Bestellung einer Schriftführerin für den Ausschuss für Anregungen & Beschwerden
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 wurde die Bestellung einer Schriftführerin für die Niederschriften der Beschlüsse des Ausschusses behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/247 sah vor, eine Person zur Erstellung der Protokolle zu bestellen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die entsprechende Regelung des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift aufgenommen werden muss. Diese Verpflichtung gilt analog auch für die Ausschüsse. Als Begründung für den Antrag wurde auf personelle Veränderungen verwiesen.
Mit der Beschlussvorlage wurde vorgeschlagen, eine Person als Schriftführerin für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu bestellen. Die Vorlage der Sachgebiet Gremien/Zukunft weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019kein Ergebnis hinterlegt