Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einrichtung eines Energiebeirates hier: Besetzung des BeiratesZur Vorlage · 2016/362 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/362 befasst sich mit der Besetzung des Energiebeirates der Stadt Sprockhövel. Die Einrichtung dieses Gremiums erfolgt auf Grundlage der im Jahr 2015 zwischen der Stadt und der AVU Netz GmbH abgeschlossenen Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser. Der Beirat hat die Aufgabe, netzbezogene Fragen der Energieversorgung zu beraten. Dazu gehören unter anderem Versorgungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sowie die Anbindung regenerativer Energien. Zudem sollen städtebauliche Planungen und Infrastrukturentscheidungen, etwa bei der Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten, im Hinblick auf die Energieversorgung thematisiert werden.
Der Rat der Stadt hat bereits am 17. März 2016 die Einrichtung des Beirates beschlossen und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung mit der Festlegung der Besetzung beauftragt. Die vorgesehene Zusammensetzung des Gremiums umfasst den Bürgermeister bzw. eine Vertretung, zwei Vertreter der Verwaltung sowie Vertreter der Politik und der AVU Netz GmbH. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zwei Sachgebietsleiter in den Beirat einzubinden. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten, wird eine Begrenzung auf maximal sieben Vertreter aus der Politik angestrebt. Der Beirat soll mindestens zweimal jährlich tagen. Eine Geschäftsordnung für das Gremium liegt der Vorlage als Entwurf bei.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2Abwasserbeseitigungskonzept 2016-2021Zur Vorlage · 2016/376 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/376 befasst sich mit dem Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum von 2016 bis 2021. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss das Konzept zur Kenntnis vor und empfiehlt dessen Verabschiedung durch den Rat.
Hintergrund der Vorlage ist die Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 2010, das Abwasserbeseitigungskonzept ab dem Jahr 2016 fortzuschreiben. Aufgrund personeller Engpässe in der Verwaltung konnte die Erstellung der neuen Fassung nicht fristgerecht erfolgen, weshalb eine rückwirkende Anwendung für das Jahr 2erm 2016 mit der zuständigen Behörde vereinbart wurde. Das vorliegende Konzept wurde bereits vorab mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Das Konzept sieht notwendige Investitionen vor, die insbesondere die bauliche Sanierung des bestehenden Netzes sowie die Anpassung von Einleitungsstellen an aktuelle gesetzliche Vorgaben umfassen. Zudem wird die hydraulische Sanierung des Kanalnetzes zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung fortgeführt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Konzept in der vorliegenden Form zu beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2016 bis 2021 zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen, um die notwendige Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 3Anlegung eines Minikreisverkehrsplatzes im Bereich Bochumer Straße L 551/Fänkenstraße/EickerstraßeZur Vorlage · 2016/384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Errichtung eines Minikreisverkehrsplatzes im Bereich der Bochumer Straße (L 551), Fänkenstraße und Eickerstraße als sinnvoll bewertet. Die Maßnahme erfolgt an einer im Jahr 2014 als Unfallhäufungsstelle festgestellten Kreuzung. Ziel der Umgestaltung ist es, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und bestehender Sicherheitsdefizite die Verkehrsführung zu verbessern und die Sicherheit für Fußgänger durch eine deutliche Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn zu erhöhen. Die geplanten Fußgängerüberwege an den vier Knotenpunktarmen sollen barrierefrei ausgebaut werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Leistungsfähigkeit eines Minikreisverkehrsplatzes geprüft und die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Während der Landesbetrieb die Kosten für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie für die bauliche Umsetzung des Kreisverkehrsplatzes übernimmt, trägt die Stadt Sprockhövel die Kosten für die barrierefreie Anpassung der Gehwege und die Beleuchtung der Fußgängerüberwege. Die Kosten für den Anteil der Stadt werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel im Deckungskreis vorhanden sind. Die Planung und Umsetzung der Leistungen durch die Stadt erfolgt nach der Vergabe an Dritte gegen Nachweis der vereinbarten Summen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 "Hölterstraße/Im Riepelsiepen" hier: Vorstellung der ErschließungsplanungZur Vorlage · 2016/381 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27. Oktober 2016 wurde die Erschließungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 „Hölterstraße/Im Riepelsiepen“ vorgestellt. Der Ausschuss stimmte der Planung zur Ausgestaltung der inneren Erschließungsstraße des Baugebietes zu.
