Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal Nord (A 1/A 43/A 46) hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2019/405 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 25. November 2019 wurde die Planung zum Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal Nord, welches die Autobahnen A 1, A 43 und A 46 umfasst, vorgestellt. Das Autobahnkreuz wird derzeit über eine Lichtsignalanlage gesteuert, was aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu Rückstaus und Verkehrsbeeinträchtigungen führt. Zudem wird der Bereich als Unfallhäufungsstelle geführt.
Nach der Untersuchung verschiedener Planungsvarianten in den vergangenen Jahren wurde eine Vorzugsvariante festgelegt. Das planerische Ziel besteht darin, die signalgesteuerten Knotenpunkte durch leistungsfähige Verkehrsführungen zu ersetzen. Damit soll die Verknüpfung der drei Autobahnen für alle Verkehrsbeziehungen verkehrssicher und leistungsfähig gestaltet werden. Auf Grundlage der vorliegenden Planung ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Die Vorstellung der Planung erfolgte durch Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau. Der Ausschuss nahm die vorgestellten Planungen zur Kenntnis.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 211. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung das Ergebnis der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden vor. Ziel der Planung ist die Anpassung der Flächennutzung, um den Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Fläche von 1.300 m² zu ermöglichen. Zudem soll die gegenüberliegende Seite mit einer Verkaufsfläche von 799 m² auf eine Fläche von 1.000 m² erweitert werden können.
Die Änderung sieht vor, eine etwa 7.000 m² große gewerbliche Baufläche in eine Sonderbaufläche (S1) mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Eine weitere etwa 4.000 m² große gemischte Baufläche soll in eine Sonderbaufläche (S2) für einen Lebensmittelmarkt mit maximal 1.000 m² Verkaufsfläche umgewandelt werden. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck innerhalb des Untersuchungsraumes möglich ist.
Von den 50 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlichen Belange sowie den Nachbarstädten gaben 19 Stellen keine Anregungen oder Bedenken ab, während drei Stellen Hinweise oder Bedenken einbrachten. Der Ausschuss hat beschlossen, die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 311. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bahnhofstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße zu beschließen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen.
Gegenstand der Planung ist die Anpassung der Bodennutzung auf einem Areal von etwa 11.000 m². Ziel ist es, die bestehende gewerbliche und gemischte Baufläche in Sonderbauflächen für Lebensmittelmärkte umzuwandeln. Konkret soll eine Fläche von circa 7.000 m² als Sonderbaufläche (S1) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.300 m² ausgewiesen werden. Zudem soll eine Fläche von circa 4.000 m² als Sonderbaufläche (S2) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² festgesetzt werden. Damit wird die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes mit 1.300 m² Verkaufsfläche sowie die Erweiterung eines gegenüberliegenden Marktes auf 1.000 m² ermöglicht.
Die landesplanerische Anpassung ergab in einer Auswirkungsanalyse, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck innerhalb des Untersuchungsraumes möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/400 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ zu beschließen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Begründung sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen.
Ziel der Planung ist die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Plangebiet. Hierzu soll das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umgewandelt werden. Für das erste Sondergebiet ist eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 m² vorgesehen. Dabei soll ein bestehender Markt durch einen Neubau mit einer Fläche von etwa 1.700 m² ersetzt werden, wobei die bestehende Kindertagesstätte im Obergeschoss erhalten bleibt. Das zweite Sondergebiet soll eine Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² ermöglichen.
Das Verfahren wird als Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Aufgrund der geplanten Vergrößerung der Einzelhandelsflächen ist ein reguläres Änderungsverfahren nach § 30 BauGB erforderlich. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nahversorgung in Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck im Untersuchungsraum möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2019/410 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die erneute öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, die Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Ziel der Planänderung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches bisher die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters und eines Lebensmittelvollsortimenters festlegte, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters und die Lage außerhalb des Versorgungsbereiches von Haßlinghausen wird eine städtebauliche Anpassung angestrebt, um die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich zu vermeiden und den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken. Das geplante Mischgebiet soll die Nutzung für Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandel ermöglichen, wobei zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden sollen.
Im Zuge der Überarbeitung des Planentwurfs wurden auf Anregungen aus der vorangegangenen Beteiligung reagiert. Die Erschließungsstraße wurde gekürzt, neue Baugrenzen sowie überbaubare Flächen festgelegt und die Grund- und Geschossflächenzahl in Teilbereichen erhöht. Zudem wurden in den textlichen Festsetzungen Schottergärten im Vorgartenbereich ausgeschlossen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bebauungsplan Nr. 77 "Dellwig II" hier: SachstandZur Vorlage · 2019/414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/414 befasst sich mit dem Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 77 „Dellwig II“. Der Rat der Stadt Sprockhövel hatte bereits im Februar 2000 die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen, um eine Altenwohnanlage sowie Einfamilien- und Mehrkomponentenhäuser zu ermöglichen. Das Verfahren wurde damals eingestellt, nachdem ein Investor von dem Vorhaben zurückgetreten war. Das betreffende, derzeit unbebaute Grundstück gegenüber dem Altenpflegeheim „Haus am Quell“ ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen.
