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Beschlussvorlage

Eingegangene Beschwerden bezüglich der Erhöhung der Grundsteuer B ab 2015

2015/081

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/081 befasst sich mit den im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2015. Grundlage für die Erhöhung des Hebesatzes von 462 auf 730 Hebesatzpunkte war eine durch den Rat der Stadt Sprockhövel beschlossene Hebesatzsatzung vom 19. Dezember 2014, welche im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht wurde. Auf Basis dieser Satzung wurden im Januar 2015 die entsprechenden Grundsteuerbescheide erlassen.

Insgesamt haben 18 Personen Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW gegen die Festsetzung der Grundsteuer B eingereicht. Die Verwaltung führt dazu aus, dass gegen die Festsetzungen in den Grundbesitzabgabenbescheiden der Rechtsbehelf der Klage steht. Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wurde keine Klage gegen die Bescheide erhoben. Die Erhöhung der Grundsteuer B steht im Kontext der Situation der Stadt als Stärkepaktkommune und der Verpflichtung, ab dem Jahr 2016 den Haushaltsausgleich zu erreichen.

Die Verwaltung empfiehlt, die eingegangenen Beschwerden gemäß der Geschäftsordnung des Ausschusses zurückzuweisen, da der ordnungsgemäße Rechtsweg über eine Klage gegen die Bescheide offensteht. Der Beschlussvorschlag sieht die Zurückweisung der Beschwerden vor.

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