Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zum Kreisverkehrsplatz Beermannshaus
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/042 dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Entscheidung, welche bereits am 29. Januar 2018 durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied getroffen wurde, bezieht sich auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Umgestaltung einer Kreuzung in Sprockhövel-Haßlinghausen zu einem Kreisverkehrsplatz. Die bauliche Änderung betrifft den Bereich der Bundesstraße 234 (Silscheder Straße/Wittener Straße), der L 58 (Wittener Straße) sowie der Straße Am Beermannshaus. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW der nachträglichen Genehmigung durch den zuständigen Ausschuss.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist die Vorlage mit einer Wahrscheinlichkeit von jährlichen Folgekosten verknüpft. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018kein Ergebnis hinterlegt
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