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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung einer Schriftführerin für den Ausschuss für Anregungen & BeschwerdenZur Vorlage · 2019/247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 wurde die Bestellung einer Schriftführerin für die Niederschriften der Beschlüsse des Ausschusses behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/247 sah vor, eine Person zur Erstellung der Protokolle zu bestellen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die entsprechende Regelung des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift aufgenommen werden muss. Diese Verpflichtung gilt analog auch für die Ausschüsse. Als Begründung für den Antrag wurde auf personelle Veränderungen verwiesen.
Mit der Beschlussvorlage wurde vorgeschlagen, eine Person als Schriftführerin für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu bestellen. Die Vorlage der Sachgebiet Gremien/Zukunft weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 2Zuwegung zum Radweg Schevener Str.Zur Vorlage · 2019/249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 wurde über die Schaffung einer Zuwegung zum Radweg in der Schevener Straße beraten. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage eines Antragstellers, die im Zusammenhang mit den laufenden Kanalbaumaßnahmen in der Schevener Straße steht. Es wurde die Möglichkeit geprüft, eine Verbindung zur Glück-Auf-Trasse einzurichten, was auch aus rettungstechnischen Erwägungen als sinnvoll erachtet wird.
Die Verwaltung berichtete, dass im Zuge der bisherigen Grundstücksverhandlungen für den Kanalbau Versuche unternommen wurden, eine dauerhafte Betriebszufahrt mit dem Grundstückseigentümer und dem Pächter der Fläche zu vereinbaren. Diese Verhandlungen waren jedoch ohne Einigung geblieben, weshalb die Baustraße nach Abschluss der Kanalarbeiten zurückgebaut werden muss. Für einen geplanten weiteren Bauabschnitt, der die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens umfasst, ist jedoch eine dauerhafte Betriebszufahrt erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit die Reaktivierung eines bestehenden Weges, der ebenfalls zur Trasse führt, wofür jedoch ebenfalls Grundstücksverhandlungen notwendig sind.
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat die Eingabe für berechtigt befunden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bereits eingeleiteten Grundstücksverhandlungen fortzuführen und das Projekt mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Ein Sachstandsbericht ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 3Bürgeranregung agenda 21 zur Feinstaubbelastung durch OsterfeuerZur Vorlage · 2019/225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 wurde eine Bürgeranregung der Agenda 21 zum Thema der Feinstaubbelastung durch Osterfeuer behandelt. Die Vorlage 2019/225 bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Brauchtumsfeuer in der Stadt Sprockhövel.
Nach Informationen der Verwaltung fanden Ende 2014 Gespräche zwischen Vertretern der Verwaltung und der Aufsichtsbehörde statt, um den Umgang mit Brauchtumsfeuern zu regeln. Ziel war eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, um den Anforderungen des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Eine geplante Neuregelung sah vor, dass die Durchführung von Brauchtumsfeuern nicht nur Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen, sondern auch Nachbarschaftsgemeinschaften mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen ermöglichen sollte. Zudem war vorgesehen, die angezeigten und zulässigen Osterfeuer in der lokalen Presse sowie auf der städtischen Internetseite zu veröffentlichen.
Dieser Vorschlag wurde jedoch bereits in der Sitzung des Fachausschusses Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 sowie in der Ratssitzung am 24. September 2015 abgelehnt. Infolgedessen blieb die bisherige Regelung für die Durchführung solcher Feuer in der Stadt bestehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 4Verkehrsaufkommen in der Elfringhauser StraßeZur Vorlage · 2019/248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/248 befasst sich mit dem Thema Verkehrsaufkommen in der Elfringhauser Straße. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 erstellt.
Der zugrunde liegende Vorgang basiert auf einer Eingabe, die am 21. April 2019 eingereicht wurde. Dieser Eingabe waren eine Unterschriftenliste sowie ein Plan beigefügt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag die Stellungnahme des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung noch nicht schriftlich vor; eine mündliche Erläuterung in der Sitzung oder ein nachträgliches Nachreichen war vorgesehen.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage im Sachgebiet Gremien/Zukunft geführt, wobei das Sachgebiet Digitalisierung/IT die Federführung innehat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Angelegenheit wurden in der Vorlage keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 5Schaffung eines Bürgerbusses hier: Antrag von Frau QuandtZur Vorlage · 2019/250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 wurde über die Anfrage einer Bürgerin zur Einrichtung eines Bürgerbusses beraten. Die Anfrage bezog sich auf die Verkehrsanbindung in den Randbezirken der Stadt.
Nach Angaben des Sachgebiets Planen und Umwelt wurden bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung eines Bürgerbusses eingeleitet. Auf Antrag einer Fraktion hatte der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Mai 2015 beschlossen, eine Veranstaltung zur Gründung eines Bürgerbusvereins zu organisieren sowie eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Idee einzuberufen. Die Verwaltung hatte daraufhin über Presseartikel und die städtische Internetseite informiert.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Oktober 2015 wurden Vertreter aus der Politik sowie Vertreter von Bürgerbus-Vereinen aus anderen Kommunen einbezogen. Die Auswertung der Bemühungen ergab jedoch ein geringes Interesse seitens der Bürgerschaft. Es fehlte unter anderem an konkreten Konzepten für die Fahrstrecken. Da die Einrichtung eines Bürgerbusses auf dem Engagement eines Vereins basiert, wurde bereits im Februar 2016 beschlossen, die Bemühungen zur Schaffung eines Bürgerbusses nicht weiter zu verfolgen. Seit diesem Beschluss sind seitens der Bürgerschaft keine weiteren Anfragen zu diesem Thema bei der Verwaltung eingegangen.
Der Ausschuss nahm den Sachstand zur Kenntnis und bestätigte, dass die Bemühungen zur Schaffung eines Bürgerbusses nicht weiter verfolgt werden.
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- 26.06.2019 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 6Beschlüsse vergangener Sitzungen, hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2019/246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 26. Juni 2019 wurden verschiedene Sachstandsberichte zu vorangegangenen Beschlüssen behandelt.
Hinsichtlich der Verkehrssituation in der Brinkerstraße besteht weiterhin kein unmittelbarer Handlungsbedarf; eine Überprüfung der Maßnahmen ist erst nach der vollständigen Belegung des Bebauungsgebiets Beisenbruch/Riepelsiepen vorgesehen. Die geplante Benennung einer Straße im Neubaugebiet Beisenbruch nach Herta Sander ist aufgrund des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 73 erst in ein bis zwei Jahren im Rahmen der Erschließungsplanung möglich.
Bezüglich der Bahntrasse wurde über den Kontakt zum Verein Glückauftrasse e.V. berichtet, wobei neue Informationen mündlich vorgetragen wurden. Im Bereich der Nockenbergstraße ergaben Geschwindigkeitsmessungen der Verwaltung keine Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage, weshalb keine Geschwindigkeitsbeschränkung umgesetzt wird; eine Beschränkung in der Quellenburgstraße wurde hingegen beschlossen.
Zu den Gehölzpflegemaßnahmen von Straßen NRW teilte die Verwaltung mit, dass der Landesbetrieb sein Verfahren überarbeitet hat. Künftig sollen Kommunen und Umweltverbände frühzeitiger über geplante Maßnahmen informiert werden, um die Transparenz zu erhöhen.
Die Angelegenheit zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen wurde bereits an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat verwiesen und gilt für den Ausschuss als erledigt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden