Einführung des "Bauturbo" gemäß §246e BauGB hier: Leitlinien der Stadt Sprockhövel zum Umgang mit dem Bauturbo
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-165/2026 befasst sich mit der Festlegung von Leitlinien für den Umgang mit dem sogenannten „Bauturbo“, einer gesetzlichen Regelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Die entsprechenden Neuregelungen im Baugesetzbuch ermöglichen erweiterte Befreiungen und Abweichungen, wobei die Sonderregelung nach § 246e BauGB befristet bis zum 31. Dezember 2030 gültig ist. Für die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB ist eine Frist von drei Monaten vorgesehen, die sich bei einer Beteiligung der Öffentlichkeit auf maximal vier Monate verlängern kann.
Im Rahmen der Vorlage wird die Frage erörtert, ob allgemeine Kriterienkataloge für die Anwendung dieser Regelungen erarbeitet werden sollten. Mögliche Leitlinien könnten eine Beschränkung auf Wohn- oder Mischgebiete im Flächennutzungsplan sowie eine Reduzierung des Siedlungsrandabstands auf maximal 100 Meter umfassen. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Erstellung solcher Leitlinien zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Begründet wird dies damit, dass die bisherigen Fälle überwiegend große Bauvorhaben umfassen, die eine individuelle Einzelfallbetrachtung erfordern. Eine erneute Prüfung der Leitlinienentwicklung soll erfolgen, sofern sich eine größere Anzahl gleichartiger Fälle entwickelt. Die Anwendung der Regelungen kann zur Nutzung unbeauteter Flächen sowie zur Innenentwicklung und Nachverdichtung führen, wobei umweltrechtliche Anforderungen und Kompensationsmaßnahmen zu beachten sind. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat werden empfohlen, keine Leitlinien zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2026Einstimmig,0 Enthaltung(en)Die Sitzung wird von 18:42-18:44 Uhr unterbrochen.
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