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Beschlussvorlage

Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019 (Kommunale Klassenrichtzahl)

2018/013

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 14. März 2018 wurde ein Sachstandsbericht zur Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 vorgelegt. Die Grundlage für die Klassenbildung bildet das 8. Schulrechtsänderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, welches die kommunale Klassenrichtzahl festlegt. Nach den geltenden Vorgaben bestimmt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen auf Basis der Schülerzahlen unter Einhaltung einer Höchstgrenze.

Für das kommende Schuljahr 2018/2019 sind an den Grundschulen in Sprockhövel insgesamt 207 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich die Bildung von insgesamt neun Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulstandorte sieht wie folgt aus: An der Grundschule Gennebreck werden bei 29 angemeldeten Kindern eine Klasse gebildet. Die Grundschule Haßlinghausen erhält bei 50 Anmeldungen zwei Klassen, während an der Grundschule Hobeuken bei 34 Kindern ebenfalls zwei Klassen vorgesehen sind. An der Grundschule Börgersbruch werden aufgrund von 94 Anmeldungen vier Klassen gebildet.

Die Aufteilung der Klassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Planung informiert. Der Ausschuss nahm den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

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