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Beschlussvorlage

Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)

2017/189

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/189 befasst sich mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Durch die gesetzliche Änderung wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert, da der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr auf das zwölfte Lebensjahr beschränkt ist, sondern bis zur Volljährigkeit gelten soll.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Erweiterung eine Zunahme der Fallzahlen zu erwarten ist. Da die Anzahl der Neuanträge direkten Einfluss auf den Arbeitsaufwand in der Leistungssachbearbeitung hat, wird eine Aufstockung des Verwaltungspersonals um eine halbe Stelle vorgeschlagen, um der zu erwartenden Mehrbelastung bei der Antragstellung und Leistungsgewährung zu begegnen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Notwendigkeit dieser Personalaufstockung fortlaufend zu prüfen.

Der zeitliche Ablauf der Umsetzung hängt von den parlamentarischen Beschlussphasen im Bundestag und Bundesrat sowie den landesinternen Verhandlungen zur finanziellen Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben und Einnahmen ab. Die Bezirksregierung Arnsberg strebt für die Umsetzung der Änderungen den 1. Juli 2017 an. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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