Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/512 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/512 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im März 2018 vorgesehen. Der zuständige Fachbereich ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, Sachstandsberichte vorzulegen. Aus den Angaben geht hervor, dass die Unterrichtung im Rahmen der ordentlichen Sitzungsabfolge erfolgt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen durch diese spezifische Vorlage ausgewiesen. Es handelt sich um einen Vorgang zur Information über den Stand der Haushaltswirtschaft, ohne dass durch den Beschlussvorschlag neue finanzielle Verpflichtungen oder personelle oder sachliche Kosten entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Quartalsbericht IV. Quartal 2017Zur Vorlage · 2018/063 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/063 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2017. Der Bericht wurde vom zuständigen Fachbereich im Sachgebiet Finanzmanagement erstellt.
Die Vorlage ist für die Beratung in den entsprechenden Gremien vorgesehen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 15. März 2018 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 22. März 2018 terminiert wurde. Der Inhalt der Sitzung ist als nichtöffentlich eingestuft.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Quartalsbericht für das vierte Quartal 2017 zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts entstehen. Es sind keine zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten im Zusammenhang mit diesem Vorgang ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2017/513 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/513 dient der Information des Rats der Stadt Sprockhövel über den Haushaltssanierungsplan für das Haushaltsjahr 2018. Der Plan wurde von der Bezirksregierung Arnsberg erstellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Genehmigung des besagten Haushaltssanierungsplanes zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Sitzungstermine im März 2018 angesetzt waren.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Es sind keine geschätzten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten im Zusammenhang mit der bloßen Kenntnisnahme des Plans aufgeführt. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch die zuständige Fachabteilung ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVOZur Vorlage · 2018/007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/007 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für den Übergang vom Haushaltsjahr 2017 auf das Jahr 2018. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2018 sowie des Rates am 22. März 2018 zur Beratung vorgelegt.
Die Regelungen zur Haushaltsführung sehen vor, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich mit Ende des Haushaltsjahres entfallen, um eine Belastung zukünftiger Haushalte zu vermeiden. In begründeten Ausnahmefällen können Mittel jedoch in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies beim Kämmerer beantragt wurde. Die übertragenen Mittel sind vorrangig abzuwickeln und gelten bis zum Ende des Folgehaushaltsjahres.
Die Übertragungen aus dem Jahr 2017 führen im laufenden Haushaltsjahr 2018 zu einer Erhöhung der geplanten Aufwendungen im Ergebnisplan von 64.671.130 Euro auf 64.688.504 Euro. Dies reduziert den geplanten Jahresüberschuss von 68.860 Euro auf 51.486 Euro. Im Finanzplan der laufenden Verwaltungstätigkeit steigen die Auszahlungen von 62.784.870 Euro auf 62.802.244 Euro. Im Bereich der Investitionstätigkeit erhöht sich der Planwert der Auszahlungen von 4.383.840 Euro auf 5.661.011,14 Euro. Durch die Übertragung bei den investiven Auszahlungen in Höhe von 1.277.171,44 Euro ergibt sich eine höhere Notwendigkeit zur Kreditaufnahme im Jahr 2018.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · 2018/081 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/081 sieht die Zustimmung des Rates zu einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 172.079,14 Euro für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) vor. Die Notwendigkeit dieser Mittel ergibt sich aus Nachzahlungen bei den Nebenkosten für städtische Gebäude, einschließlich des Freibades, für das Jahr 2017.
Die Abrechnung der Nebenkosten für das betreffende Jahr weist eine Summe von insgesamt 2.657.692,78 Euro aus, wobei Vorauszahlungen in Höhe von 2.567.646,06 Euro geleistet wurden. Daraus resultiert eine Netto-Nachzahlung von 90.046,72 Euro. Gleichzeitig wurden bei bestimmten Mietobjekten Nebenkostenerstattungen in Höhe von 82.032,42 Euro erzielt, die im städtischen Haushalt vereinnahmt werden. Da die bestehenden Haushaltsansätze für die Deckung der Nachzahlungen nicht ausreichen, wird die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel beantragt.
Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt durch die bereits erwähnten Erstattungen sowie durch weitere verfügbare Mittel im Deckungskreis. Hierzu zählen unter anderem Kostenerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen, Erstattungen aus übrigen Bereichen sowie Erträge aus der Hundesteuer und weiteren ordentlichen Erträgen. Der Sachstand über die Umsetzung ist dem Rat nach Abschluss des Auftrages zu berichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2018/082 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/082 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2017. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Vorlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Gesamtsumme der betroffenen Ausgaben beläuft sich auf 81.764,80 Euro, wobei die Deckung der Kosten als gegeben angegeben wird.
Die Aufstellungen der überplanmäßigen Kosten umfassen verschiedene Bereiche der Verwaltung. Im Juni 2017 fielen Kosten für die Wartung und den Support eines neuen Programms im Bereich des Einwohnermeldewesens im Bürgerbüro Haßlinghausen an. Im Bereich der Personalverwaltung wurden im Juli und September 2017 Ausgaben für erhöhte Beihilfeleistungen sowie für Fachliteratur und Wartungsarbeiten im Personaldienst verzeichnet.
Im November 2017 wurden Anschaffungen für das Anlagevermögen, darunter ein gebrauchtes Elektrofahrzeug sowie weitere Ausstattungsgegenstände, durchgeführt. Für die Internetpräsenz und die Öffentlichkeitsarbeit wurden im Dezember 2017 nicht zuvor eingeplante Geschäftsaufwendungen geltend gemacht. Zudem wurden im Rahmen der Landtagswahl 2017 Mehraufwendungen im Bereich Statistik und Wahlen sowie Leasingkosten für das Einwohnermeldewesen im Bürgerbüro Niedersprockhövel im Jahr 2017 ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017Zur Vorlage · 2018/028 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/028 zum Thema Haushaltssanierungscontrolling legt den Abschlussbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 vor. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die Zielvorgabe in Höhe von 6.101.589 Euro erreicht, wobei ein Überschuss von 283.699 Euro ausgewiesen wird. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Zielverfehlungen bei anderen Maßnahmen kompensieren konnten.
Im Bereich der Maßnahmen mit einer Zielerreichung zwischen 70 % und 90 % wird die Reduzierung der Mieten mit einer Quote von 88,86 % sowie die Einführung der Vergnügungssteuer mit 87,51 % aufgeführt. Demgegenüber stehen Maßnahmen, deren Zielerreichung unter 70 % lag. Hierzu zählen die Beschränkung auf dringliche Aufwendungen, die Reduzierung von Zuschüssen für das Freibad sowie die Erhöhung der Abführung des Sparkassenüberschusses, bei denen jeweils kein Ergebnis im Vergleich zur Zielvorgabe erzielt wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Berichten thematisiert wurden. Für den Haushaltssanierungsplan 2018 wurden unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Berichtszeitraums entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Hundesteuer hier: Abschaffung der Hundesteuermarken, Erlass eines 1. Nachtrages zur HundesteuersatzungZur Vorlage · 2018/025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/025 sieht die Abschaffung der Hundesteuermarken in der Stadt Sprockhövel sowie die Verabschiedung eines ersten Nachtrages zur Hundesteuersatzung vor. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Vermeidung eines als überholt eingestuften Systems. Da die Halterermittlung weiterhin über die Kennzeichnung mittels Mikrochip möglich bleibt, sollen die Pflicht zum Mitführen der Marke sowie die Rückgabepflicht bei einer Abmeldung gestrichen werden. Durch den Wegfall der Markenverwaltung und der damit verbundenen Portokosten wird eine Kostenersparnis von etwa 300 Euro alle zwei Jahre erwartet. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben.
