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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Neue personelle Besetzung im Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · KN-367/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-367/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie informiert über eine personelle Veränderung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen ist eine Vertretung der örtlichen Jugendselbstvertretungen als beratendes Mitglied in diesem Ausschuss zu verankern.
Das Kinder- und Jugendparlament hat zwei neue Mitglieder für diese beratende Funktion benannt. Die Neubesetzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Eine formelle Verpflichtung der neuen beratenden Ausschussmitglieder ist für den Zeitpunkt ihrer ersten Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen. Die Information wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule in der Sitzung am 23. September 2026 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 3.Berichte der AWO über die offene Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen Börgersbruch und HaßlinghausenZur Vorlage · KN-303/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-303/2026 des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung dient der Information des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule über die aktuelle Situation der offenen Ganztagsbetreuung (OGS). Gegenstand der Vorlage sind Berichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bezüglich der Gemeinschaftsgrundschulen in Börgersbruch und Haßlinghausen.
Der Ausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 23. September 2026 über die beigefügten Sachberichte zur OGS Haßlinghausen und zur OGS Börgersbruch in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die zuständige Bürgermeisterin hat die Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 4.Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Hattingen und SprockhövelZur Vorlage · VL-159/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Gevelsberg, Ennepetal, Hattingen und Sprockhövel beabsichtigen, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Die Vorlage VL-159/2026 des Fachbereichs Bürgerschaftsservice und Bildung sieht vor, dass der Rat der Entwicklung dieser interkommunalen Planung zustimmt. Hintergrund der Initiative ist die Notwendigkeit, die Kapazitäten der Schulen über die Gemeindegrenzen hinweg zu betrachten, da die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Nachbarkommunen die Kapazitäten an Schulen, etwa der Realschule in Gevelsberg oder der Gymnasien in Hattingen, beansprucht.
Die Planung soll die Entwicklung der Beschulungszahlen, den künftigen Schulplatzbedarf der einzelnen Schulformen sowie die Schülerströme zwischen den beteiligten Kommunen analysieren. Zudem sollen die verfügbaren Kapazitäten an bestehenden Schulen sowie die Notwendigkeit schulorganisatorischer Maßnahmen untersucht werden. Ziel ist eine abgestimmte und langfristige Planung des Schulplatzangebots, die den Anforderungen des Schulgesetzes NRW entspricht.
Ein erstes Austauschtreffen der beteiligten Kommunen ist für den 21. September 2026 angesetzt, um die Ausgangslagen und Anforderungen abzustimmen. Die Erstellung der Planung soll durch eine externe Begleitung unterstützt werden. Der gesamte Prozess ist bis zum Schuljahr 2027/2028 abzuschließen. Über die weiteren Entwicklungen wird der Ausschuss fortlaufend informiert. Finanzielle Auswirkungen der Planung liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 5.Ev. Beratungszentrum Ennepetal- Jahresbericht 2025Zur Vorlage · KN-297/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-297/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit dem Jahresbericht 2025 des Evangelischen Beratungszentrums Ennepetal. Die Einrichtung ist im Rahmen einer interkommunalen Kooperation der Städte Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel als familienorientierte Beratungsstelle tätig.
Auf Grundlage des vorliegenden Berichts werden die Beratungsangebote, die Arbeitsschwerpunkte sowie die aktuellen Entwicklungen der Einrichtung vorgestellt. Die Leitung des Beratungszentrums präsentiert die Inhalte der Dokumentation im Rahmen der Beratungsfolge des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Die Vorlage dient der Information des Gremiums zum Termin am 23. September 2026. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Information keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 6.Workshop der Mathilde-Anneke-Schule zum Thema „Toxic Gender“Zur Vorlage · KN-358/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gleichstellungsbeauftragte stellt im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule den Kurzfilm vor, der im Rahmen des Workshops „Toxic Gender“ an der Mathilde-Anneke-Schule entstanden ist. Das Projekt wurde als Präventionsmaßnahme im Vorfeld der Anneke-Preisverleihung durchgeführt und befasste sich mit Themen wie Geschlechterrollen, Gleichberechtigung und antifeministischen Einstellungen. Die Schülerinnen und Schüler der zehnten Jahrgangsstufe entwickelten das Drehbuch und die Regie unter Anleitung eines Medienprojekts aus Wuppertal eigenständig. Unterstützt wurde der fünftägige Workshop durch die Dr. Albrecht Gräfer Stiftung, den Förderverein der Mathilde-Anneke-Schule, den Fachbereich für Soziales, Integration und Teilhabe der Stadt Sprockhövel sowie die Volksbank Sprockhövel.
