Zustand der Straße Schevener Holz
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 20. März 2013 wurde über den Zustand der Straße Schevener Holz beraten. Gegenstand der Vorlage 2013/055 war der Wunsch eines Anwohners aus Haßlinghausen, die Instandsetzung der Straße zu veranlassen oder die Stadt zu erwirken, dass die Eigentümer die Reparatur durchführen bzw. eine Ersatzvornahme erfolgt.
Die Verwaltung legte dar, dass die Straße Schevener Holz aus mehreren Flurstücken besteht, die sich in privatem Eigentum befinden. Die Straße ist nicht im Eigentum der Stadt und unterliegt nicht deren Verkehrssicherungspflicht, da sie nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Die Anlieger besitzen Wegerechte, die durch Dienstbarkeit, Baulast oder Duldung eingeräumt wurden.
Gemäß der vorliegenden Erläuterungen besteht nach aktueller Rechtsprechung für den Eigentümer keine Unterhaltungspflicht, sofern dieser die Fläche nicht selbst nutzt. Die Unterhaltungs- und Winterdienstpflicht liegt vielmehr bei den Nutzungsberechtigten, da diese als Halter des Weges gelten. Eine Verpflichtung der Stadt zur Unterhaltung des Privatweges wird daher ausgeschlossen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag auf Reparatur nicht nachzukommen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.03.2013kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Beschlüsse vergangener Sitzungen, hier: Sachstandsbericht Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 20.03.2013
- Leerstehende Ladenlokale im Ortsteil Haßlinghausen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 20.03.2013