Der Entwurf des Nachtrages regelt zudem die Neufassung der Paragraphen 8 und 9 der Satzung. Demnach sind Hundehalter verpflichtet, Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder nach Erreichen des Alters von drei Monaten unter Angabe der Rasse anzumelden. Abmeldungen müssen ebenfalls innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist erfolgen. Grundstückseigentümer sowie Haushaltungsvorstände und deren Stellvertreter sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft gegenüber den Beauftragten der Stadt sowie zur fristgerechten Ausfüllung von Nachweisen des Steueramtes verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten nach dem Kommunalabgabengesetz NRW werden definiert, insbesondere bei fehlerhaften An- oder Abmeldungen, nicht angezeigten Steuervergünstigungen oder unvollständigen Nachweisen. Der Nachtrag tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 15. März 2018 und im Rat für den 22. März 2018 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Fortschreibung des BrandschutzbedarfsplanesZur Vorlage · 2018/023 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/023 sieht die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2018 vor. Als Grundlage für die Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer hauptamtlichen Wache dient dieser Plan. Derzeit liegt der Stadt eine befristete Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vor, die bis zum 31. Juli 2018 gültig ist. Um die Anforderungen an die Feuerwehr zu erfüllen, müssten grundsätzlich mindestens neun hauptamtliche Funktionen rund um die Uhr vorgehalten werden.
Der Brandschutzbedarfsplan definiert die Schutzziele sowie den erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist eine regelmäßige Fortschreibung des Plans vorgesehen. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Mai 2013. Für die aktuelle dritte Fortschreibung wurde bereits im Mai 2017 ein externes Planungsunternehmen beauftragt. Der vorliegende Entwurf wurde mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fortschreibung verabschiedet. Damit wird die Verwaltung beauftragt, den daraus resultierenden Finanzbedarf zu ermitteln und die entsprechenden Haushaltsmittel für die kommenden Haushaltsjahre anzumelden. Die Vorlage sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10Elektronische Gesundheitskarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 2018/073 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung in Nordrhein-Westfalen zum 30. Juni 2018 zu kündigen. Damit soll die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende beendet und stattdessen zum Verfahren der Ausstellung von Behandlungsscheinen zurückgekehrt werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Ziele einer Vereinfachung des Zugangs zum Gesundheitssystem sowie einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bisher nicht erreicht wurden. Als Gründe für die Kündigung werden ein erhöhter Verwaltungsaufwand und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der AOK angeführt. Dazu gehören hohe Fehlerquoten bei der Datenübernahme, zeitintensive Prozesse bei Namens- oder Adressänderungen sowie die Notwendigkeit, Fotos nach strengen Vorgaben zu erstellen. Zudem erschweren verspätete Meldungen und die fehlende Möglichkeit zur rückwirkenden Abmeldung die Verwaltung der Versicherten.
Ein weiterer Aspekt sind die finanziellen Unwägbarkeiten. Die Abrechnungen der Krankenkasse erfolgten mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen, was die Budgetplanung erschwerte. Zudem findet keine Kontrolle der medizinischen Notwendigkeit der Behandlungen statt. Durch den Rückgang der Zahl der versicherten Personen und den Übergang vieler Asylsuchender in den Anspruch auf Analog-Leistungen wird eine Reduzierung des Aufwandes sowie eine bessere Kontrolle der Behandlungskosten durch das Kreisgesundheitsamt angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.03.2018 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 11Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2018/2019Zur Vorlage · 2018/096 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/096 befasst sich mit der einrichtungsscharfen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2018/2019 in Sprockhövel. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März 2018 den Betriebskostenzuschuss für alle städtischen Kindertageseinrichtungen beim LWL Landesjugendamt zu beantragen.
Die Umsetzung der Bedarfsplanung erfolgt auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welches eine detaillierte Aufstellung der Platzzahlen pro Einrichtung vorschreibt. Diese Planung umfasst spezifische Angaben zur Gruppenform, zum Stundenumfang sowie zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen. Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen basieren dabei auf den Ergebnissen der städtischen Jugendhilfeplanung.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung dieser Form der Bedarfsfeststellung, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel diese detaillierte Darstellung voraussetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Zudem werden der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat um ihre Zustimmung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 gebeten. Die Vorlage wurde als Tischvorlage für die Sitzung am 14. März 2018 vorbereitet, da die finalen Daten erst nach Abschluss der Planungen durch die Träger der Einrichtungen vorliegen konnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.03.2018 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Schulentwicklungsplan 2017 - 2022Zur Vorlage · 2018/100 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/100 befasst sich mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum von 2017 bis 2022. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat die Fortführung der Planung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung gemäß der Verwaltungsvorlage zustimmen.
Der Planungsentwurf wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. November 2017 zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden die betroffenen Schulen sowie die beteiligten benachbarten Schulträger einbezogen und um Stellungnahmen gebeten. Zudem fand eine Beratung des Schulentwicklungsplans in der Arbeitsgruppe Bildungsentwicklung der Zukunftskommission der Stadt Sprockhövel statt. Seitens der beteiligten Akteure wurden keine konkreten Änderungsvorschläge zu dem vorliegenden Entwurf eingereicht.
Die Vorlage ist für die Beratung in den Gremien Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für die Umsetzung der Planung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.03.2018 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb des "Kompetenzzentrums eBehördenakte EN" zwischen der Stadt Sprockhövel und der Stadt WittenZur Vorlage · 2018/107 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/107 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und der Stadt Witten vor. Gegenstand der Vereinbarung ist die Teilnahme am Kompetenzzentrum eBehördenakte EN. Dieses Zentrum wird beim Amt für Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik der Stadt Witten betrieben und dient der Unterstützung bei der Einführung und dem Betrieb der elektronischen Akte.
Hintergrund der Kooperation ist die Digitalisierung der Verwaltung in Sprockhövel. Während Teilprojekte in den Bereichen Kostenrechnung, Controlling und Wohngeldstelle bereits abgeschlossen sind, stehen die Bereiche Sicherheit und Ordnung sowie die Verwaltungsdienste und die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit vor der Umsetzung. Da in der EDV-Abteilung der Stadt Sprockhövel nicht ausreichende personelle Ressourcen für den rechts- und ausfallsicheren Betrieb der Software „enaio“ vorhanden sind, soll die Betreuung zentral über das Kompetenzzentrum in Witten erfolgen. Die Stadt Witten nutzt bereits ein Modell, bei dem mehrere Gemeinden des Kreises dieselbe Software und Aktenstruktur verwenden.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel werden auf jährliche Folgekosten von voraussichtlich maximal 38.000 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2018 anteilig mit maximal 20.000 Euro gerechnet wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss der Vereinbarung zu beauftragen. Die Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit wird für das zweite Quartal 2018 angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Antrag der MIS/Piraten-Fraktion zur Implementierung eines Bürgerinformations- und Beteiligungssystems (DECIDE)Zur Vorlage · 2018/116 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 22. März 2018 wurde die Vorlage 2018/116 zur Kenntnisnahme des Prüfungsergebnisses bezüglich des Antrags der MIS/Piraten-Fraktion behandelt. Gegenstand des Antrags war die Implementierung des Bürgerinformations- und Beteiligungssystems DECIDE.
Die Prüfung durch die städtische EDV-Abteilung und die sitcomm services GmbH ergab, dass die technische Umsetzung des Systems mit Herausforderungen verbunden ist. Ein wesentlicher Punkt ist die notwendige Identifizierung der Teilnehmenden über das Einwohnermeldeamt, um sicherzustellen, dass die Nutzer in Sprockhövel wohnhaft sind. Eine entsprechende Funktion zur Registrierung ist in der vorliegenden Software nicht unmittelbar ersichtlich. Zudem ist die Software nur zu einem Teil in deutscher Sprache verfügbar.
Hinsichtlich der technischen Betreuung gab die sitcomm services GmbH an, dass für die Software, die auf Ruby on Rails basiert, kein entsprechender Support angeboten werden kann. Zwar wird das System als wartungsarm eingestuft, die Verantwortung für die Serververwaltung läge jedoch bei der Stadtverwaltung. Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass für die inhaltliche Pflege des Systems eine Redaktion zur Überwachung der Beiträge erforderlich wäre, für die jedoch kein Personal zur Verfügung steht. Als Alternative wurde auf das geplante eGovernment-Projekt verwiesen, bei dem im Rahmen eines neuen Serviceportals ein kompatibles Beteiligungssystem integriert werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15Lokale Agenda Zukünftige OrganisationZur Vorlage · 2018/033 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/033 befasst sich mit der zukünftigen Organisation der Lokalen Agenda in Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Aufgaben der bisherigen Geschäftsführung neu zu ordnen, da eine weitere Betreuung durch die bisherige Geschäftsführung nicht mehr möglich ist.
Ein vorangegangener Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sah vor, die Geschäftsführung der Lokalen Agenda im Fachbereich I zu belassen und die entsprechenden Aufgaben mit einem Umfang von sechs Wochenstunden zunächst intern auszuschreiben. Gegen diesen Beschluss wurde vonseiten des Bürgermeisters Beanstandung erhoben, mit der Begründung, dass eine solche Regelung einen rechtswidrigen Eingriff in die personelle Organisationseinheit des Bürgermeisters darstelle. Ein Ratsmitglied wies bereits vor der Abstimmung im zuständigen Ausschuss auf diese rechtliche Problematik hin.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den beanstandeten Beschluss in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 zur erneuten Beratung an das betreffende Ausschussgremium zurücküberwiesen. Die vorliegende Vorlage dient nun der Regelung des Berichtswesens sowie der weiteren organisatorischen Gestaltung der Geschäftsführung der Lokalen Agenda.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16Bericht über die Personal-, Versorgungs-, und Fortbildungsaufwendungen im 4. Quartal 2017Zur Vorlage · 2018/065 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/065 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im vierten Quartal des Jahres 2017. Der Bericht wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2018 sowie des Rates am 22. März 2018 vorbereitet.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der vorliegende Sachstandsbericht des zuständigen Fachbereichs zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage umfasst die Darstellung der Aufwendungen, die im genannten Zeitraum im Bereich der Personal-, Versorgungs- und Fortbildungskosten angefallen sind. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Berichtswesen-Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen ausgewiesen werden. Die Vorlage dient somit der regelmäßigen Berichterstattung über die laufenden Ausgabenstrukturen der Verwaltung innerhalb des festgelegten Berichtszyklus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 15.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/114 enthält verschiedene Mitteilungen der Verwaltung für die Ratssitzung am 22. März 2018.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Verlagerung der Schulbushaltestelle am Gedulderweg/Amselweg. Für den Rückbau der Garagen am bisherigen Standort sowie für die Aufstellung eines Wartehäuschens am Amselweg stehen die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2018 zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt durch das Sachgebiet Tiefbau in Koordination mit weiteren Baumaßnahmen.
Im Bereich der schulischen Betreuung ist eine Ausweitung der Plätze in der Grundschule Hobeuken von 60 auf 75 Kinder ab dem Schuljahr 2018/19 vorgesehen. Nach einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin von Verwaltung, ZGS, Schule und AWO wurde die räumliche Umsetzung besprochen. Hierzu gehört die tägliche Mitnutzung der Turnhalle bis 14:30 Uhr sowie die Nutzung eines Raumes als Hausaufgabenraum, wobei die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen durch eine Fluchttreppe sichergestellt werden soll. Die AWO hat die Bereitstellung von zusätzlichem Personal bestätigt. Die Schulverwaltung hat zudem Landesmittel für zusätzliche Gruppen beantragt.
Zudem wird über die Arbeit der Arbeitsgruppe „Bildungsentwicklung“ der Zukunftskommission berichtet. Die Gruppe hat Themen zu Kindertagesstätten, Grundschulen und der Schullandschaft behandelt. Die Ergebnisse sollen im Juni im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule diskutiert werden. Im Frühjahr wird zudem eine Elternbefragung zu den gewünschten Betreuungszeiten in Kindertagesstätten durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 18Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/115 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/115 dient als Grundlage für die Beratung von Anfragen im öffentlichen Teil der 18. Sitzung des Rates, die am 22. März 2018 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen, die im Rahmen der Sitzung gestellt werden.
Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden oder alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen vorlagen. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt, wobei das Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit für die Erstellung zuständig war.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt vorgesehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder Folgeeinnahmen mit der Behandlung der Anfragen verknüpft. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat
- 19FragestundeZur Vorlage · 2018/111 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/111 dient der Durchführung der Fragestunde im Rahmen der 22. öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 22. März 2018. Die Vorlage regelt den formalen Ablauf und die inhaltlichen Rahmenbedingungen für Anfragen aus der Bevölkerung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat über Ausnahmen oder eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Tagesordnung entscheiden kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung legt fest, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.03.2018 · Rat