Der Bebauungsplan Nr. 86 wurde in zwei Teile unterteilt, wobei der zweite Teil bereits im September 2016 vom Rat als Satzung beschlossen wurde. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Hölterstraße, an die die neue Erschließungsstraße Im Riepelsiepen angebunden wird. Geplant ist eine 7,50 Meter breite Mischverkehrsfläche, die durch den Verzicht auf Hochborde und eine niveaugleiche Pflasterung gekennzeichnet ist. Von dieser Fläche geht eine Planstraße mit Wendemöglichkeit sowie eine 4,50 Meter breite Stichstraße ab, die als Einbahnstraße konzipiert ist und ebenfalls in einer Wendeanlage endet.
Zudem sieht die Planung eine asphaltierte, 5,50 Meter breite Straße für die Erschließung der Baugrundstücke im Bereich der Hofzufahrt zur Hölterstraße 24 vor. Im Baugebiet sind zwei öffentliche Parkplätze mit insgesamt neun Stellplätzen vorgesehen, von denen jeweils einer behindertengerecht ausgebildet wird. Die Verkehrsflächen sollen mit schwarz-rotem Betonsteinpflaster und anthrazitfarbenem Pflaster gestaltet werden, wobei aufgrund des Geländegefälles im Einmündungsbereich Asphalt zum Einsatz kommt. Die Straßenbeleuchtung erfolgt mittels LED-Leuchten. Ein öffentlicher Fußweg durch das Gebiet sowie ein Weg zur freien Landschaft sind ebenfalls vorgesehen.
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- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5Kanalsanierung und Straßenausbau HombergstraßeZur Vorlage · 2016/383 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27. Oktober 2016 wurde die Planung zur Kanalsanierung und zum Straßenausbau der Hombergstraße zur Kenntnis genommen. Die Vorlage sieht vor, die Erneuerung des Mischwasserkanals gemäß dem Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchzuführen. Dabei sollen Rohre auf einer Gesamtlänge von etwa 310 Metern aufgrund hydraulischer Überlastung vergrößert werden.
Die Umsetzung der Kanalmaßnahmen soll aus verkehrstechnischen Gründen in den Jahren 2018 und 2019 gemeinsam mit einem Straßenausbau erfolgen. Dieser umfasst die Abschnitte Wuppertaler Straße bis Erlbruchstraße sowie die Erlbruchstraße bis zum Breloer Weg. Die Maßnahme ist notwendig, da der aktuelle Straßenzustand als mangelhaft eingestuft wurde und die Restnutzungsdauer weitgehend abgelaufen ist. Im Zuge des Ausbaus soll zudem eine neue, DIN-gerechte Straßenbeleuchtung errichtet werden.
Für den Abschnitt der Hombergstraße von der Wuppertaler Straße bis zum Breloer Weg wurden zwei Ausbauvarianten entwickelt. Beide Varianten berücksichtigen den Begegnungsverkehr von Lkw, der für die Anbindung der Gewerbeflächen erforderlich ist. Während Variante A einen einseitigen Gehweg sowie eine Fahrbahnbreite von 6,00 m bis 6,50 m vorsieht, beinhaltet Variante B eine Schrammbordanlage und benötigt teilweise Flächen von Privatgrundstücken. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerinformation zu diesen Planungen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der FreiwilligenFeuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau und Entgeltordnung für die Gestellung von BrandsicherheitswachenZur Vorlage · 2016/379 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/379 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau sowie der Entgeltordnung für die Gestellung von Brandsicherheitswachen.