Der Film thematisiert die Auswirkungen digitaler Gewalt sowie die gesellschaftliche Wirkung von Geschlechterbildern. Parallel dazu wird die Weiterentwicklung des Präventionsprojekts „One Billion Rising“ für das Jahr 2027 angekündigt. Dieses Vorhaben findet als Kooperationsprojekt mit den städtischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren statt und orientiert sich am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Geplant sind Kooperationsvereinbarungen zur gleichstellungsorientierten Bildungsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum, dem Familienbüro, dem Kinderschutz und städtischen Schulen. Die Finanzierung der genannten Veranstaltungen und Projekte erfolgt über die jeweiligen Kooperationspartner.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 7.Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Sprockhövel 2026 - 2030Zur Vorlage · VL-187/2026 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-187/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Zustimmung zum Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum von 2026 bis 2030 vor. Die Grundlage für die Erstellung dieses Plans bildet das Kinder- und Jugendförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII. Ziel des Plans ist es, den Fortbestand der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zu gewährleisten.
Hinsichtlich der finanziellen Umsetzung ist vorgesehen, dass die Mittel vorbehaltlich des Gesamthaushalates in der für das Jahr 2026 veranschlagten Höhe zur Verfügung gestellt werden. Für die darauffolgenden Jahre der Planungsperiode ist eine Anpassung der Mittel um eine allgemeine Kostensteigerung vorgesehen. Die detaillierten Inhalte des Förderplans sowie die spezifischen finanziellen Auswirkungen sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
Der Beratungsablauf ist so festgelegt, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Vorlage am 23. September 2026 vorberatend behandelt. Im Anschluss soll der Rat am 8. Oktober 2026 über den Beschlussvorschlag entscheiden. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 8.Kostencontrolling für den Fachbereich Jugend und Familie hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.26 bis 30.06.2026Zur Vorlage · KN-324/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-324/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie enthält den Bericht zum Kostencontrolling für das erste Halbjahr des Jahres 2026. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026.
Nach Angaben der Verwaltung wird im Rahmen der im Haushaltsnachtrag angepassten Ansätze derzeit davon ausgegangen, dass das Budget für den Bereich Jugendhilfe innerhalb des Deckungskreises ausreicht. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, der das Dokument im Rahmen der Sitzung am 23. September 2026 zur Kenntnis nehmen soll. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 9.Leader-Projekte hier: Sachstand
- 10.Installation einer "Pool-Lösung" für Integrationshilfen an der GGS GennebreckZur Vorlage · VL-181/2026 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage VL-181/2026 den Vorschlag vor, für die Grundschule Gennebreck eine sogenannte Pool-Lösung für Integrationshilfen einzurichten. Ziel ist es, ab dem 1. Januar 2027 zwei Integrationskräfte eines externen Trägers mit jeweils 28 Wochenstunden fest der Schule zuzuweisen. Diese Regelung soll vorerst für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 gelten, wobei Anfang 2028 eine Prüfung auf eine mögliche Weiterführung der Maßnahme vorgesehen ist.
Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der Integrationshilfen auf Einzelantrag und bezogen auf ein einzelnes Kind bewilligt wurden, werden die Kräfte im Pool-Modell der Schule fest zugeordnet. Ein solcher Ansatz wurde bereits an den Grundschulen Börgersbruch, Haßlinghausen und Hobeuken umgesetzt. Die Schulleitung der GGS Gennebreck hat den Bedarf für diese Umstellung signalisiert, da bereits Leistungen für zwei Kinder erbracht werden und weitere Kinder mit entsprechendem Förderbedarf gemäß SGB VIII vorhanden sind.
Die Kosten für den externen Träger werden auf etwa 75.000 Euro pro Jahr geschätzt. Da durch die Pool-Lösung die Kosten für die bisherige Einzelfallbetreuung eingespart werden, rechnet die Verwaltung für den Haushalt 2027 mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die Abstimmung mit der Schulleitung und den Eltern über die neue Vorgehensweise ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 11.Neuausrichtung der Beteiligung bei der SpielplatzplanungZur Vorlage · VL-179/2026 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-179/2026 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Neuausrichtung der Beteiligungsprozesse bei der Spielplatzplanung vor. Es wird vorgeschlagen, künftig auf die Einrichtung einer gesonderten Spielplatzkommission zu verzichten, die seit 2013 zur Unterstützung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule bei Entscheidungen über Erhaltung, Sanierung und Gestaltung der Spielplätze diente.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der zunehmenden Bedeutung der Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 8 SGB VIII. Da durch altersgerechte Beteiligungsformate konkrete Vorstellungen und Bedarfe junger Menschen in die Planung einfließen sollen, wird der Entscheidungsspielraum einer separaten Kommission als eingeschränkt betrachtet.
Statt der Kommission soll die Verwaltung künftig einmal jährlich im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule berichten. Dieser Bericht soll den Zustand der Spielplätze, geplante Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen sowie die Durchführung und Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie deren Umsetzung umfassen. Durch dieses Verfahren soll die gesamte Ausschussvertretung direkt in die Beratungen einbezogen und die Transparenz bei der Planung von Spiel- und Freizeitflächen erhöht werden. Es entstehen durch diese Umstellung keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 12.Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2027Zur Vorlage · KN-366/2026 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-366/2026 informiert über die Reform des Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, die zum 1. August 2027 in Kraft treten wird. Ziel der Reform ist es, die Kindertagesbetreuung angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Kosten und wachsendem Betreuungsbedarf verlässlicher und flexibler zu gestalten.
Im Bereich der Finanzen sieht das Gesetz eine Erhöhung der Grundfinanzierung um jährlich 200 Millionen Euro vor, um Betriebs- und Personalkosten zu kompensieren. Die Landesregierung stellt insgesamt 420 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, wobei nach Einschätzung von Kommunen und Trägern die Kostensteigerungen damit nicht vollständig ausgeglichen werden. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels werden die praxisintegrierte Ausbildung sowie die Finanzierung von Praxisanleitungen gefördert. Zudem ist der Einsatz von Kita-Helferinnen zur Entlastung des Fachpersonals gesetzlich verankert, wofür 37,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Strukturell wird die Betreuungszeit in Kernzeiten von 35 Wochenstunden und flexiblere Randzeiten unterteilt. Eltern können den Betreuungsbedarf künftig in 5-Stunden-Schritten buchen. Zur Förderung der Chancengerechtigkeit werden durch einen Sozial-Index sogenannte „Chancen-Kitas“ geschaffen, die zusätzliche personelle und finanzielle Unterstützung erhalten. Zudem sollen Nachweis- und Prüfverfahren vereinfacht sowie Förderverfahren digitalisiert werden.
Für die kommunale Verwaltung ergeben sich daraus Aufgaben wie die Anpassung von Bedarfs- und Öffnungszeiten-Konzepten, die Unterstützung der Träger bei der Umstellung auf neue Zeitmodelle sowie die Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 13.Änderung der „Anlage Elternbeiträge“ in der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege zum 01.08.2027Zur Vorlage · VL-183/2026 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage VL-183/2026 wird eine Änderung der Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Sprockhövel zum 01.08.2027 beantragt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig, da durch die Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW neue Betreuungszeiten von 30 oder 40 Wochenstunden eingeführt werden, für die individuelle Beiträge festgesetzt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grenze für die Beitragsbefreiung von bisher 18.000 Euro auf 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen anzuheben. Gleichzeitig sollen am oberen Ende der Skala zwei neue Beitragsstufen bei 130.000 Euro und 150.000 Euro eingeführt werden. Während die unteren und mittleren Einkommensstufen durch eine Senkung der Beiträge um jeweils 5 bis 10 Euro entlastet werden sollen, sieht der Vorschlag eine Erhöhung der Beiträge in den höheren Stufen vor. An der Regelung zur Geschwisterermäßigung sowie an der Differenzierung zwischen Kindern unter und über zwei Jahren soll festgehalten werden.
Ein Vergleich mit umliegenden Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis ergab, dass die bisherige Beitragsbefreiung in Sprockhövel im Vergleich zu anderen Kommunen niedrig angesetzt war. Die Verwaltung führt aus, dass die Neuregelung angesichts der Haushaltslage der Stadt eine moderate Steigerung der Einnahmen um etwa 3,4 Prozent ermöglichen soll, wobei diese Erhöhungen ausschließlich durch die höheren Einkommensgruppen generiert werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 14.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-306/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-306/2026 des Sachgebiets Schulen/VHS informiert über den aktuellen Stand von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und ist für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vorgesehen.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Ausschusses am 23. September 2026 als Tagesordnungspunkt 14 zur Kenntnisnahme auf der Agenda. Aus dem Dokument geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine spezifischen Mitteilungen vorliegen, die zur Information der Gremien vorgelegt werden müssen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie der Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind keine Veränderungen oder Belastungen durch diesen Vorgang verzeichnet. Die Vorlage dient lediglich der formalen Information innerhalb des beratenden Gremiums.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)
- 15.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-307/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-307/2026 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit dem Thema Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und dient der Information über den Status von Anfragen, die im öffentlichen Teil des Gremiums behandelt werden sollen.
Dem Dokument ist zu entnehmen, dass die Anfragen beantwortet werden bzw. zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zum Termin am 23. September 2026 vorgesehen, wobei die Beratung zur Kenntnisnahme vorgesehen ist. Es werden keine finanziellen Auswirkungen sowie keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt durch diesen Vorgang ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (3. Sitzung)