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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2019/400 25.11.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ zu beschließen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Begründung sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen.

Ziel der Planung ist die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Plangebiet. Hierzu soll das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umgewandelt werden. Für das erste Sondergebiet ist eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 m² vorgesehen. Dabei soll ein bestehender Markt durch einen Neubau mit einer Fläche von etwa 1.700 m² ersetzt werden, wobei die bestehende Kindertagesstätte im Obergeschoss erhalten bleibt. Das zweite Sondergebiet soll eine Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² ermöglichen.

Das Verfahren wird als Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Aufgrund der geplanten Vergrößerung der Einzelhandelsflächen ist ein reguläres Änderungsverfahren nach § 30 BauGB erforderlich. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nahversorgung in Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck im Untersuchungsraum möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt.

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