Änderung der „Anlage Elternbeiträge“ in der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege zum 01.08.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-183/2026 wird eine Änderung der Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Sprockhövel zum 01.08.2027 beantragt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig, da durch die Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW neue Betreuungszeiten von 30 oder 40 Wochenstunden eingeführt werden, für die individuelle Beiträge festgesetzt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grenze für die Beitragsbefreiung von bisher 18.000 Euro auf 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen anzuheben. Gleichzeitig sollen am oberen Ende der Skala zwei neue Beitragsstufen bei 130.000 Euro und 150.000 Euro eingeführt werden. Während die unteren und mittleren Einkommensstufen durch eine Senkung der Beiträge um jeweils 5 bis 10 Euro entlastet werden sollen, sieht der Vorschlag eine Erhöhung der Beiträge in den höheren Stufen vor. An der Regelung zur Geschwisterermäßigung sowie an der Differenzierung zwischen Kindern unter und über zwei Jahren soll festgehalten werden.
Ein Vergleich mit umliegenden Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis ergab, dass die bisherige Beitragsbefreiung in Sprockhövel im Vergleich zu anderen Kommunen niedrig angesetzt war. Die Verwaltung führt aus, dass die Neuregelung angesichts der Haushaltslage der Stadt eine moderate Steigerung der Einnahmen um etwa 3,4 Prozent ermöglichen soll, wobei diese Erhöhungen ausschließlich durch die höheren Einkommensgruppen generiert werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026anstehend