Ein neuer Investor hatte der Verwaltung ein Nutzungskonzept für betreutes Wohnen im Alter vorgelegt. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nahm dieses Konzept in seiner Sitzung am 30. Oktober 2019 zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss empfahl dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die Verwaltung mit der Schaffung von Baurecht zu beauftragen. Zudem wurde die Verwaltung angewiesen, eine Sondersitzung einzuberufen, um das Konzept zu konkretisieren und alternative Vorschläge zu prüfen.
Nach aktuellem Sachstand hat der Investor jedoch mit einer Mitteilung vom 5. November 2019 abgesagt. Der Ausschuss soll den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan zur Kenntnis nehmen.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Erweiterung eines Gewerbebetriebes an der Elberfelder Straße hier: Bauvoranfrage zur Errichtung einer StellplatzanlageZur Vorlage · 2019/402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/402 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Gewerbebetriebes in der Elberfelder Straße im Ortsteil Herzkamp. Da auf dem bestehenden Betriebsgelände keine Erweiterungen möglich sind, sieht das Vorhaben vor, den vorhandenen Parkplatz auf ein angrenzendes Feld zu verlegen, um eine spätere Hallenerweiterung zu ermöglichen.
Im ersten Bauabschnitt ist die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 141 Plätzen in Schrägaufstellung sowie eine neue Betriebszufahrt mit Wendemöglichkeit geplant. Die Erschließung soll künftig über den städtischen Weg zur Hütte erfolgen, wodurch die aktuelle Zufahrt im Kurvenbereich der Wuppertaler Straße (L 70) geschlossen werden soll. Für die Wuppertaler Straße ist eine Aufweitung zur Schaffung einer Linksabbiegespur sowie eine Verkehrsinsel vorgesehen. Die neue Einmündung in die Straße Zur Hütte soll sowohl den Lkw- als auch den Pkw-Verkehr aufnehmen.
Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die neue Anbindung, wobei eine Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Landesbetrieb erforderlich ist. Die Verwaltung beabsichtigt, den positiven Bauvorbescheid vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zu erteilen. Die beteiligten Behörden, darunter der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Landesbetriebe Wald und Holz sowie Straßen NRW, wurden angehört; die entsprechenden Stellungnahmen liegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Nutzungsänderung von Außenflächen sowie Errichtung von 2 Containern mit Sozialräumen für ein Logistikunternehmen - künftig 2 Gewerbebetriebe auf dem Grundstück Elberfelder Straße 167, 169Zur Vorlage · 2019/382 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung liegt ein Antrag zur Nutzungsänderung von Außenflächen sowie zur Errichtung von zwei Containern mit Sozialräumen auf dem Grundstück Elberfelder Straße 167, 169 vor. Das Gelände, das zuvor für die Sortierung und Lagerung von Holzbrennstoffen genutzt wurde, wird künftig von zwei Gewerbebetrieben genutzt. Während die bestehende Halle weiterhin als Lager- und Werkstatthalle dient, wurde der Büropavillon sowie das Außengelände an ein Logistikunternehmen vermietet.
Das Vorhaben umfasst die Bereitstellung von Stellflächen für 27 Lastzüge und 14 Personenkraftwagen eines Gütertransportunternehmens. Die Nutzung dient dem Abstellen von Fahrzeugen sowie Fahrerwechseln; ein Warenumschlag oder eine Warenlagerung ist nicht vorgesehen. Ergänzend sollen zwei Container mit Sozialräumen errichtet werden. Die Betriebszeiten sind auf Werktage von 04:00 bis 20:00 Uhr festgelegt, wobei die Hauptaktivitäten durch Fahrzeug- und Fahrerwechsel in den frühen Morgenstunden sowie am Abend stattfinden.
Eine Schallimmissionsprognose ergab, dass die zulässigen Immissionswerte eingehalten werden können. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, da das Gelände bereits zuvor gewerblich genutzt wurde. Die beteiligten Behörden, darunter der Landesbetrieb Straßenbau sowie die Umwelt- und Brandschutzdienststelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Baugenehmigung geäußert. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, dem Vorhaben zuzustimmen.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kindertagesstätte in der FlurstraßeZur Vorlage · 2019/384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/384 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte in der Flurstraße. Das geplante Gebäude soll eingeschossig mit einem flachgeneigten Dach gebaut werden. Das Vorhaben ist gegenüber den Wohnhäusern der Flurstraße 16 vorgesehen, wobei die erforderlichen Stellplätze zur Flurstraße hin angeordnet werden sollen. Das Grundstück wurde bereits im Jahr 2015 für die Errichtung von Wohncontainern für Asylsuchende genehmigt.
Im Rahmen der Prüfung wurde eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung aufgrund der Nähe zur Autobahn durchgeführt. Die Lärmbelastung der Außenspielflächen wird mit etwa 62 dB(A) angegeben. Dieser Wert wird im Dokument als im Außenwohnbereich hinnehmbar eingestuft. Die baulichen Räume sollen durch entsprechend dimensionierte Fenster ausreichend gedämmt werden.
Da das Vorhaben im Außenbereich der Stadt Sprockhövel liegt und der Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausweist, erfolgt die Beurteilung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde als Umweltverwaltung beteiligt. Aus den Fachbereichen Immissionsschutz, Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Altlastenbodenschutz liegen keine Bedenken vor. Da keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange erkennbar ist und die Erschließung gesichert ist, sieht die Verwaltung die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids vor. Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft sind im Bauantrag darzustellen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird um Zustimmung zum Vorhaben gebeten.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Bauvoranfrage zur Erstellung einer Skateranlage an der PoststraßeZur Vorlage · 2019/383 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Skateranlage an der Poststraße vor. Das Vorhaben basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem Jahr 2018, der die Verwaltung mit der Suche nach einer geeigneten Freifläche für einen Skatepark im Ortsteil Haßlinghausen beauftragte.
Als geeigneter Standort wurde eine Fläche an der Poststraße/Glückauf-Trasse identifiziert, die derzeit städtisch zu Lagerzwecken genutzt wird. Die Fläche liegt im Innenbereich und ist zentral gelegen. Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilbar, da es sich als Sportanlage in die Umgebung einfügt. Die Beteiligung des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Sachgebiete Landschaftsschutz, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Altlasten/Bodenschutz ergab keine grundsätzlichen Bedenken. Das Sachgebiet Immissionsschutz fordert jedoch den Nachweis der Einhaltung der Vorgaben des Freizeitlärmerlasses durch eine Schallimmissionsprognose.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage unter der Voraussetzung der Einhaltung der Lärmschutzwerte zu genehmigen. Eine Finanzierung soll unter anderem über das VITAL-Projekt sowie durch die Kontaktaufnahme zu Stiftungen angestrebt werden. Die genaue Kostenermittlung soll nach Abschluss des Bauvoranfrageverfahrens erfolgen. Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden anzunehmen.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2019/412 · Beschlussvorlage
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Der Fachbereich Wirtschaftsförderung legte dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung einen Bericht über verschiedene aktuelle Entwicklungen in der Stadt vor. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit fanden Besuche bei lokalen Einzelhändlern in Niedersprockhövel statt, darunter ein Spielwarengeschäft sowie der Atelierladen Kreativothek, um sich über die aktuelle Situation und die Angebote vor Ort auszutauschen.
Im Bereich Tourismus und Stadtmarketing wird derzeit eine neue Tourismusbroschüre erstellt. Hierzu wurden bereits erste Entwürfe mit einem beauftragten Grafiker besprochen. Die Wirtschaftsförderung übernimmt die Recherche zu Wanderwegen und Übernachtungsmöglichkeiten, um die inhaltliche Gestaltung zu unterstützen. Parallel dazu wurde beim Tourismusfrühstück der EN-Agentur über die Bedeutung des Knotenpunktsystems für den Radtourismus informiert, wobei die Notwendigkeit einer aktiven Kommunikation der Kommunen mit dem Radrevier Ruhr hervorgehoben wurde.
Ein weiteres Projekt der Stadtverwaltung ist die Einführung eines Carsharing-Angebots im Rahmen des integrierten Klimaschutzprojekts. Ab dem 26. November 2019 stehen am Rathaus in Haßlinghausen zwei Fahrzeuge zur Nutzung bereit, die von einem lokalen Autohaus bereitgestellt werden.
Zudem gab es Gespräche mit einer Eventagentur über die Planung künftiger Veranstaltungen. Vorgeschlagen wurden ein mehrtägiger Weihnachtsmarkt in Niedersprockhövel für das Jahr 2021 sowie ein Streetfood-Markt auf dem Rathausplatz in Haßlinghausen. Die Organisation der Stände und des Aufbaus soll durch die Agentur erfolgen.
Hinsichtlich der Breitbandförderung wurden alle Anfragen an den Breitbandbeauftragten der EN-Agentur weitergeleitet. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 12Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2019/394 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 25. November 2019 wurde die Vorlage 2019/394 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage des Bürgermeisters ist die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen.
Die Unterlagen enthalten eine Aufstellung der Vorgänge, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden. Dies umfasst die Eröffnung neuer Bauakten, die Erteilung von Baugenehmigungen sowie die Eingänge und Bescheide zu Bauvoranfragen. In der Dokumentation wird zudem darauf hingewiesen, dass gewerbliche Vorhaben innerhalb der Aufstellung durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet sind.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme der durch den zuständigen Fachbereich bereitgestellten Informationen durch den Ausschuss angestrebt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/389 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/389 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die am 25. November 2019 stattfindet. Der Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorliegenden Mitteilungen werden in der Vorlage keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es ist kein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich für diesen Punkt festgelegt. Die weiteren Details zu den Inhalten der Mitteilungen sind in den beigefügten Anlagen enthalten.
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- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/390 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/390 dient als Tagesordnungspunkt für die 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die am 25. November 2019 stattfindet. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die in diesem Gremium behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist dem Sachgebiet Planen und Umwelt zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über die Details zum Abschluss eines etwaigen Auftrages, macht die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt keine spezifischen Angaben. Auswirkungen auf den Haushalt, etwa durch Personalkosten oder Sachkosten, werden in der vorliegenden Fassung nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 25.11.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung