarf an den erweiterten Befreiungsmöglichkeiten gemeldet wurde. Bei der Prüfung von Befreiungen von der Art der baulichen Nutzung wird die Vermeidung von Konflikten, etwa in Gewerbegebieten, als Ziel genannt. Bezüglich der Abweichungen vom Einfügungsgebot bei Bestandsgebäuden spricht die Verwaltung gegen starre Regeln zur Gebäudehöhe und plädiert für eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Firsthöhe. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz als auch der Rat die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 9.Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: SachstandZur Vorlage · KN-302/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-302/2026 informiert über den aktuellen Sachstand zum Umbau des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel. Ziel der Maßnahme ist die barrierefreie Gestaltung und Aufwertung des Standorts. Nach der Aufnahme in den Förderkatalog Ende 2023 und der Einreichung des Förderantrags Ende 2024 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zugestimmt. Diese Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Arbeiten bis zum 8. Juli 2027 aufgenommen werden.
Derzeit befindet sich die Planung in der Ausführungsphase. Die Verwaltung erarbeitet in Abstimmung mit einem beauftragten Planungsbüro eine Stellungnahme zu einem Prüfvermerk des VRR, woraufhin mit einem zeitnahen Förderbescheid gerechnet wird. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine 90-prozentige Anteilsfinanzierung durch den VRR, wobei die Differenz zum Förderhöchstbetrag durch Eigenmittel der Stadt gedeckt wird. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Für die Umsetzung werden verschiedene Vorabmaßnahmen koordiniert. So soll das Versorgungsunternehmen AVU Leitungen verlegen, und die Stadt steht bezüglich einer vorübergehenden Busausfahrt in die South-Kirkby-Straße im Austausch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW. Zudem werden die Abstimmungen mit Energieversorgern sowie die Planung der Beleuchtung und die Koordination mit anstehenden Kanalbaumaßnahmen in der Hattinger Straße vorbereitet.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 10.Kommunale Wärmeplanung hier: SachstandZur Vorlage · KN-304/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum gemeinschaftlichen Vorgehen bei der kommunalen Wärmeplanung zwischen den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) wurde genehmigt. Die Genehmigung der Vereinbarung durch die Kommunalaufsicht erfolgte nach der Unterzeichnung durch die beteiligten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung und der Genehmigung wurde bereits am 24. Juni 2026 auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises veröffentlicht.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden die beteiligten kreisangehörigen Kommunen bei der EU-weiten Ausschreibung von Planungsleistungen durch ein externes Büro beraten. Der Auftrag für diese Beratung wurde bereits vergeben. Ein Auftaktgespräch zwischen den beteiligten Kommunen und dem beauftragten Büro ist für den 2. September 2026 im Rathaus Schwelm angesetzt. In diesem Termin werden das erstellte Pflichtenheft sowie die Anforderungen an die Vergabeunterlagen thematisiert.
Die nächsten Arbeitsschritte umfassen die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie die Auswertung der verbindlichen Angebote. Eine Vergabe an einen Dienstleister wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres erwartet. Für die beteiligten Kommunen ergeben sich aus diesem aktuellen Sachstand keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten im Rahmen einer späteren interkommunalen Beauftragung voraussichtlich den Belastungsausgleich nicht überschreiten werden. Die Erstellung des Konzepts hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 11.Erstellung eines Konzeptes zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz, hier: SachstandsberichtZur Vorlage · KN-317/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel entwickelt derzeit ein Konzept zur nachhaltigen Klimaanpassung und für den natürlichen Klimaschutz. Die Teilnahme an diesem Projekt erfolgt auf Basis einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Im Rahmen des bisherigen Projektverlaufs wurden durch ein Ingenieurbüro Bestands- und Hotspotanalysen zu Klimafolgen erstellt. Ergänzend dazu fand eine öffentliche Beteiligung über eine Online-Ideenkarte statt, bei der Vorschläge zu Themen wie Hitze, Starkregen und Begrünung gesammelt wurden.
Zudem wurden Fachworkshops zu den Schwerpunkten menschliche Gesundheit sowie zu Ökosystemen und Verkehrsinfrastruktur durchgeführt. Die Verwaltung arbeitet in einem Arbeitskreis an der Etablierung von Klimaanpassung in den internen Strukturen und hat eine Gesamtstrategie erarbeitet. Detaillierte Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 24. September 202<0xC2>6 vorgestellt.
