Bürgeranregung agenda 21 zur Feinstaubbelastung durch Osterfeuer
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 26. Juni 2019 wurde eine Bürgeranregung der Agenda 21 zum Thema der Feinstaubbelastung durch Osterfeuer behandelt. Die Vorlage 2019/225 bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Brauchtumsfeuer in der Stadt Sprockhövel.
Nach Informationen der Verwaltung fanden Ende 2014 Gespräche zwischen Vertretern der Verwaltung und der Aufsichtsbehörde statt, um den Umgang mit Brauchtumsfeuern zu regeln. Ziel war eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, um den Anforderungen des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Eine geplante Neuregelung sah vor, dass die Durchführung von Brauchtumsfeuern nicht nur Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen, sondern auch Nachbarschaftsgemeinschaften mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen ermöglichen sollte. Zudem war vorgesehen, die angezeigten und zulässigen Osterfeuer in der lokalen Presse sowie auf der städtischen Internetseite zu veröffentlichen.
Dieser Vorschlag wurde jedoch bereits in der Sitzung des Fachausschusses Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 sowie in der Ratssitzung am 24. September 2015 abgelehnt. Infolgedessen blieb die bisherige Regelung für die Durchführung solcher Feuer in der Stadt bestehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019kein Ergebnis hinterlegt