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Beschlussvorlage

Anlegung eines Minikreisverkehrsplatzes im Bereich Bochumer Straße L 551/Fänkenstraße/Eickerstraße

2016/384

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Errichtung eines Minikreisverkehrsplatzes im Bereich der Bochumer Straße (L 551), Fänkenstraße und Eickerstraße als sinnvoll bewertet. Die Maßnahme erfolgt an einer im Jahr 2014 als Unfallhäufungsstelle festgestellten Kreuzung. Ziel der Umgestaltung ist es, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und bestehender Sicherheitsdefizite die Verkehrsführung zu verbessern und die Sicherheit für Fußgänger durch eine deutliche Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn zu erhöhen. Die geplanten Fußgängerüberwege an den vier Knotenpunktarmen sollen barrierefrei ausgebaut werden.

Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Leistungsfähigkeit eines Minikreisverkehrsplatzes geprüft und die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Während der Landesbetrieb die Kosten für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie für die bauliche Umsetzung des Kreisverkehrsplatzes übernimmt, trägt die Stadt Sprockhövel die Kosten für die barrierefreie Anpassung der Gehwege und die Beleuchtung der Fußgängerüberwege. Die Kosten für den Anteil der Stadt werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel im Deckungskreis vorhanden sind. Die Planung und Umsetzung der Leistungen durch die Stadt erfolgt nach der Vergabe an Dritte gegen Nachweis der vereinbarten Summen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzuschließen.

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