Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/023 sieht die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2018 vor. Als Grundlage für die Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer hauptamtlichen Wache dient dieser Plan. Derzeit liegt der Stadt eine befristete Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vor, die bis zum 31. Juli 2018 gültig ist. Um die Anforderungen an die Feuerwehr zu erfüllen, müssten grundsätzlich mindestens neun hauptamtliche Funktionen rund um die Uhr vorgehalten werden.
Der Brandschutzbedarfsplan definiert die Schutzziele sowie den erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist eine regelmäßige Fortschreibung des Plans vorgesehen. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Mai 2013. Für die aktuelle dritte Fortschreibung wurde bereits im Mai 2017 ein externes Planungsunternehmen beauftragt. Der vorliegende Entwurf wurde mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fortschreibung verabschiedet. Damit wird die Verwaltung beauftragt, den daraus resultierenden Finanzbedarf zu ermitteln und die entsprechenden Haushaltsmittel für die kommenden Haushaltsjahre anzumelden. Die Vorlage sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.03.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 15.03.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 22.02.2018kein Ergebnis hinterlegt
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