Neuausrichtung der Beteiligung bei der Spielplatzplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-179/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Neuausrichtung der Beteiligungsprozesse bei der Spielplatzplanung vor. Es wird vorgeschlagen, künftig auf die Einrichtung einer gesonderten Spielplatzkommission zu verzichten, die seit 2013 zur Unterstützung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule bei Entscheidungen über Erhaltung, Sanierung und Gestaltung der Spielplätze diente.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der zunehmenden Bedeutung der Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 8 SGB VIII. Da durch altersgerechte Beteiligungsformate konkrete Vorstellungen und Bedarfe junger Menschen in die Planung einfließen sollen, wird der Entscheidungsspielraum einer separaten Kommission als eingeschränkt betrachtet.
Statt der Kommission soll die Verwaltung künftig einmal jährlich im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule berichten. Dieser Bericht soll den Zustand der Spielplätze, geplante Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen sowie die Durchführung und Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie deren Umsetzung umfassen. Durch dieses Verfahren soll die gesamte Ausschussvertretung direkt in die Beratungen einbezogen und die Transparenz bei der Planung von Spiel- und Freizeitflächen erhöht werden. Es entstehen durch diese Umstellung keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026anstehend