Grundlage für die Neufassung ist der Wechsel der Rechtsgrundlage zum 1. Januar 2016, als das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ersetzt wurde. In der Folge ist eine Anpassung der bestehenden Satzung vom 24. Februar 2000 erforderlich geworden. Im Rahmen der Neufassung wurden die Tarife für die Durchführung von Brandverhütungsschauen sowie für die Gestellung einer Brandsicherheitswache angepasst.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung und der Entgeltordnung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als letztzuständige Instanz zur Beschließung der Satzung und Entgeltordnung in der vorgelegten Form vorgesehen. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird auf mögliche Folgekosten im Bereich der Personalkosten in Höhe von etwa 300 Euro hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Satzung über den Regelstundensatz und über den Höchstbetrag bei Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich Selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/378 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/378 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Neufassung der Satzung über den Regelstundensatz und den Höchstbetrag beim Ersatz von Verdienstausfällen für beruflich Selbstständige, die ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das am 17. Dezember 2015 erlassene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ab dem 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Im Rahmen des Entwurfs werden die bisher geltenden Werte angepasst. Während der bisherige Regelstundensatz bei 21,00 Euro und der Höchstbetrag bei 41,00 Euro lagen, sieht die Neufassung eine Anhebung auf 35,00 Euro beziehungsweise 67,00 Euro vor. Die Verwaltung geht bei der Umsetzung der Satzung von jährlichen Mehrkosten in Höhe von etwa 8.000,00 Euro aus, die im Bereich der Personalkosten anfallen.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussweg vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als abschließendes Gremium zur Entscheidung über die Satzung in der vorgelegten Form vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8Satzung über den Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/380 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über den Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ersetzt hat.
Die neue Satzung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1999. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BHKG sind Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der kommunalen Aufgaben grundsätzlich unentgeltlich, sofern keine abweichende Bestimmung vorliegt. Die Erhebung der Kosten für die Inanspruchnahme der Feuerwehr erfolgt auf Grundlage eines Tarifs zur Gebührensatzung. Da die Gebührentarife auf den Kosten der Feuerwehr der vergangenen fünf Jahre basieren, ist im Zuge der Neufassung auch eine Anpassung der Gebührensätze vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine abgestufte Beratung vor: Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Die Vorlage sieht für den Rat die endgültige Verabschiedung der Satzung in der vorgelegten Form vor. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Ruhr" (Fracking) hier: Aufforderung zur Stellungnahme durch die Bezirksregierung ArnsbergZur Vorlage · 2016/355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wintershall Holding GmbH hat am 16. Juni 2016 die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ruhr“ beantragt. Die bestehende Erlaubnis, die das Recht zur Aufsuchung von Rohstoffen gemäß den Bestimmungen des Bundesberggesetzes umfasst, endet am 4. Februar 2017. Die Antragstellerin strebt eine Verlängerung der Laufzeit bis einschließlich 4. August 2019 an. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Erlaubnis noch keine konkreten Aufsuchungsarbeiten gestattet, da hierfür ein zugelassener Betriebsplan erforderlich ist, in dessen Verfahren die betroffenen Behörden und Gemeinden beteiligt werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Sprockhövel im Rahmen eines Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, bis zum 20. September 2016 eine Stellungnahme zu dem Antrag abzugeben.
Die Verwaltung bezieht sich in der Vorlage auf einen Beschluss des Rates der Stadt Sprockhövel vom 26. September 2013, mit dem sich die Stadt dem Fracking aus Gründen des Gewässerschutzes ablehnend gegenübersteht. In der Folge hat die Verwaltung den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis abgelehnt und die entsprechende Stellungnahme bereits eingereicht. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung nahm die Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 27. Oktober 2016 zur Kenntnis.
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- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10Sachstandsbericht Lokale AgendaZur Vorlage · 2016/401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27. Oktober 2016 wurde die Vorlage 2016/401 behandelt. Gegenstand der Sitzung war ein Sachstandsbericht zur Lokalen Agenda.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Information über den aktuellen Stand der Lokalen Agenda im Rahmen des Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich erfolgt. Weitere Details zu den inhaltlichen Fortschritten oder spezifischen Maßnahmen der Lokalen Agenda sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurden keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der laufenden Prozesse im Bereich der Sicherheit und Ordnung sowie der Umwelt- und Verkehrspolitik.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11Sachstandsberichte TiefbauZur Vorlage · 2016/353 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27. Oktober 2016 wurde die Vorlage 2016/353 zur Beratung von Sachstandsberichten aus dem Sachgebiet Tiefbau vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage umfasst eine Reihe von Berichten zu verschiedenen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen im Stadtgebiet. Dazu gehören Informationen zum Straßenbau sowie zur Entwässerungsanlage in der Hölterstraße und das entsprechende Submissionsprotokoll für den zweiten Bauabschnitt dieser Straße. Ebenso liegen Berichte zur Renaturierung des Sprockhöveler Bachs im sechsten Bauabschnitt sowie die dazugehörigen Submissionsergebnisse vor.