Parallel dazu wurde ein LEADER-Projekt für die Region Ennepe.Zukunft.Ruhr. eingereicht, das die Installation einer Sprühnebelanlage, eines vertikalen Gartens sowie mobiler Kühlungseinheiten vorsieht. Das Klimaanpassungskonzept wird mit einer Förderquote von rund 80 % finanziert. Für das LEADER-Projekt sind Eigenmittel in Höhe von 12.147,25 Euro im Haushalt 2027 vorgesehen. Ein Maßnahmenkatalog soll im November 2026 präsentiert werden.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 12.Ladeinfrastrukturkonzept hier: SachstandZur Vorlage · KN-320/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel entwickelt derzeit ein kommunales Ladeinfrastrukturkonzept für öffentlich zugängliche Ladestationen. Grundlage hierfür ist eine Zuwendung der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Programms „progres.nrw“. Die Förderung wurde im Juli 2025 bewilligt und umfasst eine Anteilfinanzierung von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, wobei der Förderhöchstbetrag bei 69.400 Euro liegt.
Der Auftrag zur Erstellung des Standortkonzeptes wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Arbeiten sollen bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Das Konzept umfasst verschiedene Bestandteile, darunter eine Bedarfsanalyse, die Identifizierung geeigneter Flächen, die Prüfung der Netzanbindung sowie die Einbindung erneuerbarer Energien. Zudem sollen die Erreichbarkeit der Standorte, die Beteiligung relevanter Akteure, die Identifizierung potenzieller Betreiber sowie vergaberechtliche Auflagen untersucht werden. Ein Auftaktgespräch mit dem beauftragten Büro ist für den 10. September 2026 angesetzt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Kosten für die Erstellung voraussichtlich unter den ursprünglichen Annahmen liegen werden.
Parallel dazu arbeitet der Ennepe-Ruhr-Kreis an einem eigenen Ladeinfrastrukturkonzept. Für das Kreisgebiet wurden bereits Standortvorschläge erarbeitet und den Netzbetreibern zur Prüfung vorgelegt. Eine Beteiligung der Stadt Sprockhövel an diesem Prozess fand bisher nicht statt, da eine Verifizierung der Standorte erst nach Vorliegen des städtischen eigenen Konzepts möglich ist.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 13.IGA-Projekt Ozean-Route hier: SachstandZur Vorlage · KN-316/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-316/2026 informiert über den aktuellen Sachstand des IGA-Projekts „Ozean-Route“. Im Rahmen der Internationalen Gartenschau 2027 entwickelt der Ennepe-Ruhr-Kreis gemeinsam mit dem Geopark Ruhrgebiet und den beteiligten Kommunen das Projekt „Vom Kommen und Gehen des Meeres“. Ziel der Ozean-Route ist der Aufbau eines Netzes, das sowohl den Alltags- als auch den touristischen Radverkehr fördern soll. Die Route soll primär auf dem Radweg „von Ruhr zu Ruhr“ verlaufen, die Glückauf-Trasse anbinden und nach Esborn führen.
An ausgewählten Standorten entlang der Route sind Erlebnisstationen geplant, die durch analoge und digitale Inszenierungen zur Erdgeschichte und Kohleentstehung informieren sollen. Im Stadtgebiet von Sprockhövel sind drei Standorte für solche Stationen vorgesehen. Diese sollen neben einer grundlegenden Ausstattung mit Fahrradbügeln, Bänken und Tischen auch Infostelen oder -tafeln umfassen, wobei die Wissensvermittlung primär über digitale Angebote mittels Smartphone erfolgen soll. Als Landmarken sind zudem große 3D-Plastiken geplant: Ein Modell eines Urzeit-Tausendfüßers an der Hölteregge, eine Darstellung des Aufbaus der Eggenlandschaft auf Dräing sowie ein senkrecht stehendes Modell eines Panzerfisches im Bereich des Rippelbodens im Steinbruch Weuste.
Die Finanzierung des Projekts wird durch EFRE-Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gestützt, die im Dezember 2024 gesichert werden konnten. Eine weitere Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Ennepe-Ruhr-Kreis ist für Anfang September 2026 angesetzt.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 14.Leader-Projekte hier: SachstandZur Vorlage · KN-323/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-323/2026 informiert über den aktuellen Sachstand der LEADER-Förderprojekte für die Förderperiode 2023 bis 2029. Die Region umfasst neben Sprockhövel auch die Kommunen Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg, Wetter und Schwelm. Mit einer Einwohnerzahl von unter 80.000 Personen steht der Region ein Förderbudget von 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Bereich der bereits gebundenen Kleinprojekte mit einer Fördersumme von 80 % sind verschiedene Maßnahmen aufgeführt. Dazu gehören die Aufwertung des Kriegsmahnmals in Hiddinghausen, die Installation von Speed-Displays in Hiddinghausen und Horath sowie die künstlerische Gestaltung des Treppenhauses im Kulturhaus. Zudem sind die Anschaffung einer weiteren Inklusions-Rikscha durch den ADFC-Ennepe-Ruhr e. V. sowie die Anlage von Hochbeeten an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule Bestandteil der genehmigten Projekte. Die Stadt Sprockhövel hat zudem die Anschaffung von drei Sitz-Tischkombinationen für den Parkbereich in Niedersprockhövel beantragt.
Für das Jahr 2027 wurden weitere Projekte mit einer Förderquote von 70 % beantragt. Die Stadt plant die Errichtung eines Rast- und Erholungsplatzes an der Glückauf-Trasse in Merklinghausen, der neben Spiel- und Bewegungselementen auch eine Fahrradstation mit E-Bike-Lademöglichkeiten umfassen soll. Ein weiteres Vorhaben betrifft die Installation insektenfreundlicher Solarlampen mit Bewegungsmeldern auf der Glückauf-Trasse. Zudem ist der Bau eines multifunktionalen Holzdecks im Stadtpark Niedersprockhövel vorgesehen.
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- 16.09.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (3. Sitzung)
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 15.Antrag: Einleitung städtebaulicher Planungsverfahren zur Realisierung von gefördertem und bezahlbarem Wohnraum unter Nutzung des NRW-Bauturbos (Gustav-Altenhain-Straße, Wuppertaler Straße gegenüber Nr. 100, Hopener Weg)Zur Vorlage · AT-24/2026 · Antrag der SPD-Fraktion
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-24/2026 den Antrag gestellt, städtebauliche Planungsverfahren einzuleiten, um die Schaffung von gefördertem und bezahlbarem Wohnraum zu realisieren. Das Vorhaben sieht die Nutzung des sogenannten NRW-Bauturbos vor.
Die geplanten Maßnahmen beziehen sich auf spezifische Flächen in der Gustav-Altenhain-Straße, der Wuppertaler Straße (gegenüber der Hausnummer 100) sowie am Hopener Weg. Ziel der Initiative ist die Entwicklung von Wohnraum, der durch entsprechende Förderinstrumente preislich abgesichert werden soll. Die Federführung für diesen Antrag liegt beim Ausschuss für Planen und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 16.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-335/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-335/2026 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über den aktuellen Stand baurechtlicher Verfahren. Die Vorlage umfasst die Bekanntgabe von neu angelegten Bauakten, erteilten Baugenehmigungen sowie eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 18. Mai 2026 bis zum 14. August 2026.
In der detaillierten Auflistung der Vorhaben sind gewerbliche Projekte mit dem Buchstaben „G“ gekennzeichnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der aufgeführten Vorhaben auf den Klimaschutz teilweise als klimaneutral und teilweise als klimanegetiv einzustufen sind. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus den Inhalten der Mitteilung keine Auswirkungen. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Ausschusses am 14. September 2026 erstellt.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 17.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-327/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-327/2026 des Fachbereichs Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen dient der Information über Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die anstehende Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz.
Die Vorlage ist für die Beratung im genannten Ausschuss zum Termin am 14. September 2026 vorgesehen. Die vorgesehene Beratungsaktion ist die bloße Kenntnisnahme der Informationen durch das Gremium. Weitere Details zu den spezifischen Inhalten der Mitteilungen oder zu den finanziellen sowie ökologischen Auswirkungen sind in dem vorliegenden Dokument nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und ist als öffentlich eingestuft.
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- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)
- 18.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-328/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-328/2026 des Fachbereichs Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Der Termin zur Kenntnisnahme des Gremiums ist für den 14. September 2026 angesetzt.
Gegenstand der Vorlage sind Anfragen aus dem öffentlichen Teil der Sitzung, die von der SPD-Fraktion gestellt wurden. Die erste Anfrage bezieht sich auf den aktuellen Stand der Trinkbrunnen in der Stadt. Die zweite Anfrage der Fraktion betrifft den derzeitigen Status bei der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Sachstand zu diesen beiden Themenbereichen im Ausschuss darzustellen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (4. Sitzung)