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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

2019/410 25.11.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die erneute öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, die Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

Ziel der Planänderung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches bisher die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und eines Lebensmittelvollsortimenters festlegte, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters und die Lage außerhalb des Versorgungsbereiches von Haßlinghausen wird eine städtebauliche Anpassung angestrebt, um die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich zu vermeiden und den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken. Das geplante Mischgebiet soll die Nutzung für Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandel ermöglichen, wobei zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden sollen.

Im Zuge der Überarbeitung des Planentwurfs wurden auf Anregungen aus der vorangegangenen Beteiligung reagiert. Die Erschließungsstraße wurde gekürzt, neue Baugrenzen sowie überbaubare Flächen festgelegt und die Grund- und Geschossflächenzahl in Teilbereichen erhöht. Zudem wurden in den textlichen Festsetzungen Schottergärten im Vorgartenbereich ausgeschlossen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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