Des Weiteren werden Sachstände zu Arbeiten am Fußgängerüberweg in der oberen Hauptstraße sowie zur signaltechnischen Umplanung im Bereich der L58 Mittelstraße und der L666 Gevelsberger Straße behandelt. Die Unterlagen beinhalten zudem Informationen zur Kanalsanierung im Jahr 2016 sowie das zugehörige Submissionsprotokoll. Ein weiterer Bericht bezieht sich auf die Alte Poststraße. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der laufenden Tiefbauprojekte.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für 2 Bäume am Standort WaldwegZur Vorlage · 2016/282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung liegt die Beschlussvorlage 2016/282 zur Beratung vor. Gegenstand des Antrags ist eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung für zwei Bäume am Standort Waldweg in Niedersprockhövel.
Auf dem städtischen Grundstück, Flurstück 502/2, ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen geplant. Im Zuge der weiteren Planung für dieses Bauvorhaben wurde festgestellt, dass eine Reduzierung der Kronen an zwei Hainbuchen notwendig ist, um die Arbeiten zur Baustelleneinrichtung durchzuführen. Da dieser Rückschnitt eine wesentliche Veränderung des Kronenaufbaus darstellt, unterliegt die Maßnahme den Regelungen der Baumschutzsatzung. Die betroffenen Bäume weisen einen Stammumfang von 132 cm beziehungsweise 141 cm (gemessen in 100 cm Höhe über dem Boden) auf.
Der Antrag stützt sich auf § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung, welcher Ausnahmen bei einer nach baurechtlichen Vorschriften zulässigen Nutzung ermöglicht, die ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen realisierbar wäre. Da es sich bei dem Vorhaben um einen Rückschnitt und nicht um eine Fällung handelt, ist laut Vorlage keine Ersatzpflanzung erforderlich. Die Bäume werden nach aktuellem Sachstand nicht als Gefahrenbäume eingestuft. Der Ausschuss wird um die Zustimmung zur beantragten Ausnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13Antrag auf Fällung von 8 Bäumen im Bereich Hattinger StraßeZur Vorlage · 2016/382 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung für zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 Wohneinheiten im Bereich der Hattinger Straße liegt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Antrag zur Fällung von acht städtischen Bäumen vor. Die betroffenen Bäume, bestehend aus drei Eschen und fünf Bergahorn, unterliegen aufgrund ihrer Stammumfänge der städtischen Baumschutzsatzung.
Die Begründung für die Fällung ergibt sich aus brandschutzrechtlichen Erwägungen. Die Brandschutzdienststelle des Enneberg-Kreises hat die Entfernung von Bäumen angefordert, um Rettungs- und Löscharbeiten mit einer Drehleiter von der Hattinger Straße aus zu gewährleisten. Nach Prüfung durch die Verwaltung ist die Entfernung von vier Bäumen – drei Eschen und ein Bergahorn – für die Umsetzung des Bauvorhabens aus brandschutztechnischer Sicht unumgänglich. Die Entfernung der weiteren vier Bergahorn-Bäume ist laut Brandschutzdienststelle nicht zwingend erforderlich, da das geplante Gebäude von der der Straße abgewandten Seite aus angeleitet werden kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe b) für die vier notwendigen Fällungen zuzulassen. Im Gegenzug ist gemäß der Satzung eine Ausgleichspflanzung vorzunehmen. Vorgesehen ist die Pflanzung von acht neuen Bäumen auf städtischem Grund, bestehend aus vier Bergahorn und vier Winterlinden.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge nach der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2016/361 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27. Oktober 2016 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge gemäß der Baumschutzsatzung behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung dient der Information des Ausschusses über die aktuellen Genehmigungsverfahren.
Die Liste der beschiedenen Anträge umfasst verschiedene Standorte in Sprockhövel, an denen Fällungen oder Rückschnitte aufgrund von Krankheiten, Bruchgefahr oder Umsturzgefahr genehmigt wurden. So wurden beispielsweise an Standorten wie der Nelkenstraße, dem Starenweg oder der Kortenstraße Bäume wie Wacholder, Thuja, Eberesche und Edeltannen aufgrund von Krankheiten oder Instabilität freigegeben. Auch bei drohender Bruchgefahr, etwa bei einer Birke im Starenweg oder einer Blauen Atlas-Zeder an der Bleichwiese, wurden entsprechende Maßnahmen genehmigt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf Fällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben. In der Gevelsberger Straße 120 sowie an der Hattinger Straße wurden Fällungen von Blautanne, Rotfichten und Hasel genehmigt, wobei für diese Standorte Ersatzpflanzungen von Arten wie Traubenkirschen, Säulenhainbuchen, Ebereschen oder Linden vorgesehen sind. Auch für die Hattinger Straße neben Haus Nummer 66 wurden umfangreiche Ersatzpflanzungen, unter anderem mit Bergahorn, Eschen, Weiden und Linden, festgesetzt. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel vom 25.11.2016Zur Vorlage · 2016/392 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/392 behandelt die erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Werberings Haßlinghausen vom 5. September 2016. Dieser beantragt die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags für den traditionellen Bauernmarkt, der für den 26. März 2017 in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geplant ist.
Da die derzeit gültige Verordnung eine Öffnung zu diesem Termin nicht vorsieht, ist eine Ergänzung der Terminauflistung erforderlich. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr anlässlich von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen ermöglicht. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ist ermächtigt, entsprechende Freigaben zu erteilen, wobei innerhalb einer Gemeinde jährlich maximal elf Sonntage und Feiertage freigegeben werden dürfen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung der ersten Änderung zustimmt und dem Rat die Verabschiedung der Änderung in der vorgelegten Form empfiehlt. Mit der Änderung würde die rechtliche Basis geschaffen, den Bauernmarkt am genannten Termin als verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.
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- 24.11.2016 · Rat
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16MitteilungenZur Vorlage · 2016/393 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/393 dient als Tagesordnungspunkt für die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die am 27. Oktober 2016 stattfand. Der Termin war als nichtöffentliche Sitzung angesetzt.
Der Inhalt der Vorlage ist unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen geführt. Es wurde kein spezifischer Beschlussvorschlag unterbreitet. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Punkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten durch diesen Tagesordnungspunkt zu verzeichnen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17AnfragenZur Vorlage · 2016/394 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/394 dient als Tagesordnungspunkt für die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die für den 27. Oktober 2016 angesetzt war. Der Gegenstand der Beratung im Rahmen dieser nichtöffentlichen Sitzung sind Anfragen.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt und dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes vorgesehen. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist für diesen Punkt nicht angeordnet.
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- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- –Öffentlicher Teil
- 21Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für 5 Bäume am Standort WaldwegZur Vorlage · 2016/415 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27. Oktober 2016 wurde über einen Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung am Standort Waldweg beraten. Das Vorhaben betrifft ein städtisches Grundstück in der Gemarkung Niedersprockhövel, auf dem die Errichtung von zwei Wohngebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen geplant ist.
Im Zuge der Bauarbeiten hat sich gezeigt, dass neben bereits beschlossenen Maßnahmen an fünf weiteren Bäumen die Kronen reduziert werden müssen. Da diese Schnittmaßnahme eine wesentliche Veränderung des Kronenaufbaus darstellt, unterliegen die betroffenen Bäume – eine Winterlinde, eine Hainbuche, zwei Platanen und ein geschlitzter Ahorn – der Baumschutzsatzung der Stadt Sprockhövel.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit des Rückschnitts mit der Durchführung der geplanten Bauarbeiten. Die Bäume werden als keine Gefahrenbäume eingestuft. Der Antrag stützt sich auf die Rechtsgrundlage der Baumschutzsatzung, wonach eine Ausnahme bei einer nach baurechtlichen Vorschriften zulässigen Nutzung möglich ist, die andernfalls nur unter wesentlichen Beschränkungen realisiert werden kann. Der Ausschuss hat der Ausnahme für die fünf Bäume zugestimmt. Da es sich um einen Rückschnitt und nicht um eine Fällung handelt, ist keine Ersatzpflanzung vorgesehen.
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- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung