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Beschlussvorlage

Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2018/2019

2018/096

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/096 befasst sich mit der einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2018/2019 in Sprockhövel. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März 2018 den Betriebskostenzuschuss für alle städtischen Kindertageseinrichtungen beim LWL Landesjugendamt zu beantragen.

Die Umsetzung der Bedarfsplanung erfolgt auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welches eine detaillierte Aufstellung der Platzzahlen pro Einrichtung vorschreibt. Diese Planung umfasst spezifische Angaben zur Gruppenform, zum Stundenumfang sowie zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen. Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen basieren dabei auf den Ergebnissen der städtischen Jugendhilfeplanung.

Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung dieser Form der Bedarfsfeststellung, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel diese detaillierte Darstellung voraussetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Zudem werden der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat um ihre Zustimmung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 gebeten. Die Vorlage wurde als Tischvorlage für die Sitzung am 14. März 2018 vorbereitet, da die finalen Daten erst nach Abschluss der Planungen durch die Träger der Einrichtungen vorliegen konnten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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