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Beschlussvorlage

Tempo 30 Ortsdurchfahrten hier: KÄZchen, Gevelsberger Str. 44

2017/160

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 22. Juni 2017 wurde über die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Gevelsberger Straße 44 in Haßlinghausen beraten. Gegenstand der Untersuchung war die Einrichtung KÄZchen.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld auf Beschluss der Ausschusssitzung vom 16. März 2017 die Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen. Hierzu wurden Stellungnahmen der Polizei sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW eingeholt. Die Entscheidung zur Nichtanordnung einer Tempo-30-Zone erfolgte im Einvernehmen aller beteiligten Stellen.

Die Grundlage für die Entscheidung bildete eine Einzelfallprüfung gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung. Dabei wurde festgestellt, dass für die Einrichtung keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung zwingend erforderlich machen. Die Betreuungssituation umfasst durchschnittlich 15 Kinder unter drei Jahren, wobei die Kinder von den Eltern bis zur Tür begleitet werden. Der Spielbereich befindet sich im rückwärtigen Bereich des Hauses ohne Zugang zur Straße. Eine Unfalluntersuchung der Polizei für den Zeitraum von 2014 bis 2017 dokumentierte vier Unfälle im ruhenden Verkehr, die jedoch keinen Zusammenhang mit der Einrichtung aufwiesen. Ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung konnte aus den vorliegenden Feststellungen nicht abgeleitet werden. Der Ausschuss nahm die Entscheidung in der Sache zur Kenntnis.

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