Bebauungsplan Nr. 14 "Am Susewind" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/139 befasst sich mit der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der weiteren Ausgestaltung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 14 „Am Susewind“. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes an der Wittener Straße, um einen bestehenden Standort abzulösen. Ein vorliegendes Einzelhandelsgutachten weist darauf hin, dass die Verlagerung der Verkaufsfläche um etwa 150 Meter keine negativen Auswirkungen auf die Mittelstraße hat, wobei die Fläche von maximal 799 Quadratmetern unverändert bleibt. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen drei schriftliche Eingaben ein, zudem nahmen 21 Personen an einer Anhörung teil. Die eingegangenen Anregungen bezogen sich auf die Verkehrssicherheit, die Anbindung an Radwege sowie die Nutzungsart des Mischgebiets.
Hinsichtlich der baulichen Gestaltung des Entwurfs wurden Fragen zu Erdgeschossfußbodenhöhen und der Anrechnung von Kellergeschossen als Vollgeschosse thematisiert, wofür die Verwaltung aufgrund der Hanglage und der Bauordnung keine Notwendigkeit sieht. Zudem wird die Vermeidung durchgängiger Gebäuderiegel sowie die Erweiterung von Baugrenzen durch Fenster diskutiert; die Verwaltung spricht aus gestalterischen und klimatischen Gründen gegen durchgehende Baukörper. Der Verlust von Grünflächen soll durch ökologische Ausgleichsflächen im nördlichen Plangebiet kompensiert werden. Die Entwässerung ist über Schmutzwasserhebeanlagen an die Wittener Straße sowie über ein Regenrückhaltebecken zum Haßlinghauser Bach vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, die Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs auf Basis der Variante 3 fortzuführen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 23.04.2018kein Ergebnis hinterlegt
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